WiSe 12/13  
Rechtswissensch...  
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Lehrveranstaltung

WiSe 12/13: Rechtswissenschaft

Rechtswissenschaft (StO/PO 2007)

E15a
  • Einführung in das Bürgerliche Recht

    E15aA1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über die Stellung und Funktion des Bürgerlichen Rechts im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland und führt in die Methode der Interpretation von Gesetzestexten ein. Die Systematik des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wird erläutert. Im Mittelpunkt steht dabei der Allgemeine Teil des BGB (§§ 1 bis 240), der in hoher Abstraktion wesentliche Materien zur Regelung des privatautonomen Rechtsverkehrs enthält. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtsgeschäftslehre, deren Kenntnis Grundlage für das Verständnis der übrigen Teile des BGB und des Zivilrechts überhaupt ist.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen die Funktion des Zivilrechts als Instrument insbesondere zur privatautonomen Gestaltung des Wirtschaftslebens verstehen lernen. Anhand der Materien des Allgemeinen Teils, die an Beispielen weiterer Bücher des BGB (z. B. dem Kaufrecht) dargestellt werden, vermittelt das Modul den Studierenden Kriterien der Rechtsanwendung im Bereich der Rechtsgeschäftslehre. Außerdem sollen die Studierenden mit den Techniken der Falllösung im Zivilrecht (insbesondere dem Anfertigen von juristischen Gutachten) vertraut gemacht werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (4 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Wintersemester Schließen
  • Besonderer Teil des Schuldrechts

    E15aA1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studierenden eine Darstellung einzelner Vertragstypen des BGB (z. B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Miete, Bürgschaft) und der gesetzlichen Schuldverhältnisse (Geschäftsführung ohne Auftrag, ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlungen). Außerdem behandelt das Modul Aspekte des Verbraucherprivatrechts, insbesondere im Hinblick auf umfangreiche Vorgaben aus dem Sekundärrecht der Europäischen Gemeinschaft (Verbraucherschutz durch Information, bestimmte Formerfordernisse und/oder durch ein Widerrufsrecht für bestimmte als besonders gefährlich erachtete Vertragstypen).

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen die wichtigsten Vertragstypen des BGB in ihrer gesetzlichen Ausprägung verstehen lernen. Vor allem in den Bereichen Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht sollen die Studierenden lernen, welches Rechtsregime das dispositive Gesetzesrecht bereithält, um die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung sicherzustellen und das Risiko von Störungen im Vertragsverhältnis angemessen zu verteilen. Bezüglich der gesetzlichen Schuldverhältnisse sollen die Studierenden die Instrumentarien verstehen lernen, die das BGB zum Zwecke eines angemessenen Interessenausgleichs in den Fällen bereit hält, in denen es an einem Vertrag als einem privat gesetzten Gefüge von Rechten und Pflichten fehlt.
    Die Studierenden sollen außerdem einen Überblick über die Materie des Verbraucherschutzes erhalten und die durch das Gesetz vorgesehen Mechanismen zum Schutz des privaten Verbrauchers erlernen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (4 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Wintersemester Schließen
  • Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person

    E15aA2.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über die Entwicklung, Stellung und Funktion des Strafrechts im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland und führt in die Methode der Interpretation von Gesetzestexten ein. Die Systematik des Strafgesetzbuches wird erläutert. Schwerpunkt des Moduls ist die Behandlung der Grundlagen des Strafrechts, insbesondere die Lehren von Norm und Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Irrtum und Schuld, vornehmlich anhand der Tötungs- und Körperverletzungsdelikte.

    Qualifikationsziele:

    In dem Modul sollen die Studierenden die Funktion des Strafrechts als Instrument insbesondere zur Sicherung der elementaren Werte des Gemeinschaftslebens (Rechtsgüter) verstehen lernen. Anhand der Materien des Allgemeinen Teils sowie mit Beispielen einfacher Strafrechtsnormen sollen den Studierenden Kriterien der Rechtsanwendung vermittelt werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (4 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Wintersemester Schließen
  • Vermögensdelikte und weitere ausgewählte Delikte

    E15aA2.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Das Modul befasst sich schwerpunktmäßig mit den Vermögensdelikten (i. e. Betrug, Computerbetrug, Leistungserschleichung, Untreue, Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten) sowie mit den sog. Anschlussstraftaten (i. e. Hehlerei, Begünstigung, Geldwäsche). Ferner hat das Modul die praktisch bedeutsamen Urkundenstraftaten zum Gegenstand.

    Qualifikationsziele:

    Durch das Modul sollen die Studierenden die Vermögensdelikte des Strafrechts sowie weitere Delikte des Besonderen Teils einschließlich ihrer Auslegungs- und Anwendungsprobleme kennen und verstehen lernen, so dass sie in die Lage versetzt sind, über die Strafbarkeit eines angenommenen Verhaltens ein methodisch korrekt gebildetes Urteil abzugeben. Die Studierenden sollen diese Fähigkeit am praktischen Fall anzuwenden lernen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (4 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Wintersemester Schließen
  • Einführung in das Öffentliche Recht

    E15aA3.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Das Modul beginnt mit einer Darstellung der Grundlagen des Öffentlichen Rechts und behandelt insoweit vor allem die Begriffe von "Staat" und "Rechtsordnung". Den Schwerpunkt bildet die im Anschluss erfolgende Behandlung des Staatsorganisationsrechts der Bundesrepublik Deutschland, dessen Erörterung sich in drei Hauptteile gliedert: Zunächst werden die Staatsstrukturprinzipien (Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat, Republik und Sozialstaat) und Staatsziele (Umweltschutz und Tierschutz) vermittelt. Daran schließt sich eine Darstellung der Staatsorgane an (Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht). Überdies werden die Staatsfunktionen erörtert, also Gesetzgebung, Verwaltung sowie Rechtsprechung und Gerichtsverfassung.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen neben den tragenden Staatsprinzipien die Funktionsweisen und Kompetenzen der Staatsorgane sowie die staatlichen Funktionen als Grundlage für das weitere Verständnis des gesamten Öffentlichen Rechts kennen lernen und verinnerlichen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (4 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Wintersemester Schließen
  • Allgemeines Verwaltungsrecht

    E15aA3.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Das Modul befasst sich mit der Organisation, dem Personal und der Finanzierung der Verwaltung, ihrer Handlungsformen (insbesondere Rechtsverordnung, Satzung, Verwaltungsvorschrift, Verwaltungsakt, Verwaltungsvertrag, Realakt) sowie deren Entstehung, Wirkung, Durchsetzung und Kontrolle. Inhaltlich setzt dieses Modul Grundkenntnisse im Verfassungsrecht voraus, die durch die Module "Einführung in das Öffentliche Recht" und "Grund- und Menschenrechte" vermittelt werden. Außerdem werden die Grundsätze des Staatshaftungsrechts gestreift, d. h. diejenigen nicht einheitlich kodifizierten Regelungen betreffend die Voraussetzungen für das Einstehen des Staates für Schäden durch rechtmäßiges oder rechtswidriges Verhalten sowie die Rechtsfolgenseite (Wiederherstellung des früheren Zustandes, Ersatz- oder Ausgleichsleistungen).

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll den Studierenden Grundkenntnisse und die Systematik des Verwaltungsrechts vermitteln. Die Studierenden sollen ein Verständnis für die Rechtsgrundlagen entwickeln, die für die Lösung verwaltungsrechtlicher Fälle in Ausbildung und juristischer Praxis unentbehrlich sind. Die Studierenden sollen auch einen Überblick über die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten erhalten. Insbesondere sollen sie die Abgrenzung zwischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und ordentlicher Gerichtsbarkeit verstehen und mit den Voraussetzungen und rechtlichen Problemen der wichtigsten verwaltungsgerichtlichen Verfahrensarten derart vertraut gemacht werden, dass sie einen praktischen Fall auch in prozessualer Hinsicht beurteilen können.
    Außerdem sollen die Studierenden einen Überblick über das Staatshaftungsrecht erhalten. Sie sollen lernen, zwischen verschiedenen Fällen staatlicher Haftung im konkreten Fall zu unterscheiden und die jeweiligen Besonderheiten der verschiedenen Anspruchsgrundlagen erlernen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (4 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Wintersemester Schließen
    • 093201 Vorlesung
      VL Allgemeines Verwaltungsrecht (Sebastian Kluckert)
      Zeit: Mo 18:00-20:00, Mi 16:00-17:00 (Erster Termin: 15.10.2012)
      Ort: I Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 093202 Anwendungskurs
      AK Allgemeines Verwaltungsrecht (Sebastian Kluckert)
      Zeit: Mi 17:00-18:00 (Erster Termin: 17.10.2012)
      Ort: I Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
  • Wahlveranstaltungen für das Grundstudium

    E15aA4.1
  • Europäische Rechtsgeschichte

    E15aB1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen umfassenden, wenn auch kursorischen Einblick in die Europäische Rechtsgeschichte. Schwerpunkte sind das Römische Recht und die deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte. Das Römische Recht behandelt die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen des Rechts ebenso wie grundlegende Elemente des römischen Privatrechts einschließlich ihrer Wirkungen auf das geltende Recht die Rezeptionsgeschichte mit ihren europäischen Folgen. Bezüglich der deutschen Rechts- und Verfassungsgeschichte wird ein punktuell vertiefter Überblick über die Rechtsgeschichte mit einem kurzen Überblick über die fränkische Zeit, im Übrigen ab dem 12. Jahrhundert bis zum Jahr 1990 gegeben.
    In den Lektürekursen steht die für die Exegese charakteristische Beschäftigung mit den Quellentexten im Vordergrund.

