WiSe 15/16  
Rechtswissensch...  
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Lehrveranstaltung

WiSe 15/16: Rechtswissenschaft

Rechtswissenschaft (SPO 2015)

479a_k240
  • Einführung in das Bürgerliche Recht

    479aA1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Funktion des Zivilrechts als Instrument insbesondere zur privatautonomen Gestaltung des Wirtschaftslebens veranschaulichen. Ausgehend von Materien des Allgemeinen Teils sind die Studentinnen und Studenten zudem in der Lage, Kriterien der Rechtsanwendung im Bereich der Rechtsgeschäftslehre zu diskutieren. Außerdem können Studentinnen und Studenten mit den Techniken der Falllösung im Zivilrecht (insbesondere beim Anfertigen von juristischen Gutachten) umgehen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen einführenden Überblick über die Stellung und Funktion des Bürgerlichen Rechts im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland und führt in die Methode der Interpretation von Gesetzestexten ein. Die Systematik des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wird erläutert. Im Mittelpunkt steht dabei der Allgemeine Teil des BGB (§§ 1 bis 240), der – in hoher Abstraktion – wesentliche Materien zur Regelung des privatautonomen Rechtsverkehrs regelt. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtsgeschäftslehre, deren Kenntnis Grundlage für das Verständnis der übrigen Teile des BGB und des Zivilrechts überhaupt ist.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (90 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
  • Einführung in das Öffentliche Recht

    479aA1.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die tragenden Staatsprinzipien sowie die Funktionsweisen und Kompetenzen der Staatsorgane sowie die staatlichen Funktionen als Grundlage für das weitere Verständnis des gesamten Öffentlichen Rechts veranschaulichen.

    Inhalte:

    Das Modul beginnt mit einer Darstellung der Grundlagen des Öffentlichen Rechts und behandelt insoweit vor allem die Begriffe von „Staat“ und „Rechtsordnung“. Den Schwerpunkt bildet die im Anschluss erfolgende Behandlung des Staatsorganisationsrechts der Bundesrepublik Deutschland, dessen Erörterung sich in drei Hauptteile gliedert: Zunächst werden die Staatsstrukturprinzipien (Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat, Republik und Sozialstaat) und Staatsziele (Umweltschutz und Tierschutz) vermittelt. Daran schließt sich eine Darstellung der Staatsorgane an (Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht). Überdies werden die Staatsfunktionen erörtert, also Gesetzgebung, Verwaltung sowie Rechtsprechung und Gerichtsverfassung.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (90 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
    • 091201 Vorlesung
      Einführung in das Öffentliche Recht (Sven Simon)
      Zeit: Mo 14:00-16:00, Mi 14:00-15:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 14.10.2015)
      Ort: HFB/Audimax (Garystr. 35-37)
    • 091202 Übung
      Einführung in das Öffentliche Recht (Sven Simon)
      Zeit: Mi 15:00-16:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 14.10.2015)
      Ort: HFB/Audimax (Garystr. 35-37)
  • Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person

    479aA1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Funktion des Strafrechts als Instrument insbesondere zur Sicherung der elementaren Werte des Gemeinschaftslebens (Rechtsgüter) veranschaulichen. Anhand der Materien des Allgemeinen Teils sowie mit Beispielen einfacher Strafrechtsnormen können die Studentinnen und Studenten mit Kriterien der Rechtsanwendung umgehen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen einführenden Überblick über die Entwicklung, Stellung und Funktion des Strafrechts im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland und führt in die Methode der Interpretation von Gesetzestexten ein. Die Systematik des Strafgesetzbuches wird erläutert. Schwerpunkt des Moduls ist die Behandlung der Grundlagen des Strafrechts, insbesondere die Lehren von Norm und Tatbestand (einschließlich Vorsatz und Fahrlässigkeit), Rechtswidrigkeit, Irrtum und Schuld sowie die Konkurrenzlehre. Diese Themenfelder werden vornehmlich anhand der Tötungs- und Körperverletzungsdelikte veranschaulicht.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (90 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
  • Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte

    479aA1.4

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Durch Auseinandersetzung mit historischen Erscheinungsformen des Rechts können die Studentinnen und Studenten die Kontinuität und den Wandel von Fragestellungen, die Grundlagen der eigenen Rechtsordnung und die Einbettung unseres Rechts in einen europäischen Zusammenhang interpretieren. Durch Vertiefung in der Exegese können die Studentinnen und Studenten zudem kritisch mit den Quellen umgehen und sich wissenschaftlich mit dem Recht beschäftigen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen umfassenden, wenn auch kursorischen Einblick in die Europäische Rechtsgeschichte. Schwerpunkte sind das Römisches Recht und die deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte. Das Römische Recht behandelt die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen des Rechts ebenso wie grundlegende Elemente des römischen Privatrechts einschließlich ihrer Wirkungen auf das geltende Recht und die Rezeptionsgeschichte mit ihren europäischen Folgen. Über die deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte wird ein punktuell vertiefter Überblick über die Rechtsgeschichte der fränkischen Zeit, im Übrigen ab dem 12. Jahrhundert bis zum Jahr 1990 gegeben. In den Übungen steht die für die Exegese charakteristische Beschäftigung mit den Quellentexten im Vordergrund.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (120 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
    • 091401 Vorlesung
      Römisches Recht (Cosima Möller)
      Zeit: Do 09:00-11:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 15.10.2015)
      Ort: HFB/Audimax (Garystr. 35-37)
    • 091402 Übung
      Römisches Recht (Cosima Möller)
      Zeit: Do 11:00-12:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 15.10.2015)
      Ort: HFB/Audimax (Garystr. 35-37)
    • 091403 Vorlesung
      Europäische Rechtsgeschichte (Ignacio Enrique Czeguhn)
      Zeit: Mi 08:00-10:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 14.10.2015)
      Ort: HFB/Audimax (Garystr. 35-37)
    • 091404 Übung
      Europäische Rechtsgeschichte (Ignacio Enrique Czeguhn)
      Zeit: Di 14:00-16:00 (Erster Termin: 20.10.2015)
      Ort: HFB/Audimax (Garystr. 35-37)
  • Fakultatives Lehrangebot im Einführungsbereich

    479aA1.9
  • Besonderer Teil des Schuldrechts

    479aB1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die wichtigsten Vertragstypen des BGB in ihrer gesetzlichen Ausprägung interpretieren. Vor allem in den Bereichen Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht können die Studentinnen und Studenten ausdrücken, welches Rechtsregime das dispositive Gesetzesrecht bereithält, um die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung sicherzustellen und das Risiko von Störungen im Vertragsverhältnis angemessen zu verteilen. Bezüglich der gesetzlichen Schuldverhältnisse können die Studentinnen und Studenten die Instrumentarien verstehen, die das BGB zum Zwecke eines angemessenen Interessenausgleichs in den Fällen bereit hält, in denen es an einem Vertrag als einem privat gesetzten Gefüge von Rechten und Pflichten fehlt. Die Studentinnen und Studenten können außerdem einen Überblick über die Materie des Verbraucherschutzes darstellen und die durch das Gesetz vorgesehen Mechanismen zum Schutz des privaten Verbrauchers benennen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten eine Darstellung einzelner Vertragstypen des BGB (z. B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Miete, Bürgschaft) und der gesetzlichen Schuldverhältnisse (Geschäftsführung ohne Auftrag, ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlungen). Außerdem behandelt das Modul Aspekte des Verbraucherprivatrechts, insbesondere im Hinblick auf umfangreiche Vorgaben aus dem Sekundärrecht der Europäischen Gemeinschaft (Verbraucherschutz durch Information, bestimmte Formerfordernisse und/oder durch ein Widerrufsrecht für bestimmte als besonders gefährlich erachtete Vertragstypen).

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (240 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    180 Stunden
    6 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
  • Thematische Vertiefung

    479aB1.10

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können einen elaborierten Überblick über die behandelte Thematik geben und sich mit dieser selbstständig auseinandersetzen. Des Weiteren können die Studentinnen und Studenten insbesondere wissenschaftliche Erkenntnisse in Bezug auf die behandelte Thematik sowohl mündlich als auch schriftlich anwenden, reflektieren und kritisch diskutieren.

    Inhalte:

    Das Modul vertieft aus einer dezidiert wissenschaftlichen Perspektive einer inhaltlich abgegrenzte Thematik aus den Grundlagen des Rechts, dem Bürgerlichen Recht, dem Öffentlichen Recht, dem Strafrecht sowie insbesondere aus den Schwerpunktbereichen des Studiums. Neben der kritischen Diskussion der gewählten Thematik erfolgt eine weiterführende Einübung der Methodik des wissenschaftlichen Arbeitens in Bezug auf das gewählte Rechtsgebiet.

