16046 Seminar

SoSe 17: Das Gewissen. Selbstbeobachtung und Selbstverdopplung bei Kant und Hegel

Francesca Fantasia

Kommentar

Als Kernpunkt der praktischen Spätphilosophie Kants ist das Gewissen untrennbar mit den Begriffen Sollen, Person und Imperativ verbunden. In dem eigentümlichen Verhältnis zwischen Pflicht und Freiheit ist das Gewissen für Kant dasjenige Bewusstsein, das für sich selbst Pflicht ist, wodurch die Vernunft sich selbst richtet. Nach seiner freien Willkür ist jedoch das Subjekt dem Bösen unterworfen und das gibt dem Gewissen einen Raum, in dem sich eine zweifache Persönlichkeit als „doppeltes Selbst“ äußert. Durch die Lektüre einiger Abschnitte der Metaphysik der Sitten und der Religionsschrift richtet sich der erste Teil des Seminars, in dem die Begriffskonstellation von Gewissen, moralischem Gesetz und praktischer Subjektivität im Rahmen der empirischen Psychologie, der Moralphilosophie und der Anthropologie Kants geordnet wird, mit besonderer Aufmerksamkeit auf die berühmte Metapher des „Richthofs“ und seinen Hinweis auf die Öffentlichkeit des Bewusstseins. Gekennzeichnet von der Einheit sowie von der Spaltung der Einzelheit und der Allgemeinheit, reist dagegen das Gewissen der Phänomenologie Hegels durch den verschlungenen Weg zur Verwirklichung der ethischen Handlung und somit zur Verwirklichung in dieser Handlung des Geistes selbst. Im zweiten Teil des Seminars setzen unsere Analysen den Schwerpunkt auf die Verdopplung des Gewissens in ein beurteilendes und ein handelndes Bewusstsein und auf die Zentralität der Figur der schönen Seele und ihrer Dialektik im Werk Hegels. Diese Verdopplung des Gewissens steht tatsächlich zwischen zwei Formen der praktischen Anerkennung (erst als Überzeugung und dann als Verzeihung) und zwei spezifischen Formen der Sprache. Die Auseinandersetzung mit der Gewissenstheorie Kants und Hegels bringt uns dazu, den Kontext zweier unterschiedlicher Paradigmen der praktischen Subjektivität zu begreifen und zwei verschiedene Bedeutungen, Zusammenhänge und Funktionen des Gewissens zu vergleichen. Schließen

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