096044 Seminar

SoSe 17: Kollektives Arbeitsrecht: "Gerechter Preis und Arbeitskampf"

Florian Rödl

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Kommentar

Vorbesprechung: Mittwoch 19.4.2017, 16 Uhr (1. Semesterwoche im SoSe 2017), Raum: 1122 (Bo. 3)
Seminartermin: regelmäßig mittwochs, 16-18 Uhr

I. Thema

Austauschgerechtigkeit spielt im Vertragsrecht konzeptionell eigentlich keine Rolle. Kein aktuelleres Lehrbuch widmet sich dem Thema. Es herrsche Vertragsfreiheit, so heißt es meistens. Dann kommen freilich die Einschränkungen: Gewiss müssten AGB fair sein, aber nicht aus Gründen der Gerechtigkeit, sondern wegen der Informationsasymmetrie zugunsten des Verwenders. Natürlich gebe es einseitig zwingendes Vertragsrecht, aber nicht aus Gründen der Gerechtigkeit, sondern zum Schutz der schwächeren Vertragspartei (Arbeitnehmer, Mieter, Verbraucher). All das treffe aber nur die Nebenabreden. Bei der Preisbestimmung herrsche Vertragsfreiheit!

Doch ist das wirklich die Sicht des geltenden Rechts? Trotz der fingierten Vereinbarung angemessener Vergütung bei Dienst- und Werkvertrag? Trotz des Verbots von Wucher und wucherähnlichem Geschäft? Trotz zahlreicher Preisvorschriften für freiberufliche Dienstleistungen? Trotz Mindestlöhnen kraft Gesetz, Rechtsverordnung oder Tarifvertrag? Die Frage nach der Rolle des gerechten Preises im Vertragsrecht, gerade auch als gerechte Vergütung für die menschliche Arbeitskraft, bildet den ersten Gegenstand des Seminars. Antworten werden wir uns erarbeiten, indem wir Varianten der herrschenden Dogmatik, philosophische Überlegungen zum gerechten Preis sowie zeitgenössische (vorwiegend US-amerikanische) Rechtstheorie lesen. Die Erkenntnisse daraus werden wir dann mit einer Betrachtung des Systems preisregulierender Normen im deutschen Vertragsrecht verknüpfen. Es wird sich zeigen, dass der gerechte Preis ein Prinzip des Vertrags ist.

Wenn diese Feststellung stimmt, fällt ein neues Licht auf Legitimation und Funktion des Tarifvertragssystems. Sie bilden den zweiten Gegenstand des Seminars. Tarifnormsetzung ist dann keine Ausübung "kollektiver Privatautonomie", wie es inzwischen auch der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts verkündet, sondern sie verwirklicht das Prinzip der Vertragsgerechtigkeit im Arbeitsverhältnis. Dadurch entstehen neue Fragen an die Arbeitskampfordnung. Sie wird bisher vom Prinzip der "materiellen Kampfparität" regiert und gibt der Arbeitgeberseite die überaus effektiven Mittel von Aussperrung, Betriebsstilllegung, Lohnverweigerung und Streikbruchprämienzahlung in die Hand. Die Idee "materieller Kampfparität" fußt aber vielleicht auf einem falschen Verständnis sowohl der Tarifautonomie als auch der Rolle der Austauschgerechtigkeit für den Vertrag.

II. Methodik und Zielsetzung

Das Seminar verbindet die Lektüre dogmatischer, rechtstheoretischer und philosophischer Texte mit einem Studium von Rechtsprechung und Kommentarliteratur. Es verfolgt damit den Anspruch, herrschende Vorstellungen von Vertragsgerechtigkeit, Tarifautonomie und Arbeitskampf auf der Grundlage des geltenden Rechts zu kritisieren.

Teilnehmerinnen und Teilnehmern ermöglicht dieser Ansatz, sich sowohl mit Grundlagen des Vertragsrechts als auch des Arbeitskampfrechts vertraut zu machen. Zudem sollten Sie Im Verlauf des Seminars idealerweise eine gesellschaftlich höchst relevante Debatte durchdringen, dabei über den Tellerrand des deutschen Diskurses schauen und - ggf. in Abgrenzung zur Auffassung der Dozenten - eine eigene Position entwickeln.

Die Aufteilung einzelner Themenblöcke unter den Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmern wird im Rahmen der Vorbesprechung gemeinsam erfolgen.

III. Vorläufige Themenübersicht

  1. Der Stand von Austauschgerechtigkeit und "gerechtem Preis" in der deutschen Literatur
  2. Preisfreiheit als Grundrecht?
  3. Die aristotelisch-thomistische Tradition der Austauschgerechtigkeit
  4. Vertreter der Theorie des gerechten Preises in der Gegenwart
  5. Der gerechte Preis im BGB: §§ 612, 632 BGB, § 138 II BGB, § 315 BGB
  6. Vergütungsvorschriften für freie Berufe
  7. Funktion und Legitimation tariflicher Normsetzungsbefugnis
  8. Funktion und Legitimation des Grundrechts auf Tarifautonomie
  9. Maßstab der Gerechtigkeit von Tariflöhnen
  10. Das Prinzip der Kampfparität
  11. Streik, Solidaritätsstreik, „Flashmob“, Betriebsblockade
  12. Aussperrung, Betriebsstilllegung, Lohnverweigerung, Streikbruchprämien
Voranmeldungen bis zum 31.3.2017 sind nicht zwingend, aber hilfreich und sichern einen Platz:
sekretariat-roedl@rewiss.fu-berlin.de
Fragen können Sie gern richten an:
andreasbernhardleidinger@gmail.com Schließen

14 Termine

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Mi, 19.04.2017 16:00 - 18:00

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Mi, 19.07.2017 16:00 - 18:00

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