    Lehr- und Lernformen

    Seminar

    Modulprüfung

    Hausarbeit (individuelles Thema; ca. 25 Seiten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester, unregelmäßig im Sommersemester Schließen
    • 095041 Seminar
      Verbraucherprivatrecht (Olaf Meyer)
      Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 22.10.2015)
      Ort: Di 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3), Do 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3), Mi 2216 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095042 Seminar
      Immaterialgüterrecht (Maik Wolf)
      Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 21.10.2015)
      Ort: 2216 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095043 Seminar
      Internationales Privatrecht (Helmut Grothe)
      Zeit: Blockveranstaltung im Dezember oder Januar (Erster Termin: 12.12.2015)
      Ort: 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095044 Seminar
      Wettbewerbs- und Regulierungsrecht (Heike Schweitzer)
      Zeit: Nach besonderer Ankündigung (Erster Termin: 30.11.2015)
      Ort: 2212 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095045 Seminar
      Versicherungsrecht (Helmut Schirmer)
      Zeit: Nach besonderer Ankündigung (Erster Termin: 14.10.2015)
      Ort: 2216 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095046 Seminar
      Rechtsvergleichung (Ruth Janal)
      Zeit: Fr 22.01. 09:00-18:00 (Erster Termin: 22.01.2016)
      Ort: 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095047 Seminar
      Seminar im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (Irmgard Küfner-Schmitt)
      Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 05.10.2015)
      Ort: Fr 1122 Seminarraum (Boltzmannstr. 3), Mo 2212 Übungsraum (Boltzmannstr. 3), Sa 1122 Seminarraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095048 Seminar
      Energie- und Regulierungsrecht (Franz Jürgen Säcker)
      Zeit: Do 28.01. 09:00-18:00, Fr 29.01. 09:00-18:00 (Erster Termin: 28.01.2016)
      Ort: Do L 115 Seminarzentrum (Otto-von-Simson-Straße 26), Fr 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095051 Seminar
      Mittelalterliche und Neuere Rechtsgeschichte (Ignacio Enrique Czeguhn)
      Zeit: Blockveranstaltung Ende des Semesters
      Ort: 203 Seminarraum in der Bibliothek (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 095052 Seminar
      Rechts- und strafrechtsphilosophisches Seminar (Axel Montenbruck)
      Zeit: Mi 14:00-16:00 (Erster Termin: 14.10.2015)
      Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095053 Seminar
      Römisches Recht (Cosima Möller)
      Zeit: Di 16:00-18:00 (Erster Termin: 13.10.2015)
      Ort: 203 Seminarraum in der Bibliothek (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 095061 Seminar
      Wirtschaftsstrafrecht (Thomas Grützner)
      Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 14.10.2015)
      Ort: 1122 Seminarraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095062 Seminar
      Leading Cases im Strafrecht - Grundlagen des Strafrechts und Wirtschafts- bzw. Umweltstrafrecht (Klaus Hoffmann-Holland)
      Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 29.01.2016)
      Ort: 4405 Übungsraum; Clubhaus der FU
    • 095063 Seminar
      Kriminologie (Tobias Lubitz)
      Zeit: Sa 23.01. 09:00-18:00, Sa 30.01. 09:00-18:00 (Erster Termin: 23.01.2016)
      Ort: 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095064 Seminar
      Praxis der Strafverteidigung (Law Clinic) (Tobias Singelnstein)
      Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 14.10.2015)
      Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095071 Seminar
      Aktuelle Probleme aus dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (Helge Sodan)
      Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 21.01.2016)
      Ort: Dt. Institut für Gesundheitsrecht
    • 095072 Seminar
      Aktuelle Probleme des öffentlichen Wirtschaftsrechts (Thorsten Siegel)
      Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 15.10.2015)
      Ort: 2216 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095073 Seminar
      Umweltrecht (Philip Kunig)
      Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 20.10.2015)
      Ort: Do 2204 Seminarraum (Boltzmannstr. 3), Fr 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095074 Seminar
      Steuerrecht (Markus Heintzen)
      Zeit: Nach besonderer Ankündigung
      Ort: Nach besonderer Ankündigung
    • 095075 Seminar
      Europarecht (Stefan Korte)
      Zeit: Do 04.02. 16:00-20:00 (Erster Termin: 04.02.2016)
      Ort: Raum 4427
    • 095076 Seminar
      Völkerrecht (Heike Krieger, Anne Peters)
      Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 21.01.2016)
      Ort: Do 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3), Fr 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3), Sa 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095077 Seminar
      Medizinrecht XXI (Christian Pestalozza)
      Zeit: Mo 14:00-16:00, Do 08:00-10:00 (Erster Termin: 12.10.2015)
      Ort: Mo 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3), Do 4405 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • Fakultatives Lehrangebot im Aufbaubereich

    479aB1.11
  • Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht

    479aB1.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können neben Grundkenntnissen die Systematik des Verwaltungsrechts darstellen. Die Studentinnen und Studenten verstehen die Rechtsgrundlagen, die für die Lösung verwaltungsrechtlicher Fälle in Ausbildung und juristischer Praxis unentbehrlich sind. Die Studentinnen und Studenten können auch überblicksartig Verfahren vor den Verwaltungsgerichten beschreiben. Insbesondere verstehen sie die Abgrenzung zwischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und ordentlicher Gerichtsbarkeit und können die Voraussetzungen und rechtlichen Probleme der wichtigsten verwaltungsgerichtlichen Verfahrensarten derart interpretieren, dass sie einen praktischen Fall auch in prozessualer Hinsicht beurteilen können. Außerdem können die Studentinnen und Studenten das Staatshaftungsrecht überblicksartig benennen. Sie können für den jeweils konkreten Fall den vorliegenden Fall staatlicher Haftung klassifizieren und die jeweiligen Besonderheiten der verschiedenen Anspruchsgrundlagen darstellen.

    Inhalte:

    Das Modul befasst sich mit der Organisation, dem Personal und der Finanzierung der Verwaltung, ihrer Handlungsformen (insbesondere Rechtsverordnung, Satzung, Verwaltungsvorschrift, Verwaltungsakt, Verwaltungsvertrag, Realakt) sowie deren Entstehung, Wirkung, Durchsetzung und Kontrolle. Inhaltlich setzt dieses Modul Grundkenntnisse im Verfassungsrecht voraus, die durch die Module "Einführung in das Öffentliche Recht" und "Grund- und Menschenrechte" vermittelt werden. Außerdem werden die Grundsätze des Staatshaftungsrechts gestreift, d. h. diejenigen nicht einheitlich kodifizierten Regelungen betreffend die Voraussetzungen für das Einstehen des Staates für Schäden durch rechtmäßiges oder rechtswidriges Verhalten sowie die Rechtsfolgenseite (Wiederherstellung des früheren Zustandes, Ersatz- oder Ausgleichsleistungen).

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    Hausarbeit (circa 20 Seiten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    240 Stunden
    8 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
  • Vermögensdelikte und weitere ausgewählte Delikte

    479aB1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Vermögensdelikte des Strafrechts sowie die weiteren examensrelevanten Delikte des Besonderen Teils einschließlich ihrer Auslegungs- und Anwendungsprobleme darstellen und interpretieren, so dass sie die Strafbarkeit eines angenommenen Verhaltens anhand praktischer Fälle methodisch korrekt zu beurteilen vermögen.

    Inhalte:

    Das Modul befasst sich schwerpunktmäßig mit den Vermögensdelikten (insbesondere Betrug, Computerbetrug, Untreue, Erpressung) sowie mit den Anschlussstraftaten (Hehlerei, Begünstigung, Geldwäsche). Ferner werden die weiteren examensrelevanten Deliktsarten im Überblick behandelt (Urkundenstraftaten, Straßenverkehrsdelikte, Beleidigung, Brandstiftung, Rechtspflege- und Amtsdelikte).

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (240 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    180 Stunden
    6 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    Schließen
  • Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes

    479aB1.4

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Leitlinien und Spezifika der verfassungsrechtlichen Öffnung zum Völker- und Europarecht veranschaulichen. Sie können verfassungsrechtliche Öffnungserscheinungen analysieren und beurteilen sowie die rechtlichen Strukturen der einzelnen Ebenen in ein Verhältnis zueinander setzen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten – aufbauend auf bereits erworbenen staatsrechtlichen Kenntnissen – die Möglichkeit einer weiterführenden Auseinandersetzung mit dem Aspekt der Öffnung des Verfassungsrechts zum Völker- und Europarecht. Erläutert und diskutiert werden das Verhältnis von nationalem Recht und Völkerrecht, die Auswärtige Gewalt unter den Gesichtspunkten von Organ- und Verbandskompetenz sowie das Zusammenspiel zwischen Verfassungs- und Völkerrecht bei Friedenssicherung und Verteidigung. Zudem werden die Grundlagen der Europäischen Union, verstanden als Staaten- und Verfassungsverbund, vermittelt. Dabei werden die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Mitwirkung am europäischen Integrationsprozess (Art. 23 GG), die verfassungsrechtliche Strukturparallelität im europäischen Staaten- und Verfassungsverbund (im Hinblick auf Demokratie, Subsidiarität, Rechtstaatlichkeit, Grundrechtsschutz), die Besonderheiten der Rechtsanwendung wie unmittelbare Wirkung und Anwendungsvorrang des Unionsrechts sowie die Rolle der nationalen Gerichte – mit einem Schwerpunkt auf dem Verhältnis von EuGH und BVerfG – verdeutlicht.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (120 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
  • Zivilverfahrensrecht

    479aB1.8

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die wesentlichen Rechtsfiguren der Zivilprozessordnung und den Ablauf eines Zivilprozesses darstellen und interpretieren und Rückbezüge des Zivilverfahrensrechts zum Verfassungsrecht ausdrücken. Die Studentinnen und Studenten können sich - durch Übung am praktischen Fall - mit einzelnen Anwendungsproblemen des Verfahrensrechts beschäftigen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen ersten Einblick, wie in der Bundesrepublik Deutschland in einem rechtsförmigen Verfahren Rechtsbeziehungen des Privatrechts erkannt und Rechtsansprüche durchgesetzt werden. Gegenstand des Moduls sind die Beteiligten des Rechtsstreits (Parteien, Nebenintervention, auch: Streitgenossenschaft), Streitgegenstand und Klagearten, Zuständigkeit des Gerichts, allgemeine Verfahrensgrundsätze, Verfahren im ersten Rechtszug, Beendigung des Rechtsstreits (Urteil, Vergleich, Erledigung der Hauptsache, Rücknahme der Klage), Rechtskraftlehre, Parteiwechsel, Fragen des Beweisrechts, Prozessaufrechnung, Mahnverfahren, Rechts- mittel, Voraussetzungen und Arten der Zwangsvollstreckung, Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung, Arrest und einstweilige Verfügung.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (120 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
    • 095011 Vorlesung
      Zivilverfahrensrecht (Bertram Lomfeld)
      Zeit: Mo 10:00-12:00, Mi 10:00-11:00 (Erster Termin: 12.10.2015)
      Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 095012 Übung
      Zivilverfahrensrecht (Bertram Lomfeld)
      Zeit: Mi 11:00-12:00 (Erster Termin: 14.10.2015)
      Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
  • Strafverfahrensrecht

    479aB1.9

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können das rechtsstaatliche und liberale Strafverfahrensrecht darstellen und interpretieren und können die Funktion der Verfahrensbeteiligten beschreiben. Die Studentinnen und Studenten können sowohl im Hinblick auf den juristischen Vorbereitungsdienst als auch auf die spätere praktische Tätigkeit die oft konflikthaften Auswirkungen rechtsstaatlicher Grundlagen einer effektiven Strafrechtspflege auf die individuellen Interessen des Betroffenen einschätzen.