    Qualifikationsziele:

    Die Auseinandersetzung mit historischen Erscheinungsformen des Rechts soll das Bewusstsein für die Kontinuität oder den Wandel der Fragestellungen schärfen, die Grundlagen der eigenen Rechtsordnung sichtbar machen und die Einbettung unseres Rechts in einen europäischen Zusammenhang erkennen lassen. Die Vertiefung in der Exegese soll den kritischen Umgang mit den Quellen fördern und einen wissenschaftlichen Zugang zum Recht ermöglichen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Lektürenkurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (4 Std.) Römisches Recht
    • Abschlussklausur (4 Std.) Deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lektüre von Primärtexten und Gruppendiskussionen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Wintersemester Schließen
  • Rechtssoziologie

    E15aB3.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studierenden eine Einführung in Themen und Methoden einer empirischen Betrachtung des Rechts. Es wird eine knappe Einführung in Methoden der empirischen Sozialforschung gegeben, die an Beispielen der demoskopischen Forschung im Rechtsbereich verdeutlicht werden. Außerdem werden biologische und demographische Grundlagen der Gesellschaft dargestellt und diskutiert. An verschiedenen Sachbereichen wird die Rolle des Rechts in der Gesellschaft erörtert: Familie, Arbeit/Wirtschaft, Staat, Steuern, staatliches Strafen.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen einen nicht-dogmatischen Blick auf verschiedene Dimensionen des Rechts in einer Gesellschaft erhalten. Es sollen dabei grundlegend Informationen über verschiedene Sozialbereiche und die Rolle des Rechts dabei vermittelt werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Lektürekurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (4 Std.)
    • Formen der aktiven Teilnahme:

      Gruppendiskussionen und Kurzvorträge

      Dauer des Moduls:

      1 Semester

      Häufigkeit des Angebots:

      Jedes Wintersemester

    Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Fremdsprachenfachkompetenz

    E15aC1.1

    Fremdsprachenfachkompetenz

    d.h. rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz gemäß § 5 a Abs. 3 S. 1 DRiG

    Für die Fremdsprachenkompetenz ist laut DRiG grundsätzlich der erfolgreiche Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses nachzuweisen.
    Der Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz gemäß § 5 Abs. 3 JAG in Verbindung mit § 5 a Abs. 2 Satz 2 DRiG kann laut § 15 der Studienordnung erworben werden:
    1. in rechtswissenschaftlichen Sprachkursen des Fachbereichs im Umfang von mindestens 2 SWS mit einer zweistündigen Abschlussklausur oder gleichwertigem Nachweis der aktiven und erfolgreichen Teilnahme der Studierenden (Über das Vorliegen der Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.),
    2. in fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen des Fachbereichs im Umfang von mindestens 2 SWS mit einer zweistündigen Abschlussklausur oder gleichwertigem Nachweis der aktiven und erfolgreichen Teilnahme der Studierenden (Über das Vorliegen der Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.),
    3. während eines mindestens einsemestrigen rechtswissenschaftlichen Auslandsstudiums durch Nachweis der aktiven und erfolgreichen Teilnahme an fremdsprachlichen Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 2 SWS.
    Der Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz setzt voraus, dass die Studierenden in den Sprachkursen und Lehrveranstaltungen Sprachfähigkeiten nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen: Lernen, Lehren, Beurteilen Stufe B 1 (Threshold) erworben haben.
    Die Leistungsnachweise zur Fremdsprachenfachkompetenz können aufgrund bestehender Kooperationsvereinbarungen auch in rechtswissenschaftlichen Sprachkursen und fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen der Juristischen Fakultäten der Humboldt-Universität zu Berlin und der Universität Potsdam erworben werden. Über das Vorliegen der Gleichwertigkeit dieser Nachweise entscheidet der Prüfungsausschuss. Über die aktuellen Kooperationsvereinbarungen und künftige Änderungen informiert der Fachbereich im Studienführer.
    Welche Veranstaltungen zum Erwerb der Fremdsprachenfachkompetenz führen können, wird von Semester zu Semester im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gemacht. Schließen
  • Schlüsselqualifikationen

    E15aD1.1

    Schlüsselqualifikationen

    gemäß § 5 a Abs. 3 S. 1 DRiG

    Schlüsselqualifikationen sind laut DRiG: Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit.
    Der Erwerb eines Leistungsnachweises "Schlüsselqualifikation" ist unter anderem Zulassungsvoraussetzung für die Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung; vgl. § 6 Abs. 1 Ziffer 6 JAG!
    Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zum Erwerb einer Schlüsselqualifikation kann in Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 2 SWS (30 Std.), in denen die in § 5a Abs. 3 S. 1 DRiG beispielhaft genannten Schlüsselqualifikationen oder gleichwertige Qualifikationen vermittelt werden und die durch aktive Teilnahme der Studierenden gekennzeichnet sind, erworben werden.
    Welche Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikation führen können, wird von Semester zu Semester im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gemacht. Schließen
  • Übung im Bürgerlichen Recht

    E15aE1.4

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    In dem Modul wird die Technik der Fallbearbeitung anhand von Klausurfällen trainiert. Dabei wird Kenntnis des Stoffes aus den Modulen "Einführung in das Bürgerliche Recht", "Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht", "Besonderer Teil des Schuldrechts" und "Sachenrecht" vorausgesetzt. Schwerpunkte der besprochenen Fälle und Klausuren sind das Recht der vertraglichen sowie der gesetzlichen Schuldverhältnisse und das Sachenrecht. Es werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren angeboten, von denen jeweils eine bestanden werden muss, um einen Leistungsnachweis gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 JAG (2003) zu erhalten.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul dient der Vermittlung der Technik der Fallbearbeitung (insbesondere: Aufbau, Stil) und zugleich der Wiederholung und Vertiefung der in den o. g. Modulen erworbenen Kenntnisse. Vor allem soll die Fähigkeit geschaffen werden, abstrakt erlerntes Wissen auf einen konkreten Fall anzuwenden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Übung

    Modulprüfung:

    • Klausur (4 Std.)
    • Hausarbeit (160 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Schriftliche Bearbeitung von Klausuren und Hausarbeiten, mündliche Lösung von Übungsfällen, selbstständige Vertiefung.

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Die Übuing ist für jedes Wintersemester vorgesehen. Aufgrund eines Fachbereichsratbeschlüsses wird diese Übung zurzeit jedes Winter- und Sommersemester angeboten. Schließen
    • 095101 Übung
      Übung im Bügerlichen Recht (Claudia Schubert)
      Zeit: Di 14:00-16:00 (Erster Termin: 16.10.2012)
      Ort: I Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
  • Europarecht

    E15aE2.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Neben dem institutionellen Recht der EG/EU geht es in dem Modul vor allem um das materielle Gemeinschaftsrecht, hier insbesondere um die Grundfreiheiten. Besonderes Gewicht wird zudem auf die Bezüge zum nationalen Recht gelegt, namentlich auf den Vollzug des Gemeinschaftsrechts durch deutsche Behörden sowie die Kooperation zwischen Mitgliedstaaten und Gemeinschaften bei der Wahrung des Gemeinschaftsrechts durch die Gerichte.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll die Studierenden mit den Grundzügen des Europäischen Gemeinschaftsrechts vertraut machen. Die Studierenden sollen die Funktionsweise der Gemeinschaften sowie die Kompetenz- und Aufgabenverteilung zwischen Mitgliedstaaten und Gemeinschaften ebenso erlernen wie die wesentlichen Inhalte und die Dogmatik der Grundfreiheiten und der anderen materiellen Gewährleistungen des Gemeinschaftsrechts. Insbesondere sollen sie das Zusammenspiel von deutschem Recht und Gemeinschaftsrecht verstehen lernen. Außerdem sollen die Studierenden anhand wichtiger Entscheidungen das Lösen europarechtlicher Fälle sowie öffentlich-rechtlicher Fälle mit europarechtlichem Bezug erlernen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (3 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Wintersemester Schließen
    • 095201 Vorlesung
      VL Europarecht (Sigrid Boysen)
      Zeit: Mo 14:00-16:00 (Erster Termin: 15.10.2012)
      Ort: I Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 095202 Anwendungskurs
      AK Europarecht (Sigrid Boysen)
      Zeit: Mo 16:00-17:00 (Erster Termin: 15.10.2012)
      Ort: I Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
  • Übung im Öffentlichen Recht

    E15aE2.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    In dem Modul wird die Technik der Fallbearbeitung anhand von Klausurfällen trainiert. Dabei wird Kenntnis des Stoffes aus den Modulen "Einführung in das Öffentliche Recht", "Grund- und Menschenrechte", "Allgemeines Verwaltungsrecht" und "Materien des Besonderen Verwaltungsrechts" vorausgesetzt. Der Stoff der o. g. Module bildet auch den Schwerpunkt der besprochenen Fälle. Es werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren angeboten, von denen jeweils eine bestanden werden muss, um einen Leistungsnachweis gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 JAG (2003) zu erhalten.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul dient der Vermittlung der Technik der Fallbearbeitung (insbesondere Aufbau und Stil eines juristischen Gutachtens) und zugleich der Wiederholung und Vertiefung der in den o. g. Modulen erworbenen Kenntnisse mittels praktischer Anwendung. Vor allem soll die Fähigkeit geschaffen werden, abstrakt erlerntes Wissen auf einen konkreten Fall anzuwenden. Mit der Hausarbeit soll durch eingehende wissenschaftliche Recherche insbesondere juristische Fertigkeiten beim eigenständigen und tiefgründigen schriftlichen Umgang mit Problemen des Öffentlichen Rechts über einen längeren Zeitraum geschult werden. Mit der Klausur soll die Fähigkeit erworben werden, in begrenzter Zeit für Probleme aus dem Öffentlichen Recht unter Aufsicht eine eigenständige schriftliche Lösung unter ausschließlicher Zuhilfenahme von Normtexten zu finden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Übung

    Modulprüfung:

    • Klausur (4 Std.)
    • Hausarbeit (160 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Schriftliche Bearbeitung von Klausuren und Hausarbeiten, mündliche Lösung von Übungsfällen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Die Übuing ist für jedes Sommersemester vorgesehen. Aufgrund eines Fachbereichsratbeschlüsses wird diese Übung zurzeit jedes Winter- und Sommersemester angeboten. Schließen
    • 095203 Übung
      Übung im Öffentlichen Recht (Ariane Berger)
      Zeit: Do 16:00-18:00 (Erster Termin: 18.10.2012)
      Ort: I Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
  • Strafverfahrensrecht

    E15aE3.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Das Modul Strafverfahrensrecht hat die Grundlagen des rechtsstaatlichen Strafverfahrens und der deutschen Strafprozessordnung zum Inhalt. Schwerpunkte sind die Verfahrensgrundsätze und Prozessmaximen, der allgemeine Gang des Strafverfahrens, die Rechtsstellung und die Aufgaben der wesentlichen Verfahrensbeteiligten, insbesondere die der Strafverfolgungsorgane und die des Strafverteidigers, die strafprozessualen Zwangsmittel und Grundrechtseingriffe, das Beweisrecht und Fragen der Rechtskraft. Dabei werden aktuelle Rechtsprechung, anwaltliche Praxis und Einflüsse der Europäisierung berücksichtigt.

