096057 Seminar

SoSe 18: Aktuelle Fragen des Wirtschaftsstrafrechts

Thomas Grützner

Hinweise für Studierende

In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier

Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen

Anmeldung zu der Veranstaltung

Keine selbständige Anmeldung über Campus Management! Bitte wenden Sie sich direkt an die/den Dozierenden bzw. die Kontaktperson!

Kommentar

Themen

  1. Entwickeln Sie systematisiert eine Definition für Corporate Compliance und begründen Sie diese!
  2. Wo endet die rechtliche Verpflichtung von Unternehmen zur Compliance?
  3. Diskutieren Sie kritisch die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2017 zu legitimen Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern, die aus Gründen des öffentlichen Interesses vertrauliche Informationen über Unternehmen und öffentliche Einrichtungen offenlegen (2016/2224(INI))
  4. Wie sollte das Hinweisgebersystem eines deutschen Industrieunternehmens praktisch ausgestaltet sein? Entwerfen Sie ausgehend von dessen Sinn und Zweck einen möglichst konkreten Vorschlag und begründen Sie ihn!
  5. Diskutieren Sie: (Erst) ein zentrales Korruptionsregister wird Unternehmen in Deutschland dazu anhalten, Korruptionsrisiken überzeugend entgegen zu treten.
  6. Diskutieren Sie kritisch die transnationale Geltung des Foreign Corrupt Practices Act.
  7. Diskutieren Sie kritisch die transnationale Geltung des UK Bribery Act.
  8. Diskutieren Sie kritisch die transnationale Geltung des deutschen Korruptionsstrafrechts.
  9. Mittelbare Täterschaft durch Organisationsherrschaft in Unternehmen?
  10. Der rechtliche Rahmen für Absprachen in Wirtschaftsstrafverfahren.
  11. Begründen Sie die strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung und zeigen Sie deren Grenzen auf!
  12. Entwickeln Sie vor dem Hintergrund des deutschen Rechts die Bedeutung von Compliance-Programmen bei der Sanktionsbemessung für Unternehmen.
  13. Entwickeln Sie vor dem Hintergrund des US-amerikanischen Rechts die Bedeutung von Compliance-Programmen bei der Sanktionsbemessung für Unternehmen.
  14. Diskutieren Sie § 299 StGB für konzernierte Gesellschaften.
  15. Diskutieren Sie die Reichweite des strafprozessualen Beschlagnahmeschutzes für das Unternehmen und seinen "Verteidiger".
  16. Stellen Sie die Neuregelung der Vorschriften zur Vermögensabschöpfung dar und bewerten Sie diese.
  17. Dürfen Unterlagen, die unternehmensintern bei einem "Ombudsmann" aufgelaufen sind, beschlagnahme werden?
  18. Wie sind Facilitation Payments nach dem deutschen Strafrecht zu bewerten?
  19. Diskutieren Sie die sich aktuell unter dem „Diesel-Skandal“ für eine Bewertung nach deutschem Strafrecht stellenden Herausforderungen

Organisatorisches

Voraussetzungen für die Erteilung eines Seminarscheins:
  • Fristgerechte Abgabe einer ausformulierten Seminar-Hausarbeit (20 Seiten [+/- 10%]; Korrekturrand links, 8 cm; Zeilenabstand 1,5-fach; Schriftgröße 12 [Times New Roman]; Abgabe in zweifacher Ausfertigung bis eine Woche vor dem Seminartermin im Sekretariat des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Wirtschafts- und Umweltstrafrecht (z. Hd. Frau Korth-Ndiaye);
  • Aktive Teilnahme am Blockseminar (i.e. Ausarbeitung und Darreichung der Seminararbeit in Form eines rund 20-minütigen Vortrags am [Termin wird nachgeliefert]; zentrale Aspekte des Vortrags sollen auf einem Handout [Umfang etwa ein bis zwei DIN A4 Seiten] zusammengefasst und den anderen Seminarteilnehmern unmittelbar vor dem Vortrag zur Verfügung gestellt werden);
Die Veranstaltungsorte der Blockveranstaltungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Der oben genannte Vortrag kann mittels einer Powerpoint-Präsentation medial unterstützt werden. Sofern Seminarteilnehmer dies beabsichtigen, wird darum gebeten, die Präsentationsdatei dem Lehrstuhl per E-Mail (lsmomsen@zedat.fu-berlin.de) mindestens sieben Tage vor Stattfinden des Blockseminars zur Verfügung zu stellen. Schließen

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