    Inhalte:

    Das Modul beinhaltet die Grundlagen des rechtsstaatlichen Strafverfahrens und der deutschen Strafprozessordnung. Schwerpunkte sind die Verfahrensgrundsätze und Prozessmaximen, der allgemeine Gang des Strafverfahrens, die Rechtsstellung und die Aufgaben der wesentlichen Verfahrensbeteiligten, insbesondere die der Strafverfolgungsorgane und die der Strafverteidigerin und des Strafverteidigers, die strafprozessualen Zwangsmittel und Grundrechtseingriffe, das Beweisrecht und Fragen der Rechtskraft. Dabei werden aktuelle Rechtsprechung, anwaltliche Praxis und Einflüsse der Europäisierung berücksichtigt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (120 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
    • 095021 Vorlesung
      Strafverfahrensrecht (Carsten Momsen)
      Zeit: Di 10:00-13:00 (Erster Termin: 13.10.2015)
      Ort: I Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 095022 Übung
      Strafverfahrensrecht (Carsten Momsen)
      Zeit: Di 13:00-14:00 (Erster Termin: 13.10.2015)
      Ort: I Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
  • Römische Rechtsgeschichte mit Vorlesung

    479aC1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit historischen Erscheinungsformen des Rechts können die Studentinnen und Studenten die Kontinuität und den Wandel von Fragestellungen und Lösungen interpretieren. Die Studentinnen und Studenten können die Grundlagen der eigenen Rechtsordnung und die Einbettung des deutschen Rechts in einen europäischen Zusammenhang darstellen. Durch Vertiefung mithilfe der Arbeitsmaterialien können die Studentinnen und Studenten zudem kritisch mit den Quellen umgehen und diese einschätzen sowie sich wissenschaftlich mit dem Recht beschäftigen.

    Inhalte:

    Das Modul gibt einen Überblick über zentrale Gegenstände des römischen Privatrechts. Hierzu gehören insbesondere das Personen-, Sachen- und Schuldrecht. Dabei wird auf den historischen Kontext, verschiedene Konzeptionen und philosophische Einflüsse im römischen Recht ebenso Wert gelegt wie auf rezeptionsgeschichtliche Vorgänge, die Prägung ausgewählter europäischer Rechtsordnungen und die Verdeutlichung der Spuren römischen Rechts im BGB. Mittels Digestenexegesen werden mit wechselndem Schwerpunkt einzelne Themenbereiche anhand von Quelleninterpretationen vertieft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095111 Vorlesung
      Römische Rechtsgeschichte (Cosima Möller)
      Zeit: Di 18:00-20:00, Do 14:00-16:00 (Erster Termin: 13.10.2015)
      Ort: 2212 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • Römische Rechtsgeschichte mit Methodenkurs

    479aC1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit historischen Erscheinungsformen des Rechts können die Studentinnen und Studenten die Kontinuität und den Wandel von Fragestellungen und Lösungen interpretieren. Die Studentinnen und Studenten können die Grundlagen der eigenen Rechtsordnung und die Einbettung des deutschen Rechts in einen europäischen Zusammenhang darstellen. Durch Einübung der Exegese und Vertiefung der exegetischen Herangehensweise im Methodenkurs können die Studentinnen und Studenten zudem kritisch mit den Quellen umgehen und diese einschätzen sowie sich wissenschaftlich mit dem Recht beschäftigen.

    Inhalte:

    Das Modul gibt einen punktuell vertiefenden Überblick über zentrale Gegenstände des römischen Privatrechts. Hierzu gehören insbesondere das Personen-, Sachen- und Schuldrecht. Dabei wird auf den historischen Kontext, verschiedene Konzeptionen und philosophische Einflüsse im römischen Recht ebenso Wert gelegt wie auf rezeptionsgeschichtliche Vorgänge, die Prägung ausgewählter europäischer Rechtsordnungen und die Verdeutlichung der Spuren römischen Rechts im BGB. Mittels Digestenexegesen werden mit wechselndem Schwerpunkt einzelne Themenbereiche anhand von Quelleninterpretationen vertieft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095111 Vorlesung
      Römische Rechtsgeschichte (Cosima Möller)
      Zeit: Di 18:00-20:00, Do 14:00-16:00 (Erster Termin: 13.10.2015)
      Ort: 2212 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095112 Methodenkurs
      Römische Rechtsgeschichte (Clarissa von Bormann)
      Zeit: Mi 14:00-16:00 (Erster Termin: 21.10.2015)
      Ort: 2212 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • Deutsche Rechtsgeschichte mit Vorlesung

    479aC2.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die historische Bedingtheit und die Entwicklungsstufen des Rechts ableiten und vergangene rechtliche Gegenstände und verschiedene Rechtsordnungen in ihrer Geschichtlichkeit darstellen und verstehen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen vertieften Einblick in wesentliche Entwicklungen der Ideen und Institutionen des "deutschen" Rechtslebens vom Recht der Germanen bis in die Jetztzeit. Behandelt werden insbesondere das hohe und späte Mittelalter, die frühe Neuzeit, die Privatrechts- und Verfassungsgeschichte des 19. Jahrhunderts, die deutsche Rechtswissenschaft in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, die Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus sowie ausgewählte Fragestellungen der Zeitrechtsgeschichte.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095121 Vorlesung
      Deutsche Rechtsgeschichte (Ignacio Enrique Czeguhn)
      Zeit: Do 08:30-12:00 (Erster Termin: 15.10.2015)
      Ort: 2212 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • Deutsche Rechtsgeschichte mit Methodenkurs

    479aC2.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen vertieften Einblick in wesentliche Entwicklungen der Ideen und Institutionen des "deutschen" Rechtslebens vom Recht der Germanen bis in die Jetztzeit. Behandelt werden insbesondere das hohe und späte Mittelalter, die frühe Neuzeit, die Privatrechts- und Verfassungsgeschichte des 19. Jahrhunderts, die deutsche Rechtswissenschaft in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, die Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus sowie ausgewählte Fragestellungen der Zeitrechtsgeschichte.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095121 Vorlesung
      Deutsche Rechtsgeschichte (Ignacio Enrique Czeguhn)
      Zeit: Do 08:30-12:00 (Erster Termin: 15.10.2015)
      Ort: 2212 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095122 Methodenkurs
      Deutsche Rechtsgeschichte (Julius Everling)
      Zeit: Mo 18:00-20:00 (Erster Termin: 19.10.2015)
      Ort: 4405 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • Rechtstheorie mit Vorlesung

    479aC3.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die verschiedenen theoretischen Zugänge zum Recht unterscheiden sowie Wert und Grenzen der jeweiligen Methoden ermessen. Sie kennen die wichtigsten historischen und systematischen Positionen zu den Hauptthemen der Rechtsphilosophie und können sich argumentativ mit ihnen auseinandersetzen. Sie sind in der Lage, Struktur und Wert juristischer Argumente zu erkennen und kritisch zu würdigen. Durch die vertiefte Beschäftigung mit Rolle, Funktion, Werten und Zielen des Rechts in der Gesellschaft, verfügen sie über die Fähigkeit, Normen, Urteile und juristische Dogmatik eigenständig zu reflektieren und kritisch zu hinterfragen.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt systematisch und historisch wesentliche Themen aus den theoretischen Grundlagen des Rechts (Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsökonomik, Methodenlehre): den Begriff des Rechts, Recht und Moral, Entscheidung und Argumentation, Theorien der Gerechtigkeit, Bedeutung und Funktion des Staates, Begründungen und soziale Realität von Rechtsstaat, Demokratie, Sozialstaat, Menschenrechten und zentralen privatrechtlichen Institutionen (etwa Eigentum, Vertrag, Familie) oder des staatlichen Strafrechts.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095131 Vorlesung
      Rechtstheorie und Strafrechtsphilosophie (Bertram Lomfeld, Gerhard Seher)
      Zeit: Mo 14:00-16:00, Di 14:00-16:00 (Erster Termin: 12.10.2015)
      Ort: Mo 2212 Übungsraum (Boltzmannstr. 3), Di III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 095521 Vorlesung
      Strafrechtsphilosophie (Rechtstheorie) (Gerhard Seher)
      Zeit: Di 14:00-16:00 (Erster Termin: 13.10.2015)
      Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
  • Rechtstheorie mit Methodenkurs