    Qualifikationsziele:

    Im Modul sollen die Studierenden ein Verständnis für das rechtsstaatliche und liberale Strafverfahrensrecht entwickeln und einen ersten Einblick in die Funktion der Verfahrensbeteiligten gewinnen. Die Studierenden sollen dabei sowohl im Hinblick auf den juristischen Vorbereitungsdienst als auch auf die spätere praktische Tätigkeit für die rechtsstaatlichen Grundlagen einer effektiven Strafrechtspflege sensibilisiert werden, die häufig in Konflikt zu den individuellen Interessen des Betroffenen stehen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (4 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen, Kurzvorträge und Teilnahme an simulierten Hauptverhandlungen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Wintersemester Schließen
    • 095303 Anwendungskurs
      AK Strafverfahrensrecht (Klaus Rogall)
      Zeit: Do 15:00-16:00 (Erster Termin: 18.10.2012)
      Ort: II Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 095302 Vorlesung
      VL Strafverfahrensrecht (Klaus Rogall)
      Zeit: Mo 18:00-20:00, Do 14:00-15:00 (Erster Termin: 15.10.2012)
      Ort: II Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
  • Übung im Strafrecht

    E15aE3.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft .

    Inhalte:

    In dem Modul wird die Technik der Fallbearbeitung anhand von Klausurfällen trainiert. Dabei wird Kenntnis des Stoffes aus den Modulen "Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person", "Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte" sowie "Vermögensdelikte und weitere ausgewählte Delikte" vorausgesetzt. Dieser Stoff bildet auch den Schwerpunkt der besprochenen Fälle. Geübt werden vor allem die klausurmäßige Erörterung der Fragen der Täterschaft und Teilnahme, das vorsätzliche vollendete Begehungsdelikt, das Versuchsdelikt, das Unterlassungsdelikt und das Fahrlässigkeitsdelikt. Es werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren angeboten, von denen jeweils eine bestanden werden muss, um einen Leistungsnachweis gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 JAG (2003) zu erhalten.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul dient der Vermittlung der Technik der Fallbearbeitung (insbesondere Aufbau und Stil eines juristischen Gutachtens) und zugleich der Wiederholung und Vertiefung der in den o. g. Modulen erworbenen Kenntnisse mittels praktischer Anwendung. Vor allem soll die Fähigkeit geschaffen werden, abstrakt erlerntes Wissen auf einen konkreten Fall anzuwenden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Übung

    Modulprüfung:

    • Klausur (4 Std.)
    • Hausarbeit (160 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Schriftliche Bearbeitung von Klausuren und Hausarbeiten, mündliche Lösung von Übungsfällen, selbstständige Vertiefung.

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Die Übuing ist für jedes Wintersemester vorgesehen. Aufgrund eines Fachbereichsratbeschlüsses wird diese Übung zurzeit jedes Winter- und Sommersemester angeboten. Schließen
    • 095301 Übung
      Übung im Strafrecht (Gerhard Seher)
      Zeit: Di 16:00-18:00 (Erster Termin: 16.10.2012)
      Ort: I Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
  • Wahlveranstaltungen für das Hauptstudium

    E15aE4.1
  • USP1: Mittelalterliche und Neuere Rechtsgeschichte

    E15aF1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen vertieften Einblick in wesentliche Entwicklungen der Ideen und Institutionen des "deutschen" Rechtslebens vom Recht der Germanen bis in die Jetztzeit. Behandelt werden insbesondere das hohe und späte Mittelalter, die frühe Neuzeit, die Privatrechts- und Verfassungsgeschichte des 19. Jahrhunderts, die deutsche Rechtswissenschaft in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, die Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus sowie ausgewählte Fragestellungen der Zeitrechtsgeschichte.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul erweitert und vertieft die Einsichten in die historische Bedingtheit und die Entwicklungsstufen des Rechts, deren Grundlagen im Modul "Europäische Rechtsgeschichte" gelegt wurden. Es geht um das kontemplative Verstehen eines vergangenen rechtlichen Gegenstandes wie um das Verstehen der verschiedenen Rechtsordnungen in ihrer Geschichtlichkeit. Insbesondere in der Übung werden Quellen im Wege der (germanistischen) Textexegese interpretiert, um dieses speziell rechtshistorische hermeneutische Erkenntnisverfahren zu erlernen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Teilnahme an der Diskussion rechtshistorischer Fragestellungen; Anfertigung von Textexegesen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester. Schließen
  • USP2: Römische Rechtsgeschichte

    E15aF1.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul gibt einen punktuell vertiefenden Überblick über zentrale Gegenstände des römischen Privatrechts. Hierzu gehören insbesondere das Personen-, Sachen- und Schuldrecht. Dabei wird auf den historischen Kontext des römischen Rechts ebenso Wert gelegt wie auf rezeptionsgeschichtliche Vorgänge, die Prägung der europäischen Rechtsordnungen und die Verdeutlichung der Spuren römischen Rechts im BGB. Mittels Digestenexegese werden mit wechselndem Schwerpunkt einzelne Themenbereiche anhand von Quelleninterpretationen untersucht.

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit historischen Erscheinungsformen des Rechts soll bei den Studierenden das Bewusstsein für die Kontinuität oder den Wandel der Fragestellungen geschärft werden. Die Studierenden sollen befähigt werden, die Grundlagen der eigenen Rechtsordnung und die Einbettung des deutschen Rechts in einen europäischen Zusammenhang zu erkennen. Die Vertiefung in der Exegese soll den kritischen Umgang mit den Quellen fördern und einen wissenschaftlichen Zugang zum Recht ermöglichen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Teilnahme an der Diskussion rechtshistorischer Fragestellungen; Anfertigung von Textexegesen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester. Schließen
    • 097120 Vorlesung
      VL Römische Rechtsgeschichte (Cosima Möller)
      Zeit: Di 16:00-18:00, Do 10:00-12:00 (Erster Termin: 16.10.2012)
      Ort: 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 097121 Seminar
      S Römische Rechtsgeschichte (Cosima Möller)
      Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 24.01.2013)
      Ort: 203 Seminarraum in der Bibliothek (Vant-Hoff-Str. 8)
  • USP3: Rechtsphilosophie

    E15aF1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt systematisch und historisch wesentliche Themen vor allem der europäischen Rechts- und Staatsphilosophie: Begriff des Rechts, Recht und Moral, Recht und Religion, Rechtspositivismus und Naturrecht, Theorien der Gerechtigkeit und aktuelle Diskussionen zu Gerechtigkeitsfragen, philosophische Begründungen von Rechtsstaat, Demokratie, Sozialstaat und Menschenrechten, das Recht des Staates zu strafen. Im Rahmen der Übung werden einzelne Themenbereiche anhand von klassischen Texten der Rechtsphilosophie vertieft.

    Qualifikationsziele:

    Durch das Modul sollen die philosophischen Grundlagen der historischen und geltenden Rechtsordnung kulturübergreifend deutlich gemacht und verinnerlicht werden. Die Studierenden sollen insbesondere durch die Behandlung aktueller Fragen der Gerechtigkeit verstehen lernen, auf welche auch heute noch aktuellen Probleme in der Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie eine Antwort zu geben versucht wurde.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Teilnahme an der Diskussion rechtsphilosophischer Fragestellungen; Anfertigung von Probeklausuren; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester; Übung jedes Sommersemester. Schließen
    • 097130 Vorlesung
      VL Rechtsphilosophie (Vertiefung) (Gerhard Seher)
      Zeit: Do 14:00-16:00 (Erster Termin: 18.10.2012)
      Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
    • 097131 Seminar
      S Rechtsphilosophie (Axel Montenbruck)
      Zeit: Mi 16:00-18:00 (Erster Termin: 17.10.2012)
      Ort: 5500 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • USP 4: Rechtssoziologie

    E15aF1.4

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt den Unterschied zwischen einer juristischen und einer soziologischen Betrachtungsweise des Rechts. Es wird eine Einführung in die "Klassiker" der Rechtssoziologie gegeben. Schließlich wird ein Überblick über neuere Arbeiten zur empirischen Rechtssoziologie gegeben (z. B. Effektivitätsforschung, Justizforschung, Alternativen zum Recht). In der Übung werden einzelne Themenbereiche anhand von klassischen Texten der Rechtssoziologie und einzelner empirischer Untersuchungen vertieft.

    Qualifikationsziele:

    Die gesellschaftlichen Grundlagen der geltenden Rechtsordnung sollen deutlich gemacht werden. Dies geschieht einmal in Auseinandersetzung mit den Texten der "Klassiker". Die Studierenden erhalten aber auch eine Einführung in Methoden der empirischen Sozialforschung, die sie befähigen sollen, eigenständig vorhandene oder projektierte Arbeiten zur empirischen Rechtssoziologie kritisch beurteilen zu können.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Teilnahme an der Diskussion rechtssoziologischer Fragestellungen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester. Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • USP1: Verbraucherprivatrecht

    E15aF2.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul bietet eine vertiefte Darstellung der rechtlichen Behandlung von Konstellationen, in denen wirtschaftlich unterschiedlich starke Akteure des privaten Wirtschaftsverkehrs miteinander in vertragliche Beziehung treten und bei denen sich daher die Frage nach eventuellen Schranken der Privatautonomie zum Schutz des Unterlegenen stellt. Gegenstand des Moduls sind der Schutz des Verbrauchers vor nicht ausreichend reflektierter vertraglicher Bindung sowie das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen die Mechanismen verstehen lernen, mit deren Hilfe geschäftlich unerfahrene oder wirtschaftlichen Sachzwängen unterworfene Wirtschaftssubjekte vor der Überlegenheit ihres Kontrahenten geschützt werden. Sie sollen vertiefte Kenntnisse erwerben über die Voraussetzungen verbraucherschützender Widerrufsrechte und die Rechtsfolgen ihrer Ausübung. Ferner sollen die Studierenden die rechtlichen Schranken der Verwendung von AGB sicher beherrschen lernen.

