096046 Seminar

SoSe 16: Das Patientenrechtegesetz im Zivilrecht

Nadja Kaeding

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Inhalt

Das Patientenrechtegesetz ist seit 2013 in Kraft. Sein Ziel war es, die Rechte der Patienten zu stärken. Die bedeutendste Folge des Patientenrechtegesetzes ist die Einführung des Behandlungsvertrages als Vertragstypus in das BGB. Hierdurch sollte insbesondere die Rechtsprechung zur Arzthaftung kodifiziert und auf andere Vereinbarungen über medizinische Behandlungen ausgedehnt werden. Im SS 2016 biete ich für das 5. Fachsemester im Rahmen der thematischen Vertiefung ein Seminar an, das sich mit dem Patientenrechtegesetz und vor allem seine zivilrechtlichen Auswirkungen auseinandersetzt. Gegenstand soll auch die Frage sein, ob es seine Ziele hat erreichen können bzw. ob und wo Verbesserungsbedarf besteht.

Themenliste

  1. Der Behandlungsvertrag als Vertragstyp: Anwendungsbereich, Reichweite, Grenzen.
  2. Verdrängung der Haftung aus Delikt durch die Regelung des Behandlungsvertrags?
  3. Vertragstypologische Einordnung von Krankenhausverträgen.
  4. Der Behandelnde zwischen BGB und SGB V: Die Stellung des Leistungserbringers im Sinne des SGB V in der Konzeption des Behandlungsvertrages.
  5. Auswirkungen des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes des SGB V für Pflichten und Haftung des Leistungserbringers.
  6. Aufklärungs- und Informationspflichten: Möglichkeiten und Auswirkungen einer Abgrenzung.
  7. Delegation vertraglicher Pflichten auf Dritte (insbesondere nicht-ärztliches Personal) de lege lata und de lege ferenda
  8. Aufklärung über Behandlungsfehler: Der Beitrag des § 630 c Abs. 2 BGB zu einer Verbesserung der Fehlerkultur.
  9. Einwilligung in die Behandlung durch Minderjährige.
  10. Beweislastregelungen in der Behandelndenhaftung: Verhältnis zum allgemeinen System der Beweislastverteilung.
  11. Die Kodifizierung der durch die Rechtsprechung entwickelten Arzthaftung als Ausgangspunkt für ein neues Haftungsmodell: Entschädigungsfonds und Proportionalhaftung als bessere Lösung anstelle der Anwendung des allgemeinen Schadensersatzrechts?
  12. Beseitigung einer Gerechtigkeitslücke durch Einführung einer Gefährdungshaftung?
  13. Die Behandelndenhaftung: Der aktuell diskutierte Härtefallfonds als sinnvolle und/oder notwendige Ergänzung des Schadenersatzrechts im Falle medizinischer Behandlung?
  14. Einsichtsrecht des Patienten – Notwendigkeit einer analogen Anwendung außerhalb des Behandlungsvertrages?
Interessenten melden sich bitte bei Priv.-Doz. Dr. N. Kaeding: kaeding_fu@gmx.de. Eine Vorbesprechung findet im Februar 2016 statt; dann werden auch die Themen vergeben und die formalen Anforderungen an die Seminararbeit mitgeteilt. Das Seminar (Präsentation und Diskussion) wird als Blockveranstaltung an vier Tagen im Mai 2016 angeboten. Die genauen Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben. Die Seminararbeiten sind innerhalb von 2 Monaten seit Themenvergabe zu bearbeiten und abzugeben. close

4 Class schedule

Regular appointments

Tue, 2016-05-17 10:00 - 18:00

Lecturers:
PD Dr. Nadja Kaeding

Location:
2216 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)

Wed, 2016-05-18 10:00 - 18:00

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2216 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)

Thu, 2016-05-19 10:00 - 18:00

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Fri, 2016-05-20 10:00 - 18:00

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2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)

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