    479aC3.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die verschiedenen theoretischen Zugänge zum Recht unterscheiden sowie Wert und Grenzen der jeweiligen Methoden ermessen. Sie kennen die wichtigsten historischen und systematischen Positionen zu den Hauptthemen der Rechtsphilosophie und können sich argumentativ mit ihnen auseinandersetzen. Sie sind in der Lage, Struktur und Wert juristischer Argumente zu erkennen und kritisch zu würdigen. Durch die vertiefte Beschäftigung mit Rolle, Funktion, Werten und Zielen des Rechts in der Gesellschaft, verfügen sie über die Fähigkeit, Normen, Urteile und juristische Dogmatik eigenständig zu reflektieren und kritisch zu hinterfragen.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt systematisch und historisch wesentliche Themen aus den theoretischen Grundlagen des Rechts (Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsökonomik, Methodenlehre): den Begriff des Rechts, Recht und Moral, Entscheidung und Argumentation, Theorien der Gerechtigkeit, Bedeutung und Funktion des Staates, Begründungen und soziale Realität von Rechtsstaat, Demokratie, Sozialstaat, Menschenrechten und zentralen privatrechtlichen Institutionen (etwa Eigentum, Vertrag, Familie) oder des staatlichen Strafrechts. Im Rahmen des Methodenkurses werden einzelne Themenbereiche anhand von klassischen Texten oder exemplarischen Fällen vertieft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095131 Vorlesung
      Rechtstheorie und Strafrechtsphilosophie (Bertram Lomfeld, Gerhard Seher)
      Zeit: Mo 14:00-16:00, Di 14:00-16:00 (Erster Termin: 12.10.2015)
      Ort: Mo 2212 Übungsraum (Boltzmannstr. 3), Di III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 095521 Vorlesung
      Strafrechtsphilosophie (Rechtstheorie) (Gerhard Seher)
      Zeit: Di 14:00-16:00 (Erster Termin: 13.10.2015)
      Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 095132 Methodenkurs
      Rechtstheorie (Franziska Arndt)
      Zeit: Mi 18:00-20:00 (Erster Termin: 14.10.2015)
      Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • Rechtsvergleichung mit Vorlesung

    479aC4.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit anderen Rechtstraditionen und den von diesen entwickelten Lösungen für typische gesellschaftliche Konflikte können Studentinnen und Studenten diese vergleichen und gleichzeitig auch die ihnen vertrauten heimischen Rechtsfiguren und Lösungskonstruktionen besser einschätzen.

    Inhalte:

    Das Modul beginnt mit einer Einführung in die rechtsvergleichende Methode und lenkt den Blick auf die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Rechtsvereinheitlichung, die Rechtsangleichung sowie für die (supra-)nationale Gesetzgebung. Ferner wird ein Überblick über die bedeutenden Rechtstraditionen der Welt gegeben. Den Schwerpunkt bildet dabei ein Vergleich der europäischen Deliktsrechte. Darüber hinaus wird der Vergleich der europäischen Vertragsrechtsgestaltungen schwerpunktmäßig behandelt, wobei auch die verschiedenen Vorschläge und Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung, insbesondere das UN-Kaufrecht, einbezogen werden. Es werden in Fallübungen Sachverhalte aus dem Blickwinkel unterschiedlicher europäischer Rechtsordnungen bzw. des in Kraft befindlichen oder vorgeschlagenen Einheitsrechts gelöst und deren Gemeinsamkeiten, Unterschiede sowie rechtshistorische Hintergründe auf der Suche nach einer "optimalen Lösung" analysiert.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095141 Vorlesung
      Rechtsvergleichung (Helmut Grothe, Ruth Janal)
      Zeit: Fr 12:00-16:00 (Erster Termin: 16.10.2015)
      Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
  • Rechtsvergleichung mit Methodenkurs

    479aC4.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit anderen Rechtstraditionen und den von diesen entwickelten Lösungen für typische gesellschaftliche Konflikte können Studentinnen und Studenten diese vergleichen und gleichzeitig auch die ihnen vertrauten heimischen Rechtsfiguren und Lösungskonstruktionen besser einschätzen. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Rechtsvergleichen anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul beginnt mit einer Einführung in die rechtsvergleichende Methode und lenkt den Blick auf die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Rechtsvereinheitlichung, die Rechtsangleichung sowie für die (supra-)nationale Gesetzgebung. Ferner wird ein Überblick über die bedeutenden Rechtstraditionen der Welt gegeben. Den Schwerpunkt bildet dabei ein Vergleich der europäischen Deliktsrechte. Darüber hinaus wird der Vergleich der europäischen Vertragsrechtsgestaltungen schwerpunktmäßig behandelt, wobei auch die verschiedenen Vorschläge und Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung, insbesondere das UN-Kaufrecht, einbezogen werden. Es werden in Fallübungen Sachverhalte aus dem Blickwinkel unterschiedlicher europäischer Rechtsordnungen bzw. des in Kraft befindlichen oder vorgeschlagenen Einheitsrechts gelöst und deren Gemeinsamkeiten, Unterschiede sowie rechtshistorische Hintergründe auf der Suche nach einer "optimalen Lösung" analysiert.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
  • Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht mit Vorlesung

    479aD1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten sind mit den Rechtsvorschriften vertraut, die den Inhalt des Moduls ausmachen. Sie besitzen vertiefte Kenntnisse über die Voraussetzungen verbraucherschützender Widerrufsrechte und die Rechtsfolgen ihrer Ausübung. Sie verstehen die Mechanismen, mit deren Hilfe geschäftlich unerfahrene oder wirtschaftlichen Sachzwängen unterworfene Wirtschaftssubjekte vor der Überlegenheit ihres Kontrahenten geschützt werden. Sie beherrschen die rechtlichen Schranken der Verwendung von AGB sicher. Sie sind in der Lage, auch komplexere Fälle aus dem Themenbereich des Moduls zu lösen. Sie können in diesem Zusammenhang die nationalen Vorschriften im Lichte der ihnen zugrunde liegenden gemeinschaftsrechtlichen Richtlinien auslegen. Sie vernetzen das bereits im Grund- und Hauptstudium erworbene Wissen in den ersten drei Büchern des BGB, insbesondere im Leistungsstörungsrecht und im Recht der besonderen Vertragstypen, mit den Vorschriften, die den Gegenstand des Moduls bilden. Sie sind in der Lage, den Gerechtigkeitsgehalt von privatrechtlichen Vorschriften ganz grundsätzlich zu hinterfragen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet eine vertiefte Darstellung der rechtlichen Behandlung von Konstellationen, in denen wirtschaftlich unterschiedlich starke Akteure des privaten Wirtschaftsverkehrs miteinander in vertragliche Beziehung treten und bei denen sich daher die Frage nach eventuellen Schranken der Privatautonomie zum Schutz des Unterlegenen stellt. Gegenstand des Moduls sind der Schutz des Verbrauchers vor nicht ausreichend reflektierter vertraglicher Bindung sowie das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Da die einschlägigen Vorschriften des nationalen deutschen Rechts in erheblichem Maße durch Vorschriften des EU-Gemeinschaftsgesetzgebers überformt sind, werden die Studentinnen und Studenten auch mit diesen Vorschriften und mit deren Einwirkung auf die Handhabung des nationalen deutschen Rechts vertraut gemacht.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
  • Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht mit Methodenkurs

    479aD1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten sind mit den Rechtsvorschriften vertraut, die den Inhalt des Moduls ausmachen. Sie besitzen vertiefte Kenntnisse über die Voraussetzungen verbraucherschützender Widerrufsrechte und die Rechtsfolgen ihrer Ausübung. Sie verstehen die Mechanismen, mit deren Hilfe geschäftlich unerfahrene oder wirtschaftlichen Sachzwängen unterworfene Wirtschaftssubjekte vor der Überlegenheit ihres Kontrahenten geschützt werden. Sie beherrschen die rechtlichen Schranken der Verwendung von AGB sicher. Sie sind in der Lage, auch komplexere Fälle aus dem Themenbereich des Moduls zu lösen. Sie können in diesem Zusammenhang die nationalen Vorschriften im Lichte der ihnen zugrunde liegenden gemeinschaftsrechtlichen Richtlinien auslegen. Sie vernetzen das bereits im Grund- und Hauptstudium erworbene Wissen in den ersten drei Büchern des BGB, insbesondere im Leistungsstörungsrecht und im Recht der besonderen Vertragstypen, mit den Vorschriften, die den Gegenstand des Moduls bilden. Sie sind in der Lage, den Gerechtigkeitsgehalt von privatrechtlichen Vorschriften ganz grundsätzlich zu hinterfragen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet eine vertiefte Darstellung der rechtlichen Behandlung von Konstellationen, in denen wirtschaftlich unterschiedlich starke Akteure des privaten Wirtschaftsverkehrs miteinander in vertragliche Beziehung treten und bei denen sich daher die Frage nach eventuellen Schranken der Privatautonomie zum Schutz des Unterlegenen stellt. Gegenstand des Moduls sind der Schutz des Verbrauchers vor nicht ausreichend reflektierter vertraglicher Bindung sowie das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Da die einschlägigen Vorschriften des nationalen deutschen Rechts in erheblichem Maße durch Vorschriften des EU-Gemeinschaftsgesetzgebers überformt sind, werden die Studentinnen und Studenten auch mit diesen Vorschriften und mit deren Einwirkung auf die Handhabung des nationalen deutschen Rechts vertraut gemacht.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
  • Privatversicherungsrecht mit Vorlesung

    479aD2.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Privatversicherungsrechts und die wichtigsten Versicherungszweige darstellen. Durch die Vermittlung desjenigen allgemeinen Grundlagenwissens aus dem Bereich des Privatversicherungsrechts können die Studentinnen und Studenten für privatversicherungsrechtliche Fälle jeweils eine praxisgerechte Lösung entwickeln.