    Lehr- und Lernformen:

    • 2 Vorlesungen
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (AGB-Recht) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Verbraucherprivatrecht) und Übung jedes Sommersemester. Schließen
  • USP2: Absatzmittlerrecht und Vertragsgestaltung

    E15aF2.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen Einblick in die vertraglichen Beziehungen von Akteuren unterschiedlicher Handelsstufen. Behandelt werden namentlich Vertragshändler- und Franchiseverträge. Ebenso werden Fragen der Finanzierung des Warenabsatzes behandelt, namentlich Leasing- und Factoringverträge. Ferner bietet das Modul eine Anleitung zur vorausschauenden Lösung rechtlicher Probleme durch deren Regelung im Vertrag - sei es in AGB oder in individuellen Vereinbarungen. Den Studierenden wird vor Augen geführt, wie das Interesse des Mandanten in eine juristisch präzise und rechtlich unbedenkliche Formulierung gegossen wird.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen anhand der Absatzmittlungsverhältnisse die besondere Risikostruktur von Verträgen kennenlernen, die nicht oder nur rudimentär im Gesetz geregelt, sondern von Akteuren des Waren- und Dienstleistungsvertriebs zur optimalen Verwirklichung wirtschaftlicher Interessen entwickelt worden sind. Des Weiteren sollen sie am Ende des Moduls in der Lage sein, bei der Bearbeitung von anwaltlichen Mandaten, die auf die Verhandlung von Verträgen gerichtet sind, für mögliche künftige Störungen des Vertrags sachdienliche Klauseln zu entwerfen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Projektgruppe
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Projektgruppe jedes Sommersemester Schließen
  • USP3: Privatversicherungsrecht

    E15aF2.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang. Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul Privatversicherungsrecht umfasst insbesondere die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts, wie es im - durch die Reform von 2007 teils neu gestalteten - VVG kodifiziert und durch die Rechtsprechung konkretisiert und fortentwickelt worden ist. Dazu gehören insbesondere die im Privatversicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten des Vertragsschlusses, die Rolle und Haftung von Agenten und Maklern, die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie der Eintritt des Versicherungsfalls und seine Rechtsfolgen. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus das Recht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Über diesen "Allgemeinen Teil" des Privatversicherungsrechts hinaus werden exemplarisch einzelne besonders bedeutsame Versicherungszweige (insbesondere: Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung) behandelt. An verschiedener Stelle wird auch auf Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts und des Internationalen Versicherungsvertragsrechts eingegangen. Zudem werden die aktuellen Themen der Europäisierung des Privatversicherungsrechts behandelt.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Privatversicherungsrechts geben. Es soll dasjenige allgemeine Grundlagenwissen aus dem Bereich des Privatversicherungsrechts vermitteln, das die Studierenden dazu befähigt, privatversicherungsrechtliche Fälle einer praxisgerechten Lösung zuzuführen. Die Studierenden sollen darüber hinaus einen Überblick über die wichtigsten Versicherungszweige erhalten.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester. Schließen
    • 097230 Vorlesung
      VL Privatversicherungsrecht (Christian Armbrüster)
      Zeit: Mo 14:00-16:00, Di 14:00-16:00 (Erster Termin: 15.10.2012)
      Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 097231 Seminar
      S Privatversicherungsrecht (Helmut Schirmer)
      Zeit: Blockveranstaltung, an 2 Tagen im Februar
      Ort: Siehe Kommentare
  • USP1: Wirtschaftsrecht: Europäisches und deutsches Wettbewerbs- und Regulierungsrecht

    E15aF3.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen vertiefenden Einblick in das europäische und deutsche Wettbewerbsrecht. Dabei wird ebenso die historische Entwicklung des Wettbewerbsrechts beleuchtet wie seine Bedeutung für das moderne europäische Wirtschaftsrecht. Auf europäischer Ebene werden neben Art. 81 ff. EG einschlägige Regelungen des gemeinschaftsrechtlichen Sekundärrechts behandelt. Auf deutscher Ebene wird das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beleuchtet, wobei insbesondere auf das Verhältnis von deutschem und europäischem Wettbewerbsrecht eingegangen wird. Außerdem wird hinsichtlich der Wirtschaftsbereiche, in denen natürliche Monopole bestehen, das Regulierungsrecht behandelt, insbesondere das Energie- und Telekommunikationsrecht.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll ausreichende Kenntnisse über die rechtlichen Instrumente zum Schutz des Wettbewerbs vermitteln und die Studierenden dazu befähigen, diese Kenntnisse im praktischen Übungsfall, aber auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anzuwenden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen
  • USP1: Wirtschaftsrecht: Immaterialgüterrecht

    E15aF3.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul führt in die Grundlagen des rechtlichen Schutzes geistiger Leistungen vor missbräuchlicher Verwendung ein. Es beinhaltet einerseits das Urheberrecht als klassisches Künstlerrecht zum Schutz von Werken der Literatur und der Kunst und damit verbundener Leistungen von Künstlern und anderen beteiligten Personen/Unternehmen, andererseits des Patent- und Markenrechts und andere gewerbliche Schutzrechte, insbesondere das Erfinderrecht und das IT-Recht. Es werden neben einem umfassenden Überblick über die verschiedenen gesetzlichen Ausgestaltungen der Schutzinstrumentarien auch die Schnittstellen zum allgemeinen Wettbewerbsrecht aufgezeigt.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll ausreichende Kenntnisse über die rechtlichen Instrumente zum Schutz des geistigen Eigentums vermitteln und die Studierenden dazu befähigen, diese Kenntnisse im praktischen Übungsfall, aber auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anzuwenden.

    Lehr- und Lernformen:

    • 3 Vorlesungen
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (UWG und Markenrecht) und Seminar jedes Wintersemester, 2 Vorlesungen (Urheberrecht; Erfinderrecht und IT-Recht) und Übung jedes Sommersemester. Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • USP2: Unternehmensrecht: Gesellschaftsrecht

    E15aF3.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Aufbauend auf den Pflichtfachmodulen des Bürgerlichen Rechts behandelt das Modul die Regeln, nach denen Gesellschaften funktionieren, von der Entstehung über Innen- und Außenbeziehungen bis hin zur Beendigung. Der Schwerpunkt liegt auf den im Wirtschaftsleben besonders bedeutsamen Gesellschaftsformen, also im Personengesellschaftsrecht auf der BGB-Gesellschaft, der OHG und der KG sowie im Kapitalgesellschaftsrecht auf Aktiengesellschaft und GmbH. Es werden die prägenden Unterschiede herausgearbeitet, namentlich die unterschiedliche Verwirklichung des Gläubigerschutzes durch eine persönliche Gesellschafterhaftung bzw. durch Kapitalaufbringungs- und Erhaltungsregeln. Thematisiert werden außerdem übergreifende Regeln, etwa zur gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht, zu Stimmverboten oder zur fehlerhaften Gesellschaft.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll ausreichende Kenntnisse über die verschiedenen Gesellschaftsformen und ihre unterschiedliche rechtliche Behandlung vermitteln und die Studierenden dazu befähigen, diese Kenntnisse im praktischen Übungsfall, aber auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anzuwenden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester. Schließen
    • 097320 Vorlesung
      VL Gesellschaftsrecht (Gregor Bachmann)
      Zeit: Mo 14:00-16:00, Di 16:00-18:00 (Erster Termin: 15.10.2012)
      Ort: II Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 097321 Seminar
      S Gesellschaftsrecht / Seminar zum BGB (Gregor Bachmann)
      Zeit: Mi 16:00-18:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 17.10.2012)
      Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • USP2: Unternehmensrecht: Konzern- und Umwandlungsrecht, Recht der Europäischen Aktiengesellschaft (SE), Unternehmensmitbestimmungsrecht

    E15aF3.4

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul beinhaltet die Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen durch Konzernbildung und Umwandlung und erläutert die Europäische Aktiengesellschaft (SE) als neue Möglichkeit für grenzüberschreitende unternehmerische Aktivitäten. Außerdem wird die Aufsichtsratsmitbestimmung in Unternehmen nach dem Mitbestimmungsgesetz bzw. nach dem Drittelbeteiligungsgesetz behandelt.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll die wesentlichen Grundlagen vermitteln, die für die praktische Tätigkeit in den Bereichen Konzernbildung und Umwandlung erforderlich sind. Insbesondere sollen die Studierenden Sicherheit im Umgang mit den gesetzlichen Grundlagen des Konzern- und Umwandlungsrechts wie auch des Mitbestimmungsrechts erhalten.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Lehr- und Lernformen:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung und Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • USP3: Bilanz- und Steuerrecht: Allgemeines Steuerrecht

    E15aF3.5

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über die Systematik des Steuerrechts, insbesondere des Einkommensteuerrechts und des Steuerverfahrensrechts. Die europa- und verfassungsrechtlichen Determinanten werden einbezogen. Im Mittelpunkt stehen die Steuerpflicht, das Objekt und die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Den Schwerpunkt bilden die Qualifikation und die Ermittlung der Überschusseinkünfte. Zudem werden die Grundbegriffe des Steuerrechtsverhältnisses und die Durchführung der Besteuerung, insbesondere der Steuerverwaltungsakt, das Festsetzungs- und Ermittlungsverfahren sowie der Rechtsschutz in Steuersachen thematisiert.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen die Funktion des Steuerrechts als Eingriffsrecht des Staates zur Erzielung von Einnahmen unter besonderer Beachtung des Leistungsfähigkeitsprinzips verstehen lernen. Anhand der europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben und der hieraus abgeleiteten spezifischen steuerrechtlichen Prinzipien werden den Studierenden Kriterien zur Beurteilung des Einkommensteuerrechts vermittelt. Außerdem sollen die Studierenden mit den spezifischen Techniken der Falllösung im Einkommensteuerrecht und dem dazugehörigen Steuerverfahrensrecht (insbesondere dem Anfertigen von juristischen Gutachten) vertraut gemacht werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Einführung in das Steuerrecht und Einkommensteuerrecht
    • Vorlesungt Steuerverwaltungsrecht
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Einführung in das Steuerrecht und Einkommensteuerrecht), Anwendungskurs und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Steuerverwaltungsrecht) jedes Sommersemester. Schließen
  • USP3: Bilanz- und Steuerrecht: Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht

    E15aF3.6

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über das Bilanz- und Unternehmensteuerrecht. Ausgehend vom Handelsbilanzrecht sollen die einzelnen Positionen der Bilanz vorgestellt und die Besonderheiten bei der Gewinnermittlung im Steuerrecht dargestellt werden. Im Bereich des Unternehmensteuerrechts soll zunächst die Besteuerung der Einzel- und Mitunternehmer im Einkommensteuerrecht und der Kapitalgesellschaften im Körperschaftsteuerrecht thematisiert werden. Im Mittelpunkt stehen vor allem die Zuordnung zu den einkommensteuerrechtlichen Einkunftsarten und die Ermittlung der Einkünfte. Zudem sollen Grundlagen des Gewerbesteuerrechts, insbesondere die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer und deren Bemessungsfaktoren erörtert werden. Ausgehend von der zivilrechtlichen Behandlung sollen ferner die vier Arten der Unternehmensumwandlung (Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel) und ihre steuerrechtliche Behandlung thematisiert werden.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen die Funktion des Bilanzrechts als Informations- und Kontrollrecht der Anteilseigner und Gläubiger im Handelsbilanzrecht und als Einkunftsermittlungsart im Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerrecht verstehen lernen. Im Bereich des Unternehmensteuerrechts steht vor allem die Systematik der Besteuerung von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften im Vordergrund. Vor allem sollen die Studierenden mit den spezifischen Techniken der Falllösung im Bilanz- und Unternehmensteuerrecht vertraut gemacht werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Bilanzrecht
    • Vorlesung Unternehmenssteuerrecht
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Bilanzrecht) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Unternehmensteuerrecht) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen
    • 097333 Vorlesung
      VL Bilanzrecht (SB 3) (Susanne Tiedchen)
      Zeit: Fr 10:00-14:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 19.10.2012)
      Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • USP1: Individualarbeitsrecht, Europäisches und internationales Arbeitsrecht

    E15aF4.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt aus dem individuellen Arbeitsrecht die Rechtsquellen des Arbeitsrechts, die arbeitsrechtlichen Bezüge des Antidiskriminierungsrechts (AGG), Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Begründung von Arbeitsverhältnissen und dem Abschluss und die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Behandelt werden insbesondere auch Fragen der Regelungen zum Arbeitslohn, zum Lohn ohne Arbeit (insbesondere dort die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), zur Haftung im Arbeitsverhältnis und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung mit den wichtigsten mit der Kündigung im Zusammenhang stehenden Fragen. Außerdem werden das Recht des Betriebsübergangs, Grundzüge der Rechtsfolgen bei Insolvenz des Unternehmens und Grundzüge des arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahrens thematisiert. Des weiteren werden die Grundlagen des europäischen Arbeitsrechts, die Umsetzung des europäischen Arbeitsrechts in innerstaatliches Recht und die grundlegenden Rechtsvorschriften des europäischen Arbeitsrechts (aus dem gemeinschaftsrechtlichen Primär- und Sekundärrecht) behandelt. Besonders werden die Auswirkungen von Entscheidungen des EuGH auf das nationale Recht beleuchtet. Ferner werden aus den Bereichen des transnationalen Arbeitsrechts und des internationalen Privatrechts der Arbeitsbeziehungen die elementaren Grundzüge behandelt.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll einen Überblick über das in einer Vielzahl unterschiedlicher Regelungen enthaltene und stark durch Rechtsprechung geprägte Arbeitsrechtsvertragsrecht vermitteln. Die Studierenden sollen ein Grundverständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln, in der sich Arbeit in Europa und in der Bundesrepublik Deutschland vollzieht. Durch die im Modul vermittelten rechtlichen Kenntnisse sollen die Studierenden befähigt werden, praktische Fälle aus dem Bereich des Individualarbeitsrechts sachgerecht zu lösen und somit für den Berufseinstieg in die arbeitsrechtliche Praxis vorbereitet werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Individualarbeitsrecht
    • Vorlesung Europäisches und internationales Arbeitsrecht
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Individualarbeitsrecht) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Europäisches und internationales Arbeitsrecht) und Übung jedes Sommersemester. Schließen
  • USP2: Kollektives Arbeitsrecht

    E15aF4.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul gibt einen umfassenden Überblick über die Bereiche des Tarifvertrags- und Arbeitskampfrechts sowie der Arbeitnehmermitbestimmung. Aus dem Bereich des Tarifvertragsrechts werden insbesondere Grundfragen des Koalitionsrechts, die Arten von Tarifverträgen, ihre Rechtsnatur und der Umgang mit fehlerhaften Tarifverträgen, die Frage des Geltungsbereichs von Tarifverträgen, der Dritterstreckung des Tarifrechts und damit verbundene verfassungs- und europarechtliche Fragen sowie Grundprinzipien sowie das Verhältnis von Tarif- und Betriebsautonomie behandelt. Aus dem Bereich des Arbeitskampfrechts werden insbesondere die Erscheinungsformen, Rechtsgrundlagen und rechtlichen Folgen des Arbeitskampfes thematisiert. Außerdem gibt das Modul aus dem Bereich der Arbeitnehmermitbestimmung einen Überblick über die Formen der Mitbestimmung bei privaten, öffentlichen und kirchlichen Arbeitgebern. Es behandelt insbesondere vertieft das Betriebsverfassungsrecht, skizziert das Einigungsstellenverfahren sowie das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren und behandelt in Grundzügen die unternehmerische Mitbestimmung sowie die betriebliche Mitbestimmung im öffentlichen und kirchlichen Bereich.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll den Studierenden einen Überblick über das kollektive Arbeitsrecht vermitteln. Die Studierenden sollen erfahren, welche kollektiven Verfahren Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Gestaltung ihrer Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zur Verfügung stehen und die Bedeutung der verschiedenen Typen von Gruppenbeteiligungen im nationalen und europäischen Arbeitsrecht erkennen. Sie sollen darüberhinaus eine Vorstellung über die Relevanz des Tarif- und Mitbestimmungsrechts für die Gestaltung der Standortbedingungen in der EU und in Deutschland, aber auch für die Ausgestaltung einzelner Arbeitsbedingungen gewinnen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Arbeitskampfund Tarifrecht
    • Vorlesung Betriebsverfassungsrecht
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Arbeitskampf- und Tarifrecht) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Betriebsverfassungsrecht und Übung jedes Sommersemester. Schließen
    • 097420 Vorlesung
      VL Arbeitskampf- und Tarifrecht (Claudia Schubert)
      Zeit: Di 16:00-18:00 (Erster Termin: 16.10.2012)
      Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 097421 Seminar
      S Kollektives Arbeitsrecht (Claudia Schubert)
      Zeit: Fr 16.11. 09:00-18:00, Sa 17.11. 09:00-18:00 (Erster Termin: 16.11.2012)
      Ort: 1122 Seminarraum (Boltzmannstr. 3)
  • USP3: Sozialversicherungsrecht

    E15aF4.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studierenden eine Darstellung des deutschen Sozialversicherungsrechts. Behandelt werden neben grundsätzlichen, für alle Zweige des Sozialversicherungsrechts geltenden Fragen die gesetzliche Krankenund Pflegeversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die Rentenversicherung sowie das Recht der Arbeitsförderung ("Arbeitslosenversicherung"), wobei jeweils auf den Kreis der versicherten Personen, die unterschiedlichen Versicherungsfälle, die in Betracht kommenden Versicherungsleistungen und die zuständigen Leistungsträger eingegangen wird. Darüber hinaus werden die zugehörigen verfahrensrechtlichen Fragen erörtert.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll den Studierenden einen Überblick über das deutsche Sozialversicherungsrecht vermitteln. Die Studierenden sollen insbesondere die aktuelle sozialgerichtliche Rechtsprechung kennen lernen und befähigt werden, sozialversicherungsrechtliche Fälle aus der Praxis eigenständig einer sachgerechten Lösung zuzuführen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Sozialversicherungsrecht I
    • Vorlesung Sozialversicherungsrecht II
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Sozialversicherungsrecht I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Sozialversicherungsrecht II) und Übung jedes Sommersemester. Schließen
  • USP4: Privatversicherungsrecht

    E15aF4.4

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang. Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul Privatversicherungsrecht umfasst insbesondere die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts, wie es im - durch die Reform von 2007 teils neu gestalteten - VVG kodifiziert und durch die Rechtsprechung konkretisiert und fortentwickelt worden ist. Dazu gehören insbesondere die im Privatversicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten des Vertragsschlusses, die Rolle und Haftung von Agenten und Maklern, die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie der Eintritt des Versicherungsfalls und seine Rechtsfolgen. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus das Recht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Über diesen "Allgemeinen Teil" des Privatversicherungsrechts hinaus werden exemplarisch einzelne besonders bedeutsame Versicherungszweige (insbesondere: Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung) behandelt. An verschiedener Stelle wird auch auf Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts und des Internationalen Versicherungsvertragsrechts eingegangen. Zudem werden die aktuellen Themen der Europäisierung des Privatversicherungsrechts behandelt.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Privatversicherungsrechts geben. Es soll dasjenige allgemeine Grundlagenwissen aus dem Bereich des Privatversicherungsrechts vermitteln, das die Studierenden dazu befähigt, privatversicherungsrechtliche Fälle einer praxisgerechten Lösung zuzuführen. Die Studierenden sollen darüber hinaus einen Überblick über die wichtigsten Versicherungszweige erhalten.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester. Schließen
    • 097230 Vorlesung
      VL Privatversicherungsrecht (Christian Armbrüster)
      Zeit: Mo 14:00-16:00, Di 14:00-16:00 (Erster Termin: 15.10.2012)
      Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 097231 Seminar
      S Privatversicherungsrecht (Helmut Schirmer)
      Zeit: Blockveranstaltung, an 2 Tagen im Februar
      Ort: Siehe Kommentare
  • USP1: Strafverfahrens- und Gerichtsverfassungsrecht