    Inhalte:

    Das Modul umfasst insbesondere die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts, wie es im VVG kodifiziert und durch die Rechtsprechung konkretisiert und fortentwickelt worden ist. Dazu gehören insbesondere die im Privatversicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten des Vertragsschlusses, die Rolle und Haftung von Versicherungsvertretern und Maklern, die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie der Eintritt des Versicherungsfalls und seine Rechtsfolgen. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus das Recht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Über diesen "Allgemeinen Teil" des Privatversicherungsrechts hinaus werden exemplarisch einzelne besonders bedeutsame Versicherungszweige (insbesondere: Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung) behandelt. An verschiedener Stelle wird auch auf Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts und des Internationalen Versicherungsvertragsrechts eingegangen. Zudem werden die aktuellen Themen der Europäisierung des Privatversicherungsrechs behandelt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095221 Vorlesung
      Privatversicherungsrecht (Christian Armbrüster)
      Zeit: Di 16:00-20:00 (Erster Termin: 13.10.2015)
      Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
  • Privatversicherungsrecht mit Methodenkurs

    479aD2.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Privatversicherungsrechts und die wichtigsten Versicherungszweige darstellen. Durch die Vermittlung desjenigen allgemeinen Grundlagenwissens aus dem Bereich des Privatversicherungsrechts können die Studentinnen und Studenten für privatversicherungsrechtliche Fälle jeweils eine praxisgerechte Lösung entwickeln. Insbesondere durch die Teilnahme an dem Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Privatversicherungsrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul umfasst insbesondere die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts, wie es im VVG kodifiziert und durch die Rechtsprechung konkretisiert und fortentwickelt worden ist. Dazu gehören insbesondere die im Privatversicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten des Vertragsschlusses, die Rolle und Haftung von Versicherungsvertretern und Maklern, die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie der Eintritt des Versicherungsfalls und seine Rechtsfolgen. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus das Recht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Über diesen "Allgemeinen Teil" des Privatversicherungsrechts hinaus werden exemplarisch einzelne besonders bedeutsame Versicherungszweige (insbesondere: Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung) behandelt. An verschiedener Stelle wird auch auf Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts und des Internationalen Versicherungsvertragsrechts eingegangen. Zudem werden die aktuellen Themen der Europäisierung des Privatversicherungsrechts behandelt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095221 Vorlesung
      Privatversicherungsrecht (Christian Armbrüster)
      Zeit: Di 16:00-20:00 (Erster Termin: 13.10.2015)
      Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 095222 Methodenkurs
      Privatversicherungsrecht (Sonja Sturm)
      Zeit: Mo 16:00-18:00, Fr 12:00-14:00 (Erster Termin: 23.10.2015)
      Ort: 2212 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • Internationales Privatrecht mit Vorlesung

    479aD3.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können jene rechtlichen Problematiken darstellen, die entstehen, wenn ein Sachverhalt Bezugspunkte zu mehreren Rechtsordnungen aufweist. Die Studentinnen und Studenten können zudem das deutsche Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (unter Einschluss europäischer Harmonisierungsbestrebungen) darstellen sowie divergierende ausländische Rechtsfiguren und Wege zu deren Koordination mit dem deutschen Recht interpretieren.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt den "Allgemeinen Teil" des Internationalen Privatrechts und dessen Grundbegriffe wie Qualifikation, Rück- und Weiterverweisung und ordre public. Ferner wird für die einzelnen Rechtsinstitute untersucht, anhand welcher Kriterien das anwendbare Recht zu ermitteln ist. Gegenstände sind neben dem internationalen Familien- und Erbrecht etwa das internationale Vertrags- und Sachenrecht sowie das Kollisionsrecht der außervertraglichen Schuldverhältnisse. Hinzu kommen Ausführungen zum internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht sowie eine Einführung in das Internationale Zivilverfahrensrecht. In Fallbesprechungen werden die Aspekte des Internationalen Zivilverfahrensrechts, des allgemeinen und besonderen Teils des Internationalen Privatrechts miteinander verknüpft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095231 Vorlesung
      Internationales Privatrecht (Helmut Grothe)
      Zeit: Do 10:00-12:00, Fr 10:00-12:00 (Erster Termin: 15.10.2015)
      Ort: Do 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3), Fr 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
  • Internationales Privatrecht mit Methodenkurs

    479aD3.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können jene rechtlichen Problematiken darstellen, die entstehen, wenn ein Sachverhalt Bezugspunkte zu mehreren Rechtsordnungen aufweist. Die Studentinnen und Studenten können zudem das deutsche Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (unter Einschluss europäischer Harmonisierungsbestrebungen) darstellen sowie divergierende ausländischer Rechtsfiguren und Wege zu deren Koordination mit dem deutschen Recht interpretieren. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Internationalen Privatrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt den "Allgemeinen Teil" des Internationalen Privatrechts und dessen Grundbegriffe wie Qualifikation, Rück- und Weiterverweisung und ordre public. Ferner wird für die einzelnen Rechtsinstitute untersucht, anhand welcher Kriterien das anwendbare Recht zu ermitteln ist. Gegenstände sind neben dem internationalen Familien- und Erbrecht etwa das internationale Vertrags- und Sachenrecht sowie das Kollisionsrecht der außervertraglichen Schuldverhältnisse. Hinzu kommen Ausführungen zum internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht sowie eine Einführung in das Internationale Zivilverfahrensrecht. In Fallbesprechungen werden die Aspekte des Internationalen Zivilverfahrensrechts, des allgemeinen und besonderen Teils des Internationalen Privatrechts miteinander verknüpft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095231 Vorlesung
      Internationales Privatrecht (Helmut Grothe)
      Zeit: Do 10:00-12:00, Fr 10:00-12:00 (Erster Termin: 15.10.2015)
      Ort: Do 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3), Fr 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
    • 095232 Methodenkurs
      Internationales Privatrecht (Mathias Petzoldt)
      Zeit: Do 12:00-14:00 (Erster Termin: 15.10.2015)
      Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • Wettbewerbs- und Regulierungsrecht mit Vorlesung

    479aE1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die rechtlichen Instrumente zum Schutz des Wettbewerbs darstellen und im praktischen Übungsfall wie auch später in der beruflichen Praxis fachgerecht anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen vertiefenden Einblick in das europäische und deutsche Wettbewerbsrecht. Dabei wird ebenso die historische Entwicklung des Wettbewerbsrechts beleuchtet wie seine Bedeutung für das moderne europäische Wirtschaftsrecht. Auf europäischer Ebene werden neben Art 101 ff. AEUV einschlägige Regelungen des unionsrechtlichen Sekundärrechts behandelt. Auf deutscher Ebene wird das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beleuchtet, wobei insbesondere auf das Verhältnis von deutschem und europäischem Wettbewerbsrecht eingegangen wird. Außerdem wird hinsichtlich der Wirtschaftsbereiche, in denen natürliche Monopole bestehen, das Regulierungsrecht behandelt, insbesondere das Energie- und Telekommunikationsrecht.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095311 Vorlesung
      Wettbewerbs- und Regulierungsrecht (Heike Schweitzer)
      Zeit: Di 15:00-19:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 13.10.2015)
      Ort: II Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
  • Wettbewerbs- und Regulierungsrecht mit Methodenkurs

    479aE1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die rechtlichen Instrumente zum Schutz des Wettbewerbs darstellen und im praktischen Übungsfall wie auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anwenden. So erwerben die Studentinnen und Studenten insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Wettbewerbs- und Regulierungsrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen vertiefenden Einblick in das europäische und deutsche Wettbewerbsrecht. Dabei wird ebenso die historische Entwicklung des Wettbewerbsrechts beleuchtet wie seine Bedeutung für das moderne europäische Wirtschaftsrecht. Auf europäischer Ebene werden neben Art 101 ff. AEUV einschlägige Regelungen des unionsrechtlichen Sekundärrechts behandelt. Auf deutscher Ebene wird das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beleuchtet, wobei insbesondere auf das Verhältnis von deutschem und europäischem Wettbewerbsrecht eingegangen wird. Außerdem wird hinsichtlich der Wirtschaftsbereiche, in denen natürliche Monopole bestehen, das Regulierungsrecht behandelt, insbesondere das Energie- und Telekommunikationsrecht.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095311 Vorlesung
      Wettbewerbs- und Regulierungsrecht (Heike Schweitzer)
      Zeit: Di 15:00-19:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 13.10.2015)
      Ort: II Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 095312 Methodenkurs
      Wettbewerbs- und Regulierungsrecht (Andreas Schüssel)
      Zeit: Mo 18:00-20:00 (Erster Termin: 19.10.2015)
      Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
  • Immaterialgüterrecht und gewerblicher Rechtsschutz mit Vorlesung

    479aE2.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die rechtlichen Instrumente zum Schutz des geistigen Eigentums darstellen und sowohl im praktischen Übungsfall als auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul führt in die Grundlagen des rechtlichen Schutzes geistiger Leistungen vor missbräuchlicher Verwendung ein. Es beinhaltet einerseits das Urheberrecht als klassisches Künstlerrecht zum Schutz von Werken der Literatur und der Kunst und damit verbundener Leistungen von Künstlern und anderen beteiligten Personen/Unternehmen, andererseits das Patent- und Markenrecht und andere gewerbliche Schutzrechte, insbesondere das Erfinderrecht und das IT-Recht. Es werden neben einem umfassenden Überblick über die verschiedenen gesetzlichen Ausgestaltungen der Schutzinstrumentarien auch die Schnittstellen zum allgemeinen Wettbewerbsrecht aufgezeigt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
  • Immaterialgüterrecht und gewerblicher Rechtsschutz mit Methodenkurs

    479aE2.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die rechtlichen Instrumente zum Schutz des geistigen Eigentums darstellen und sowohl im praktischen Übungsfall als auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anwenden. So erwerben die Studentinnen und Studenten insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Immaterialgüterrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul führt in die Grundlagen des rechtlichen Schutzes geistiger Leistungen vor missbräuchlicher Verwendung ein. Es beinhaltet einerseits das Urheberrecht als klassisches Künstlerrecht zum Schutz von Werken der Literatur und der Kunst und damit verbundener Leistungen von Künstlern und anderen beteiligten Personen/Unternehmen, andererseits das Patent- und Markenrecht und andere gewerbliche Schutzrechte, insbesondere das Erfinderrecht und das IT-Recht. Es werden neben einem umfassenden Überblick über die verschiedenen gesetzlichen Ausgestaltungen der Schutzinstrumentarien auch die Schnittstellen zum allgemeinen Wettbewerbsrecht aufgezeigt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
  • Gesellschaftsrecht mit Vorlesung

    479aE3.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die verschiedenen Gesellschaftsformen und ihre unterschiedliche rechtliche Behandlung darstellen und sowohl im praktischen Übungsfall als auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anwenden.

    Inhalte:

    Aufbauend auf den Pflichtfachmodulen des Bürgerlichen Rechts behandelt das Modul die Regeln, nach denen Gesellschaften funktionieren, von der Entstehung über Innen- und Außenbeziehungen bis hin zur Beendigung. Der Schwerpunkt liegt auf den im Wirtschaftsleben besonders bedeutsamen Gesellschaftsformen, also im Personengesellschaftsrecht auf der BGB-Gesellschaft, der OHG und der KG sowie im Kapitalgesellschaftsrecht auf Aktiengesellschaft und GmbH. Es werden die prägenden Unterschiede herausgearbeitet, namentlich die unterschiedliche Verwirklichung des Gläubigerschutzes durch eine persönliche Gesellschafterhaftung bzw. durch Kapitalaufbringungs- und Erhaltungsregeln. Thematisiert werden außerdem übergreifende Regeln, etwa zur gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht, zu Stimmverboten oder zur fehlerhaften Gesellschaft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095331 Vorlesung
      Gesellschaftsrecht (Burkhard Breig)
      Zeit: Mo 16:00-18:00, Di 13:00-15:00 (Erster Termin: 12.10.2015)
      Ort: Di II Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8), Mo 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • Gesellschaftsrecht mit Methodenkurs

    479aE3.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die verschiedenen Gesellschaftsformen und ihre unterschiedliche rechtliche Behandlung darstellen und sowohl im praktischen Übungsfall als auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anwenden. Sie besitzen vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Gesellschaftsrechts anwenden. So erwerben die Studentinnen und Studenten insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Gesellschaftsrechts anwenden.

    Inhalte:

    Aufbauend auf den Pflichtfachmodulen des Bürgerlichen Rechts behandelt das Modul die Regeln, nach denen Gesellschaften funktionieren, von der Entstehung über Innen- und Außenbeziehungen bis hin zur Beendigung. Der Schwerpunkt liegt auf den im Wirtschaftsleben besonders bedeutsamen Gesellschaftsformen, also im Personengesellschaftsrecht auf der BGB-Gesellschaft, der OHG und der KG sowie im Kapitalgesellschaftsrecht auf Aktiengesellschaft und GmbH. Es werden die prägenden Unterschiede herausgearbeitet, namentlich die unterschiedliche Verwirklichung des Gläubigerschutzes durch eine persönliche Gesellschafterhaftung bzw. durch Kapitalaufbringungs- und Erhaltungsregeln. Thematisiert werden außerdem übergreifende Regeln, etwa zur gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht, zu Stimmverboten oder zur fehlerhaften Gesellschaft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095331 Vorlesung
      Gesellschaftsrecht (Burkhard Breig)
      Zeit: Mo 16:00-18:00, Di 13:00-15:00 (Erster Termin: 12.10.2015)
      Ort: Di II Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8), Mo 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095332 Methodenkurs
      Gesellschaftsrecht (Fabian Eike Flaßhoff, Nikolas Klein)
      Zeit: Mi 18:00-20:00 (Erster Termin: 21.10.2015)
      Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
  • Konzern- und Umwandlungsrecht mit Vorlesung

    479aE4.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die wesentlichen rechtlichen Grundlagen benennen, die für die praktische Tätigkeit in den Bereichen Konzernbildung und Umwandlung erforderlich sind. Insbesondere können die Studentinnen und Studenten sicher mit den gesetzlichen Grundlagen des Konzern- und Umwandlungsrechts wie auch des Mitbestimmungsrechts umgehen.

    Inhalte:

    Das Modul beinhaltet die Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen durch Konzernbildung und Umwandlung und erläutert die Europäische Aktiengesellschaft (SE) als neue Möglichkeit für grenzüberschreitende unternehmerische Aktivitäten. Außerdem wird die Aufsichtsratsmitbestimmung in Unternehmen nach dem Mitbestimmungsgesetz bzw. nach dem Drittelbeteiligungsgesetz behandelt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Konzern- und Umwandlungsrecht mit Methodenkurs

    479aE4.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die wesentlichen rechtlichen Grundlagen benennen, die für die praktische Tätigkeit in den Bereichen Konzernbildung und Umwandlung erforderlich sind. Insbesondere können die Studentinnen und Studenten sicher mit den gesetzlichen Grundlagen des Konzern- und Umwandlungsrechts wie auch des Mitbestimmungsrechts umgehen. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Konzern- und Umwandlungsrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul beinhaltet die Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen durch Konzernbildung und Umwandlung und erläutert die Europäische Aktiengesellschaft (SE) als neue Möglichkeit für grenzüberschreitende unternehmerische Aktivitäten. Außerdem wird die Aufsichtsratsmitbestimmung in Unternehmen nach dem Mitbestimmungsgesetz bzw. nach dem Drittelbeteiligungsgesetz behandelt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Allgemeines Steuerrecht mit Vorlesung

    479aE5.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Funktion des Steuerrechts als Eingriffsrecht des Staates zur Erzielung von Einnahmen unter besonderer Beachtung des Leistungsfähigkeitsprinzips interpretieren. Anhand der europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben und der hieraus abgeleiteten spezifischen steuerrechtlichen Prinzipien können die Studentinnen und Studenten Kriterien zur Beurteilung des Einkommensteuerrechts anwenden. Ebenso können die Studentinnen und Studenten die spezifischen Techniken der Falllösung im Einkommensteuerrecht und dem dazugehörigen Steuerverfahrensrecht (insbesondere beim Anfertigen von juristischen Gutachten) anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen einführenden Überblick über die Systematik des Steuerrechts, insbesondere des Einkommensteuerrechts und des Steuerverfahrensrechts. Die europa- und verfassungsrechtlichen Determinanten werden einbezogen. Im Mittelpunkt stehen die Steuerpflicht, das Objekt und die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Den Schwerpunkt bilden die Qualifikation und die Ermittlung der Überschusseinkünfte. Zudem werden die Grundbegriffe des Steuerrechtsverhältnisses und die Durchführung der Besteuerung, insbesondere der Steuerverwaltungsakt, das Festsetzungs- und Ermittlungsverfahren sowie der Rechtsschutz in Steuersachen thematisiert.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095351 Vorlesung
      Allgemeines Steuerrecht (Markus Heintzen)
      Zeit: Do 14:00-16:00, Fr 10:00-12:00 (Erster Termin: 15.10.2015)
      Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
  • Allgemeines Steuerrecht mit Methodenkurs

    479aE5.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Funktion des Steuerrechts als Eingriffsrecht des Staates zur Erzielung von Einnahmen unter besonderer Beachtung des Leistungsfähigkeitsprinzips interpretieren. Anhand der europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben und der hieraus abgeleiteten spezifischen steuerrechtlichen Prinzipien können die Studentinnen und Studenten Kriterien zur Beurteilung des Einkommensteuerrechts anwenden. Ebenso können die Studentinnen und Studenten die spezifischen Techniken der Falllösung im Einkommensteuerrecht und dem dazugehörigen Steuerverfahrensrecht (insbesondere beim Anfertigen von juristischen Gutachten) anwenden. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Allgemeinen Steuerrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen einführenden Überblick über die Systematik des Steuerrechts, insbesondere des Einkommensteuerrechts und des Steuerverfahrensrechts. Die europa- und verfassungsrechtlichen Determinanten werden einbezogen. Im Mittelpunkt stehen die Steuerpflicht, das Objekt und die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Den Schwerpunkt bilden die Qualifikation und die Ermittlung der Überschusseinkünfte. Zudem werden die Grundbegriffe des Steuerrechtsverhältnisses und die Durchführung der Besteuerung, insbesondere der Steuerverwaltungsakt, das Festsetzungs- und Ermittlungsverfahren sowie der Rechtsschutz in Steuersachen thematisiert.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
  • Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht mit Vorlesung