    E15aF5.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt die wesentlichen Bereiche des nationalen (Straf-)Gerichtsverfassungs- und Strafverfahrensrechtes, verstärkt aber auch seine europarechtlichen Bezüge. Nach einem kurzen rechts- und entstehungsgeschichtlichen Seitenblick wird der Hergang des Strafverfahrens (Ermittlungsverfahren mit strafprozessualen Zwangsmaßnahmen, Hauptverfahren mit Fragen des Beweisrechts, Urteil und Rechtskraft) mit vertiefender Betrachtung der Rechtsstellung der einzelnen Verfahrensbeteiligten und ihrer verfahrensrechtlichen Möglichkeiten dargestellt. Darüber hinaus werden Rechtsmittelverfahren und besondere Verfahrensarten (z. B. Strafbefehls-, beschleunigtes und Wiederaufnahmeverfahren) thematisiert. Es wird insbesondere auf nationale Rechtsprechung (vor allem des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs sowie der Oberlandesgerichte) und supranationale Rechtsprechung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Bezug genommen.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll vertiefte Kenntnisse im Bereich des Strafverfahrensrechts vermitteln, durch die gezielt vor allem auf die spätere berufliche Praxis als Staatsanwalt, Verteidiger oder Strafrichter vorbereiten werden soll. Das Modul soll außerdem dabei behilflich sein, unterschiedliche Interaktionszusammenhänge zu erkennen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen
  • USP2: Kriminologie

    E15aF5.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zunächst den Gegenstand und die Aufgabe der Kriminologie sowie Theorien zur Erklärung von Kriminalität als Gesamterscheinung bzw. von der Straftat als Einzelerscheinung (kriminologische Theorien), dann aber auch die Befassung mit Zusammenhängen strafrechtlicher Beurteilung von Geschehensabläufen. Letzteres erfasst zum einen die Gesetzgebung auf den Gebieten des Straf- und Strafverfahrensrechts einschließlich des Verhältnisses von Straftatbeständen zu anderen Kontrollmechanismen sowie die Abläufe der Strafverfolgung (von der Anzeigeerstattung bis zur abschließenden Entscheidung). Außerdem werden Fragen der Kriminalphänomenologie und weitere Einzelaspekte (z. B. Täter-Opfer-Verhältnis, viktimologische Aspekte) thematisiert.

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit empirisch-kriminologischen Fragestellungen sind die künftig in den Bereichen der Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft und der Forschung tätigen jungen Juristen und Juristinnen schon früh mit den empirischen Seiten des "normativen" Strafrechts vertraut und für den möglichen Gewinn kriminologischer Erkenntnisse sensibilisiert.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    • Im Anwendungskurs: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
    • Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen
  • USP 3: Sondergebiete der Strafrechtspflege: Wirtschafts- / Umweltstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten

    E15aF5.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtspflege.
    Wirtschafts-/Umweltstrafrecht:
    Dieser Bereich bietet einen vertiefenden Einblick in ausgewählte Umweltdelikte sowie in ausgewählte Wirtschaftsdelikte. Beispielhaft sind vor allem das Gewässer-, Bodenschutz-, Abfall- und Immissionsschutzstrafrecht zu nennen. Aus dem Bereich der Wirtschaftsstraftaten seien neben Betrug und Untreue (§§ 263 und 266 StGB) vor allem betrugsähnliche Sonderdelikte (§§ 263 a, 264 und 265 StGB) sowie ausgewählte Steuerstraftaten erwähnt. Ebenso sind Umwelt- und Wirtschaftsordnungswidrigkeiten Bestandteil.
    Ordnungswidrigkeitenrecht:
    Es werden die materiell-, verfahrens- und sanktionsrechtlichen Besonderheiten des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gegenüber dem Kriminalstraf- und Kriminalstrafverfahrensrecht dargestellt. Auch die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsbereichen, z. B. dem allgemeinen und des speziellen Verwaltungsrecht, werden thematisiert, insbesondere die Frage, was geschieht, wenn ein Verfahren aus einem Verwaltungs- in ein Bußgeldverfahren oder ein solches in ein Kriminalstrafverfahren oder umgekehrt wechselt.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse im Bereich Wirtschafts-/Umweltstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Sie sollen dadurch auf die berufliche Praxis vorbereitet werden, in der gerade diese speziellen Themen eine herausgehobene Rolle spielen. Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundstrukturen des Wirtschafts-/ Umweltstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts und sind darüber hinaus befähigt, auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch zu erfassen und zu einer praxisgerechten Lösung zu führen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung I (Wirtschafts-/Umweltstrafrecht)
    • Vorlesung II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
    • Anwendungskurs I (Wirtschafts-/Umweltstrafrecht)
    • Anwendungskurs II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    • In den Anwendungskursen: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
    • Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester. Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • USP 3: Sondergebiete der Strafrechtspflege: Wirtschafts- / Umweltstrafrecht und Sanktionenrecht:

    E15aF5.4

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtspflege.
    Wirtschafts-/Umweltstrafrecht:
    Dieser Bereich bietet einen vertiefenden Einblick in ausgewählte Umweltdelikte sowie in ausgewählte Wirtschaftsdelikte. Beispielhaft sind vor allem das Gewässer-, Bodenschutz-, Abfall- und Immissionsschutzstrafrecht zu nennen. Aus dem Bereich der Wirtschaftsstraftaten seien neben Betrug und Untreue (§§ 263 und 266 StGB) vor allem betrugsähnliche Sonderdelikte (§§ 263 a, 264 und 265 StGB) sowie ausgewählte Steuerstraftaten erwähnt. Ebenso sind Umwelt- und Wirtschaftsordnungswidrigkeiten Bestandteil.
    Santionenrecht:
    Zentraler Inhalt sind Sanktionsarten, Bemessung der Sanktionen einschließlich möglicher Aussetzung zur Bewährung bzw. bedingter Entlassung, Absehen von Strafe bzw. Einstellung (§ 153 ff. StPO), Täter-Opfer-Ausgleich und Diversion (Auflagen, Weisungen etc.). Gegenstand dieses Bereichs sind aber auch Fragen des Vollzugs und der Strafvollstreckung einschließlich möglicher Vollzugslockerungen, dies alles gemeinsam vor dem Hintergrund der Straftheorien und unter Berücksichtigung kriminologischer Aspekte (z. B. Kriminalitätstheorien, Kriminalstatistiken). Darüber hinaus werden auch Fragen der Mediation als Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46 a StGB; § 155 a StPO) in diesen Bereich eingebunden werden.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse im Bereich Wirtschafts-/Umweltstrafrecht und Sanktionenrecht. Sie sollen dadurch auf die berufliche Praxis vorbereitet werden, in der gerade diese speziellen Themen eine herausgehobene Rolle spielen. Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundstrukturen des Wirtschafts-/ Umweltstrafrechts und des Sanktionenrechts und sind darüber hinaus befähigt, auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch zu erfassen und zu einer praxisgerechten Lösung zu führen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung I (Wirtschafts-/Umweltstrafrecht)
    • Vorlesung II (Sanktionenrecht)
    • Anwendungskurs I (Wirtschafts-/Umweltstrafrecht)
    • Anwendungskurs II (Sanktionenrecht)
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    • In den Anwendungskursen: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
    • Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester. Schließen
  • USP 3: Sondergebiete der Strafrechtspflege: Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

    E15aF5.5

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtspflege.
    Verkehrsstrafrecht:
    Dieser Bereich behandelt die wichtigsten Delikte aus dem Verkehrsstrafrecht (vor allem §§ 315 ff. und 142 StGB) sowie einschlägige Fragen des Sanktionsrechts (vor allem §§ 69 ff. und 44 StGB sowie § 25 StVG). Für das Straßenverkehrsrecht spezifische Fragen des Strafverfahrens- und Ordnungswidrigkeitenrechts werden dabei mitbehandelt.
    Ordnungswidrigkeitenrecht:
    Es werden insbesondere die materiell-, verfahrens- und sanktionsrechtlichen Besonderheiten des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gegenüber dem Kriminalstraf- und Kriminalstrafverfahrensrecht dargestellt. Auch die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsbereichen, z. B. dem allgemeinen und des speziellen Verwaltungsrecht, werden thematisiert, insbesondere die Frage, was geschieht, wenn ein Verfahren aus einem Verwaltungs- in ein Bußgeldverfahren oder ein solches in ein Kriminalstrafverfahren oder umgekehrt wechselt.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse im Bereich Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Sie sollen dadurch auf die berufliche Praxis vorbereitet werden, in der gerade diese speziellen Themen eine herausgehobene Rolle spielen. Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundstrukturen des Verkehrsstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts und sind darüber hinaus befähigt, auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch zu erfassen und zu einer praxisgerechten Lösung zu führen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung I (Verkehrsstrafrecht)
    • Vorlesung II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
    • Anwendungskurs I (Verkehrsstrafrecht)
    • Anwendungskurs II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    • In den Anwendungskursen: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
    • Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester. Schließen
    • 097535 Vorlesung
      VL Verkehrsstrafrecht (Erik Kraatz)
      Zeit: Di 18:00-20:00 (Erster Termin: 16.10.2012)
      Ort: 1122 Seminarraum (Boltzmannstr. 3)
  • USP 3: Sondergebiete der Strafrechtspflege: Sanktionenrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