    479aE6.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Funktion des Bilanzrechts als Informations- und Kontrollrecht der Anteilseignerinnen und Anteilseigner und Gläubigerinnen und Gläubiger im Handelsbilanzrecht und als Einkunftsermittlungsart im Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerrecht interpretieren. Im Bereich des Unternehmenssteuerrechts können die Studentinnen und Studenten die Systematik der Besteuerung von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften darstellen. Insbesondere können die Studentinnen und Studenten die spezifischen Techniken der Falllösung im Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen einführenden Überblick über das Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht. Ausgehend vom Handelsbilanzrecht sollen die einzelnen Positionen der Bilanz und ihre Bewertung vorgestellt sowie ihr Zusammenhang mit der Funktion der Gewinn- und Verlustrechnung erläutert werden. Ferner werden die Besonderheiten der steuerrechtlichen Gewinnermittlung dargestellt. Im Bereich des Unternehmenssteuerrechts werden die Besteuerung der Einzel- und Mitunternehmer im Einkommensteuerrecht und der Kapitalgesellschaften im Körperschaftsteuerrecht erörtert. Weiterhin werden die Grundlagen des Gewerbesteuerrechts behandelt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
  • Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht mit Methodenkurs

    479aE6.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Funktion des Bilanzrechts als Informations- und Kontrollrecht der Anteilseignerinnen und Anteilseigner und Gläubigerinnen und Gläubiger im Handelsbilanzrecht und als Einkunftsermittlungsart im Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerrecht interpretieren. Im Bereich des Unternehmenssteuerrechts können die Studentinnen und Studenten die Systematik der Besteuerung von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften darstellen. Insbesondere können die Studentinnen und Studenten die spezifischen Techniken der Falllösung im Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht anwenden. Vor allem durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Bilanz- und Unternehmenssteuerrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen einführenden Überblick über das Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht. Ausgehend vom Handelsbilanzrecht sollen die einzelnen Positionen der Bilanz und ihre Bewertung vorgestellt sowie ihr Zusammenhang mit der Funktion der Gewinn- und Verlustrechnung erläutert werden. Ferner werden die Besonderheiten der steuerrechtlichen Gewinnermittlung dargestellt. Im Bereich des Unternehmenssteuerrechts werden die Besteuerung der Einzel- und Mitunternehmer im Einkommensteuerrecht und der Kapitalgesellschaften im Körperschaftsteuerrecht erörtert. Weiterhin werden die Grundlagen des Gewerbesteuerrechts behandelt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
  • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht

    479aE7.1
  • Individualarbeitsrecht mit Vorlesung

    479aF1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Inhalte:

    Das Modul behandelt aus dem individuellen Arbeitsrecht die Rechtsquellen des Arbeitsrechts, die arbeitsrechtlichen Bezüge des Antidiskriminierungsrechts (AGG), Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Begründung von Arbeitsverhältnissen und dem Abschluss und die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Behandelt werden insbesondere auch Fragen der Regelungen zum Arbeitslohn, zum Lohn ohne Arbeit (insbesondere dort die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), zur Haftung im Arbeitsverhältnis und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung mit den wichtigsten mit der Kündigung im Zusammenhang stehenden Fragen. Außerdem werden das Recht des Betriebsübergangs, Grundzüge der Rechtsfolgen bei Insolvenz des Unternehmens und Grundzüge des arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahrens thematisiert. Des Weiteren werden die Grundlagen des europäischen Arbeitsrechts, die Umsetzung des europäischen Arbeitsrechts in innerstaatliches Recht und die grundlegenden Rechtsvorschriften des europäischen Arbeitsrechts (aus dem gemeinschaftsrechtlichen Primär- und Sekundärrecht) behandelt. Besonders werden die Auswirkungen von Entscheidungen des EuGH auf das nationale Recht beleuchtet. Ferner werden aus den Bereichen des transnationalen Arbeitsrechts und des internationalen Privatrechts der Arbeitsbeziehungen die elementaren Grundzüge behandelt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095411 Vorlesung
      Individualarbeitsrecht (Laura Schmitt)
      Zeit: Mi 14:00-16:00, Do 08:00-12:00, Do 16:00-18:00 (Erster Termin: 15.10.2015)
      Ort: Mi III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8), Do 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3), Do 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • Individualarbeitsrecht mit Methodenkurs

    479aF1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können einen Überblick über das in einer Vielzahl unterschiedlicher Regelungen enthaltene und stark durch Rechtsprechung geprägte Arbeitsrechtsvertragsrecht darstellen. Die Studentinnen und Studenten können die rechtlichen Rahmenbedingungen interpretieren, in der sich Arbeit in Europa und in der Bundesrepublik Deutschland vollzieht. Aufgrund der in den Modulen vermittelten rechtlichen Kenntnisse können die Studentinnen und Studenten praktische Fälle aus dem Bereich des Individualarbeitsrechts sachgerecht lösen und sind so auf einen Berufseinstieg in die arbeitsrechtliche Praxis vorbereitet. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Individualarbeitsrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt aus dem individuellen Arbeitsrecht die Rechtsquellen des Arbeitsrechts, die arbeitsrechtlichen Bezüge des Antidiskriminierungsrechts (AGG), Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Begründung von Arbeitsverhältnissen und dem Abschluss und die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Behandelt werden insbesondere auch Fragen der Regelungen zum Arbeitslohn, zum Lohn ohne Arbeit (insbesondere dort die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), zur Haftung im Arbeitsverhältnis und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung mit den wichtigsten mit der Kündigung im Zusammenhang stehenden Fragen. Außerdem werden das Recht des Betriebsübergangs, Grundzüge der Rechtsfolgen bei Insolvenz des Unternehmens und Grundzüge des arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahrens thematisiert. Des Weiteren werden die Grundlagen des europäischen Arbeitsrechts, die Umsetzung des europäischen Arbeitsrechts in innerstaatliches Recht und die grundlegenden Rechtsvorschriften des europäischen Arbeitsrechts (aus dem gemeinschaftsrechtlichen Primär- und Sekundärrecht) behandelt. Besonders werden die Auswirkungen von Entscheidungen des EuGH auf das nationale Recht beleuchtet. Ferner werden aus den Bereichen des transnationalen Arbeitsrechts und des internationalen Privatrechts der Arbeitsbeziehungen die elementaren Grundzüge behandelt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095411 Vorlesung
      Individualarbeitsrecht (Laura Schmitt)
      Zeit: Mi 14:00-16:00, Do 08:00-12:00, Do 16:00-18:00 (Erster Termin: 15.10.2015)
      Ort: Mi III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8), Do 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3), Do 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095412 Methodenkurs
      Individualarbeitsrecht (Hilmar Odemer)
      Zeit: Do 14:00-16:00 (Erster Termin: 15.10.2015)
      Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • Kollektivarbeitsrecht mit Vorlesung

    479aF2.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können einen Überblick über das kollektive Arbeitsrecht darstellen. Die Studentinnen und Studenten können beschreiben, welche kollektiven Verfahren Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Gestaltung ihrer Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zur Verfügung stehen und die Bedeutung der verschiedenen Typen von Gruppenbeteiligungen im nationalen und europäischen Arbeitsrecht interpretieren. Sie können darüber hinaus die Relevanz des Tarif- und Mitbestimmungsrechts für die Gestaltung der Standortbedingungen in der EU und in Deutschland, aber auch für die Ausgestaltung einzelner Arbeitsbedingungen interpretieren.

    Inhalte:

    Das Modul gibt einen umfassenden Überblick über die Bereiche des Tarifvertrags- und Arbeitskampfrechts sowie der Arbeitnehmermitbestimmung. Aus dem Bereich des Tarifvertragsrechts werden insbesondere Grundfragen des Koalitionsrechts, die Arten von Tarifverträgen, ihre Rechtsnatur und der Umgang mit fehlerhaften Tarifverträgen, die Frage des Geltungsbereichs von Tarifverträgen, der Dritterstreckung des Tarifrechts und damit verbundene verfassungs- und europarechtliche Fragen sowie das Verhältnis von Tarif- und Betriebsautonomie behandelt. Aus dem Bereich des Arbeitskampfrechts werden insbesondere die Erscheinungsformen, Rechtsgrundlagen und rechtlichen Folgen des Arbeitskampfes thematisiert. Außerdem gibt das Modul aus dem Bereich der Arbeitnehmermitbestimmung einen Überblick über die Formen der Mitbestimmung bei privaten, öffentlichen und kirchlichen Arbeitgebern. Es behandelt insbesondere vertieft das Betriebsverfassungsrecht, skizziert das Einigungsstellenverfahren sowie das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren und behandelt in Grundzügen die unternehmerische Mitbestimmung sowie die betriebliche Mitbestimmung im öffentlichen und kirchlichen Bereich.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095421 Vorlesung
      Kollektivarbeitsrecht (Lena Rudkowski)
      Zeit: Do 09:30-11:45, Fr 09:30-11:45 (Erster Termin: 03.12.2015)
      Ort: Do 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3), Fr 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • Kollektivarbeitsrecht mit Methodenkurs