    E15aF5.6

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtspflege.
    Sanktionenrecht:
    Zentraler Inhalt sind Sanktionsarten, Bemessung der Sanktionen einschließlich möglicher Aussetzung zur Bewäh- rung bzw. bedingter Entlassung, Absehen von Strafe bzw. Einstellung (§ 153 ff. StPO), Täter-Opfer-Ausgleich und Diversion (Auflagen, Weisungen etc.). Gegenstand dieses Bereichs sind aber auch Fragen des Vollzugs und der Strafvollstreckung einschließlich möglicher Vollzugslockerungen, dies alles gemeinsam vor dem Hintergrund der Straftheorien und unter Berücksichtigung kriminologischer Aspekte (z. B. Kriminalitätstheorien, Kriminalstatisti- ken). Darüber hinaus werden auch Fragen der Mediation als Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46 a StGB; § 155 a StPO) in diesen Bereich eingebunden werden.
    Ordnungswidrigkeitenrecht:
    Es werden insbesondere die materiell-, verfahrens- und sanktionsrechtlichen Besonderheiten des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gegenüber dem Kriminalstraf- und Kriminalstrafverfahrensrecht dargestellt. Auch die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsbereichen, z. B. dem allgemeinen und des speziellen Verwaltungsrecht, werden thematisiert, insbesondere die Frage, was geschieht, wenn ein Verfahren aus einem Verwaltungs- in ein Bußgeldverfahren oder ein solches in ein Kriminalstrafverfahren oder umgekehrt wechselt.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse im Bereich Sanktionenrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Sie sollen dadurch auf die berufliche Praxis vorbereitet werden, in der gerade diese speziellen Themen eine herausgehobene Rolle spielen. Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundstrukturen des Sanktionenrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts und sind darüber hinaus befähigt, auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch zu erfassen und zu einer praxisgerechten Lösung zu führen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung I (Sanktionenrecht)
    • Vorlesung II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
    • Anwendungskurs I (Sanktionenrecht)
    • Anwendungskurs II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    • In den Anwendungskursen: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
    • Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester. Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • USP 3: Sondergebiete der Strafrechtspflege: Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht

    E15aF5.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtspflege.
    Jugendstrafrecht:
    In diesem Bereich wird ein vertiefter Überblick über das Jugendgerichtsgesetz (JGG) und das Verhältnis von Jugendstrafrecht zum allgemeinen Strafrecht behandelt.
    Strafvollzugsrecht:
    Dieser Bereich befasst sich mit dem (Erwachsenen-)Strafvollzugsgesetz (StVollzG bzw. Landesstrafvollzugsgesetzen), selbstverständlich jeweils unter Berücksichtigung empirischer Befunde zur Durchführung des Vollzugs, zur Soziologie der Gefängnisgesellschaft und zum Bereich der Entlassung.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse im Bereich Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht. Sie sollen dadurch auf die berufliche Praxis vorbereitet werden, in der gerade diese speziellen Themen eine herausgehobene Rolle spielen. Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundstrukturen des Jugendstrafrechts und des Strafvollzugsrechts und sind darüber hinaus befähigt, auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch zu erfassen und zu einer praxisgerechten Lösung zu führen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung I (Jugendstrafrecht)
    • Vorlesung II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
    • Anwendungskurs I (Jugendstrafrecht)
    • Anwendungskurs II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    • In den Anwendungskursen: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
    • Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester. Schließen
    • 097539 Vorlesung
      VL Strafvollzugsrecht (Kirstin Drenkhahn)
      Zeit: Mo 14:00-15:00 (Erster Termin: 15.10.2012)
      Ort: 4403 Hörsaal
    • 097540 Anwendungskurs
      AK Strafvollzugsrecht (Kirstin Drenkhahn)
      Zeit: Mo 15:00-16:00 (Erster Termin: 15.10.2012)
      Ort: 4403 Hörsaal
  • USP 3: Sondergebiete der Strafrechtspflege: Jugendstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

    E15aF5.8

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtspflege.
    Jugendstrafrecht:
    In diesem Bereich wird ein vertiefter Überblick über das Jugendgerichtsgesetz (JGG) und das Verhältnis von Jugendstrafrecht zum allgemeinen Strafrecht behandelt.
    Ordnungswidrigkeitenrecht:
    Es werden insbesondere die materiell-, verfahrens- und sanktionsrechtlichen Besonderheiten des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gegenüber dem Kriminalstraf- und Kriminalstrafverfahrensrecht dargestellt. Auch die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsbereichen, z. B. dem allgemeinen und des speziellen Verwaltungsrecht, werden thematisiert, insbesondere die Frage, was geschieht, wenn ein Verfahren aus einem Verwaltungs- in ein Bußgeldverfahren oder ein solches in ein Kriminalstrafverfahren oder umgekehrt wechselt.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse im Bereich Jugendstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Sie sollen dadurch auf die berufliche Praxis vorbereitet werden, in der gerade diese speziellen Themen eine herausgehobene Rolle spielen. Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundstrukturen des Jugendstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts und sind darüber hinaus befähigt, auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch zu erfassen und zu einer praxisgerechten Lösung zu führen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung I (Jugendstrafrecht)
    • Vorlesung II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
    • Anwendungskurs I (Jugendstrafrecht)
    • Anwendungskurs II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    • In den Anwendungskursen: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
    • Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester. Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • USP 3: Sondergebiete der Strafrechtspflege: Sanktionenrecht und Strafvollzugsrecht

    E15aF5.9

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtspflege.
    Sanktionenrecht:
    Zentraler Inhalt sind Sanktionsarten, Bemessung der Sanktionen einschließlich möglicher Aussetzung zur Bewäh- rung bzw. bedingter Entlassung, Absehen von Strafe bzw. Einstellung (§ 153 ff. StPO), Täter-Opfer-Ausgleich und Diversion (Auflagen, Weisungen etc.). Gegenstand dieses Bereichs sind aber auch Fragen des Vollzugs und der Strafvollstreckung einschließlich möglicher Vollzugslockerungen, dies alles gemeinsam vor dem Hintergrund der Straftheorien und unter Berücksichtigung kriminologischer Aspekte (z. B. Kriminalitätstheorien, Kriminalstatisti- ken). Darüber hinaus werden auch Fragen der Mediation als Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46 a StGB; § 155 a StPO) in diesen Bereich eingebunden werden.
    Strafvollzugsrecht:
    Dieser Bereich befasst sich mit dem (Erwachsenen-)Strafvollzugsgesetz (StVollzG bzw. Landesstrafvollzugsgeset- zen), selbstverständlich jeweils unter Berücksichtigung empirischer Befunde zur Durchführung des Vollzugs, zur Soziologie der Gefängnisgesellschaft und zum Bereich der Entlassung.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse im Bereich Sanktionenrecht und Strafvollzugsrecht. Sie sollen dadurch auf die berufliche Praxis vorbereitet werden, in der gerade diese speziellen Themen eine herausgehobene Rolle spielen. Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundstrukturen des Jugendstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts und sind darüber hinaus befähigt, auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch zu erfassen und zu einer praxisgerechten Lösung zu führen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung I (Sanktionenrecht)
    • Vorlesung II (Strafvollzugsrecht)
    • Anwendungskurs I (Sanktionenrecht)
    • Anwendungskurs II (Strafvollzugsrecht)
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    • In den Anwendungskursen: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
    • Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester. Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • USP1: Rechtsprechung

    E15aF6.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    In diesem Modul sollen Probleme der Judikative vertiefend untersucht werden. Das Modul bietet zunächst eine allgemeine Einführung in die Methoden und Ziele der gerichtlichen Kontrolltätigkeit, darauf aufbauend werden spezielle Probleme des Prozessrechts behandelt. Hier kommen z. B. Fragestellungen im Bereich der Verfassungs-, Verwaltungs- oder Fachgerichtsbarkeiten und des Rechtsmittelrechts in Betracht.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul erweitert und vertieft die in den Modulen des Pflichtfachbereichs erworbenen Kenntnisse zur Staatsgewalt Judikative. Es soll insbesondere das Verständnis für die Kontrollfunktion der Gerichte im Verhältnis der Staatsgewalten zueinander geschult werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Gerichtliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen
    • Vorlesung Vertiefung Prozessrecht
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Gerichtliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Vertiefung Prozessrecht) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen
  • USP2: Regierung und Verwaltung

    E15aF6.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul beschäftigt sich mit der Funktion von Regierung und Verwaltung im staatlichen System. Es analysiert zunächst staatliche Entscheidungsprozesse. Dies geschieht nicht nur unter rechtlichen Aspekten, sondern insbesondere auch unter Gesichtspunkten der Entscheidungssteuerung durch andere Faktoren wie zeitliche, sächliche und personelle Ressourcen. Auch andere Aspekte wie der Einfluss des Verfahrens auf die Entscheidungsfindung gehören zum Erkenntnisgegenstand. Darauf aufbauend behandelt das Modul besondere Entscheidungsfaktoren wie z. B. das Recht, die Organisation oder das Personal.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul erweitert und vertieft die im Rahmen der Module des Pflichtfachstudiums erworbenen Kenntnisse über die Regierung und Verwaltung. Es soll das Verständnis für die verschiedenen Entscheidungsfaktoren und ihr Zusammenspiel vermittelt werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Determinanten von Regierungsund Verwaltungsentscheidungen I
    • Vorlesung Determinanten von Regierungsund Verwaltungsentscheidungen II
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Determinanten von Regierungs- und Verwaltungsentscheidungen I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Determinanten von Regierungs- und Verwaltungsentscheidungen II) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen
  • USP3: Normsetzung

    E15aF6.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Dieses Modul behandelt die verschiedenen Aspekte der Rechtsnormsetzung. Untersucht werden dabei Inhalts- und Verfahrensfragen der Normsetzung auf allen Ebenen. Untersuchungsgegenstand sind außerdem abstrakte Fragen wie beispielsweise die nach dem Wesen der Gesetzgebung. Auch die Frage, wer überhaupt Gesetzgeber ist und inwiefern z. B. das Bundesverfassungsgericht als Gesetzgeber auftritt, stellt sich. Zunächst beschäftigt sich das Modul mit grundsätzlichen Problemen der Rechtssetzung und geht dabei auf die rechtlichen und politischen Vorgaben ein. Darauf aufbauend wird auch die Normsetzung internationaler Organisationen und die der Europäischen Union thematisiert.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll die von den Studierenden in den Modulen des Pflichtfachstudiums bereits erworbenen Kenntnisse über die Normsetzung erweitern und vertiefen. Insbesondere soll Verständnis für die verschiedenen Normsetzungsprozesse und den Einfluss von Rechtsstaats- und Demokratieprinzip auf diese Verfahren vermittelt werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Normsetzungslehre
    • Vorlesung Normsetzung auf über- undinnerstaatlicher Ebene
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Normsetzungslehre) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Normsetzung auf über- und innerstaatlicher Ebene) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen
  • USP1: Völkerrecht

    E15aF7.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul beschäftigt sich mit den Grundlagen des Völkerrechts sowie seinen wesentlichen Spezialgebieten. Zunächst bietet es eine Einführung in die Besonderheiten des Völkerrechts als Rechtsgebiet und behandelt seine Akteure, Quellen und Handlungsformen, die wesentlichen Prinzipien des Friedensvölkerrechts, des Rechts des bewaffneten Konfliktes, der internationalen Streitbeilegung und der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit sowie klassische Teilgebiete wie etwa das Gesandtschaftsrecht. Hierauf aufbauend werden vor allem Fragen der Rechtsstellung der Einzelnen und der Raumordnung vertieft, wobei Schwerpunkte in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Entwicklung liegen.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll den Studierenden vertiefte Kenntnisse über die Völkerrechtsordnung vermitteln. Zugleich sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, völkerrechtliche Sachverhalte im Wege der Falllösung aufzuarbeiten und zu bewerten.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Völkerrecht I
    • Vorlesung Völkerrecht II
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Völkerrecht I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Völkerrecht II) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen
    • 097710 Vorlesung
      VL Völkerrecht I (Philip Kunig)
      Zeit: Mo 16:00-17:00, Di 16:00-18:00 (Erster Termin: 15.10.2012)
      Ort: 3302/04 Übungsraum, 4403 Hörsaal
    • 097711 Seminar
      S Völkerrecht (Heike Krieger)
      Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 24.01.2013)
      Ort: Boltzmannstr. 3, Raum 1107
  • USP2: Europarecht

    E15aF7.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul vertieft Fragen des europäischen Gemeinschaftsrechts und des Rechts der Europäischen Union. Besonderes Augenmerk wird auf ausgewählte Fragen des materiellen Europarechts gelegt. Hierzu zählen u. a. die Grundfreiheiten des Binnenmarktes, der Gehalt der Unionsbürgerschaft, ausgewählte Gemeinschaftspolitiken, wie z. B. die Wettbewerbspolitik, und Fragen der Außenbeziehungen der Gemeinschaft.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen in dem Modul die europarechtlichen Kenntnisse, die sie im Modul "Europarecht" im Pflichtfachstudium erworben haben, erweitern und vertiefen. Sie sollen dazu befähigt werden, auch komplexe Fälle aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht zu einer Lösung zu führen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Europarecht I
    • Vorlesung Europarecht II
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Europarecht I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Europarecht II) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen
  • USP 3: Internationales Privatrecht

    E15aF7.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt den "Allgemeinen Teil" des Internationalen Privatrechts und dessen Grundbegriffe wie Qualifikation, Rück- und Weiterverweisung und ordre public. Ferner wird für die einzelnen Rechtsinstitute untersucht, anhand welcher Kriterien das anwendbare Recht zu ermitteln ist. Gegenstände sind neben dem internationalen Familien- und Erbrecht etwa das internationale Vertrags- und Sachenrecht sowie das Kollisionsrecht der außervertraglichen Schuldverhältnisse. Hinzu kommen Ausführungen zum internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht sowie eine Einführung in das Internationale Zivilverfahrensrecht. In Fallbesprechungen werden die Aspekte des Internationalen Zivilverfahrensrechts, des Allgemeinen und Besonderen Teils des Internationalen Privatrechts miteinander verknüpft.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen einen Einblick in jene rechtlichen Problematiken erhalten, die entstehen, wenn ein Sachverhalt Bezugspunkte zu mehreren Rechtsordnungen aufweist. Neben Kenntnissen des deutschen Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts (unter Einschluss europäischer Harmonisierungsbestrebungen) soll dabei auch die Akzeptanz divergierender ausländischer Rechtsfiguren gefördert und Wege zu deren Koordination mit dem deutschen Recht aufgezeigt werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Internationales Privatrecht I
    • Vorlesung Internationales Privatrecht II
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Internationales Privatrecht I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Internationales Privatrecht II) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen
    • 097730 Vorlesung
      VL Internationales Privatrecht I (Helmut Grothe)
      Zeit: Do 12:00-14:00 (Erster Termin: 18.10.2012)
      Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
    • 097731 Seminar
      S Internationales Privatrecht (Helmut Grothe; Mathias Petzoldt)
      Zeit: Fr 14.12. 10:00-18:00, Sa 15.12. 10:00-18:00 (Erster Termin: 14.12.2012)
      Ort: 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • USP 4: Rechtsvergleichung

    E15aF7.4

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul beginnt mit einer Einführung in die rechtsvergleichende Methode und lenkt den Blick auf die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Rechtsvereinheitlichung, die Rechtsangleichung sowie für die (supra-)nationale Gesetzgebung. Ferner wird ein Überblick über die bedeutenden Rechtstraditionen der Welt gegeben. Den Schwerpunkt bildet dabei ein Vergleich der europäischen Deliktsrechte. Darüber hinaus wird der Vergleich der europäischen Vertragsrechtsgestaltungen schwerpunktmäßig behandelt, wobei auch die verschiedenen Vorschläge und Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung, insbesondere das UN-Kaufrecht, einbezogen werden. Es werden in Fallübungen Sachverhalte aus dem Blickwinkel unterschiedlicher europäischer Rechtsordnungen bzw. in Kraft befindlichen oder vorgeschlagenen Einheitsrechts gelöst und deren Gemeinsamkeiten, Unterschiede sowie rechtshistorische Hintergründe auf der Suche nach einer "optimalen Lösung" analysiert.

    Qualifikationsziele:

    Die Auseinandersetzung mit anderen Rechtstraditionen und den von diesen entwickelten Lösungen für typische gesellschaftliche Konflikte soll den Horizont der Studierenden erweitern, gleichzeitig aber auch das Verständnis für die ihnen vertrauten heimischen Rechtsfiguren und Lösungskonstruktionen schärfen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Rechtsvergleichung I
    • Vorlesung Rechtsvergleichung II
    • Anwendungskurs Rechtsvergleichung I
    • Anwendungskurs Rechtsvergleichung II
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Rechtsvergleichung I) mit Anwendungskurs und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Rechtsvergleichung II) mit Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen
    • 097732 Vorlesung
      VL Rechtsvergleichung I (Helmut Grothe)
      Zeit: Do 14:00-15:00 (Erster Termin: 18.10.2012)
      Ort: 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 097733 Vorlesung
      AK Rechtsvergleichung I (Helmut Grothe)
      Zeit: Do 15:00-16:00 (Erster Termin: 18.10.2012)
      Ort: 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • Universitätsrepetitorium

    E15aG1.1

    Inhalte und Qualifikationsziele:

    Mit dem Universitätsrepetitorium (Unirep) bietet der Fachbereich Rechtswissenschaft den Studierenden einen den gesamten Pflichtfachstoff umfassenden Kurs zur gezielten Vorbereitung auf das Staatsexamen an. Ein kompletter Durchlauf dauert 44 Wochen (1 Studienjahr) und beginnt zur Vorlesungszeit des Wintersemesters. Ferien gibt es nur zu Weihnachten, Ostern sowie ab Mitte September vor Beginn des neuen Vollkurses.
    Die Lehrveranstaltungen finden montags bis mittwochs jeweils von 9 bis 13 Uhr in Hörsaal II statt.
    Das Angebot an Lehrveranstaltungen wird durch den Klausurenkurs ergänzt, in dem über die gesamte Dauer des Repetitoriums wöchentlich jeweils eine Klausur wird (insgesamt also 44 Klausuren).
    Die Klausuren werden samstags von 9 bis 14 Uhr (5 volle Zeitstunden) in den Hörsälen I und II geschrieben. Die Rückgabe- und Besprechungstermine finden donnerstags von 16 bis 18 Uhr in Hörsaal II statt.
    Das Unirep ist kostenlos. Das Angebot des Klausurenkurses steht jedoch nur Studierenden offen, die im Studiengang Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin eingeschrieben sind. Eine Anmeldung zum Unirep ist nicht erforderlich. Der Einstieg ist jederzeit möglich.
    Haben Sie noch Fragen? Wenn ja, dann zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
    Ihr Unirep-Team
    Sarah Székessy (Strafrecht), Dr. Abbas Samhat (Zivilrecht) und Dr. Nils Schaks (Öffentliches Recht)
    Weitere Informationen erhalten Sie hier. Schließen
    • Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht E15aA1.2
    • Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte E15aA2.2
    • Grund- und Menschenrechte E15aA3.2
    • Methodenlehre E15aB2.1
    • Rechtsphilosophie E15aB4.1
    • Sachenrecht E15aE1.1
    • Handels- und Gesellschaftsrecht E15aE1.2
    • Arbeitsrecht E15aE1.3
    • Zivilverfahrensrecht E15aE1.5
    • Familien- und Erbrecht E15aE1.6
    • Materien des Besonderen Verwaltungsrechts E15aE2.1
    • Wahlveranstaltungen im Schwerpunktbereich 1 E15aF1.5
    • Wahlveranstaltungen im Schwerpunktbereich 2 E15aF2.4
    • Wahlveranstaltungen im Schwerpunktbereich 3 E15aF3.7
    • Wahlveranstaltungen im Schwerpunktbereich 4 E15aF4.5
    • Wahlveranstaltungen im Schwerpunktbereich 5 E15aF5.10
    • Wahlveranstaltungen im Schwerpunktbereich 6 E15aF6.4
    • Wahlveranstaltungen im Schwerpunktbereich 7 E15aF7.5
    • Sonstige Veranstaltungen E15aH1.1

Studienfächer A-Z