    479aF2.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können einen Überblick über das kollektive Arbeitsrecht darstellen. Die Studentinnen und Studenten können beschreiben, welche kollektiven Verfahren Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Gestaltung ihrer Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zur Verfügung stehen und die Bedeutung der verschiedenen Typen von Gruppenbeteiligungen im nationalen und europäischen Arbeitsrecht interpretieren. Sie können darüber hinaus die Relevanz des Tarif- und Mitbestimmungsrechts für die Gestaltung der Standortbedingungen in der EU und in Deutschland, aber auch für die Ausgestaltung einzelner Arbeitsbedingungen interpretieren. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Kollektivarbeitsrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul gibt einen umfassenden Überblick über die Bereiche des Tarifvertrags- und Arbeitskampfrechts sowie der Arbeitnehmermitbestimmung. Aus dem Bereich des Tarifvertragsrechts werden insbesondere Grundfragen des Koalitionsrechts, die Arten von Tarifverträgen, ihre Rechtsnatur und der Umgang mit fehlerhaften Tarifverträgen, die Frage des Geltungsbereichs von Tarifverträgen, der Dritterstreckung des Tarifrechts und damit verbundene verfassungs- und europarechtliche Fragen sowie das Verhältnis von Tarif- und Betriebsautonomie behandelt. Aus dem Bereich des Arbeitskampfrechts werden insbesondere die Erscheinungsformen, Rechtsgrundlagen und rechtlichen Folgen des Arbeitskampfes thematisiert. Außerdem gibt das Modul aus dem Bereich der Arbeitnehmermitbestimmung einen Überblick über die Formen der Mitbestimmung bei privaten, öffentlichen und kirchlichen Arbeitgebern. Es behandelt insbesondere vertieft das Betriebsverfassungsrecht, skizziert das Einigungsstellenverfahren sowie das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren und behandelt in Grundzügen die unternehmerische Mitbestimmung sowie die betriebliche Mitbestimmung im öffentlichen und kirchlichen Bereich.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095421 Vorlesung
      Kollektivarbeitsrecht (Lena Rudkowski)
      Zeit: Do 09:30-11:45, Fr 09:30-11:45 (Erster Termin: 03.12.2015)
      Ort: Do 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3), Fr 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095422 Methodenkurs
      Kollektivarbeitsrecht (Thomas Wahlig)
      Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 08.01.2016)
      Ort: 1122 Seminarraum (Boltzmannstr. 3)
  • Sozialversicherungsrecht mit Vorlesung

    479aF3.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten eine Darstellung des deutschen Sozialversicherungsrechts. Behandelt werden neben grundsätzlichen, für alle Zweige der Sozialversicherung geltenden Fragen, die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung sowie das Recht der Arbeitsförderung einschließlich der zugehörigen verfahrensrechtlichen Fragestellungen.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095431 Vorlesung
      Sozialversicherungsrecht (Helmut Schirmer, Andreas Schmidt-Rögnitz)
      Zeit: Mo 14:00-18:00 (Erster Termin: 12.10.2015)
      Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
  • Sozialversicherungsrecht mit Methodenkurs

    479aF3.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können sich im System des deutschen Sozialrechts im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) orientieren. Sie können darauf aufbauend sozialversicherungsrechtliche Probleme erkennen und einer Lösung zuführen, wobei mit dem Arbeitsrecht im Zusammenhang stehende Fragestellungen im Vordergrund stehen. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Sozialversicherungsrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten eine Darstellung des deutschen Sozialversicherungsrechts. Behandelt werden neben grundsätzlichen, für alle Zweige der Sozialversicherung geltenden Fragen, die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung sowie das Recht der Arbeitsförderung einschließlich der zugehörigen verfahrensrechtlichen Fragestellungen.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095431 Vorlesung
      Sozialversicherungsrecht (Helmut Schirmer, Andreas Schmidt-Rögnitz)
      Zeit: Mo 14:00-18:00 (Erster Termin: 12.10.2015)
      Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
    • 095432 Methodenkurs
      Sozialversicherungsrecht (Laura Schmitt)
      Zeit: Mi 10:00-12:00 (Erster Termin: 21.10.2015)
      Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • Kriminologie mit Vorlesung

    479aG1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit empirisch-kriminologischen Fragestellungen können sich die künftig in den Bereichen der Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft und der Forschung tätigen jungen Juristen und Juristinnen mit empirischen Seiten des "normativen" Strafrechts beschäftigen und können dabei sich darstellende kriminologische Erkenntnisse interpretieren.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zunächst den Gegenstand und die Aufgabe der Kriminologie sowie Theorien zur Erklärung von Kriminalität als Gesamterscheinung bzw. von der Straftat als Einzelerscheinung (kriminologische Theorien), hinzu tritt die Befassung mit Zusammenhängen strafrechtlicher Beurteilung von Geschehensabläufen. Letzteres erfasst zum einen die Gesetzgebung auf den Gebieten des Straf- und Strafverfahrensrechts einschließlich des Verhältnisses von Straftatbeständen zu anderen Kontrollmechanismen sowie die Abläufe der Strafverfolgung (von der Anzeigeerstattung bis zur abschließenden Entscheidung). Außerdem werden Fragen der Kriminalphänomenologie und weitere Einzelaspekte (z. B. Täter-Opfer-Verhältnis, viktimologische Aspekte) thematisiert.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095511 Vorlesung
      Kriminologie (Kirstin Drenkhahn)
      Zeit: Do 10:00-14:00 (Erster Termin: 15.10.2015)
      Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
  • Kriminologie mit Methodenkurs

    479aG1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit empirisch-kriminologischen Fragestellungen können sich die künftig in den Bereichen der Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft und der Forschung tätigen jungen Juristen und Juristinnen mit empirischen Seiten des "normativen" Strafrechts beschäftigen und können dabei sich darstellende kriminologische Erkenntnisse interpretieren. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen kriminologischen Gutachten anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zunächst den Gegenstand und die Aufgabe der Kriminologie sowie Theorien zur Erklärung von Kriminalität als Gesamterscheinung bzw. von der Straftat als Einzelerscheinung (kriminologische Theorien), hinzu tritt die Befassung mit Zusammenhängen strafrechtlicher Beurteilung von Geschehensabläufen. Letzteres erfasst zum einen die Gesetzgebung auf den Gebieten des Straf- und Strafverfahrensrechts einschließlich des Verhältnisses von Straftatbeständen zu anderen Kontrollmechanismen sowie die Abläufe der Strafverfolgung (von der Anzeigeerstattung bis zur abschließenden Entscheidung). Außerdem werden Fragen der Kriminalphänomenologie und weitere Einzelaspekte (z. B. Täter-Opfer-Verhältnis, viktimologische Aspekte) thematisiert.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095511 Vorlesung
      Kriminologie (Kirstin Drenkhahn)
      Zeit: Do 10:00-14:00 (Erster Termin: 15.10.2015)
      Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 095512 Methodenkurs
      Kriminologie (Johanna Schmid)
      Zeit: Do 14:00-16:00 (Erster Termin: 15.10.2015)
      Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • Grundlagen des Strafrechts und Wirtschafts- bzw. Umweltstrafrecht mit Vorlesung

    479aG2.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können Kernfragen der Grundlagen des Strafrechts sowie des Wirtschafts- bzw. Umweltstrafrechts darstellen und interpretieren und können zudem auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch klassifizieren und praxisorientiert lösen. <

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtswissenschaft.
    1. Grundlagen des Strafrechts: Dieser Bereich thematisiert philosophische, theoretische und systematische Grundfragen von Strafrecht und Strafe, auch in historischer Perspektive. Fragen der Legitimation von Strafrecht und Strafe kommen ebenso zur Sprache wie solche der Zurechnung und der Schuld. Besprochen werden auch grundsätzliche Fragen der Dogmatik des materiellen Strafrechts (z.B. die Lehren von Täterschaft von Teilnahme, der Strafgrund des Versuchs, die Begründung von Garantenstellungen oder die Strukturen der Konkurrenzlehre) und des Strafverfahrensrechts (z.B. verfassungsrechtliche Bezüge des rechtsstaatlichen Strafverfahrensrechts, Verfahrensprinzipien, Theorie der Beweisverwertungsverbote und der Beweiswürdigung).
    2. Wirtschafts-/Umweltstrafrecht: Dieser Bereich bietet einen vertiefenden Einblick in ausgewählte Umweltdelikte sowie in ausgewählte Wirtschaftsdelikte. Beispielhaft sind vor allem das Gewässer-, Bodenschutz-, Abfall- und Immissionsschutzstrafrecht zu nennen. Aus dem Bereich der Wirtschaftsstraftaten seien neben Betrug und Untreue (§§ 263 und 266 StGB) vor allem betrugsähnliche Sonderdelikte (§§ 263 a, 264 und 265 StGB) sowie ausgewählte Steuerstraftaten erwähnt. Ebenso sind Umwelt- und Wirtschaftsordnungswidrigkeiten Bestandteil.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
  • Grundlagen des Strafrechts und Wirtschafts- bzw. Umweltstrafrecht mit Methodenkurs

    479aG2.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die wichtigen Grundfragen des Strafrechts sowie die Grundstrukturen des Wirtschafts-/ Umweltstrafrechts darstellen und interpretieren und können zudem auch komplexe Probleme dieser Bereiche juristisch klassifizieren und praxisorientiert lösen. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Diskussion von Grundlagenproblemen des Strafrechts und bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Wirtschafts- / Umweltstrafrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtswissenschaft.
    1. Grundlagen des Strafrechts: Dieser Bereich thematisiert philosophische, theoretische und systematische Grundfragen von Strafrecht und Strafe, auch in historischer Perspektive. Fragen der Legitimation von Strafrecht und Strafe kommen ebenso zur Sprache wie solche der Zurechnung und der Schuld. Besprochen werden auch grundsätzliche Fragen der Dogmatik des materiellen Strafrechts (z.B. die Lehren von Täterschaft von Teilnahme, der Strafgrund des Versuchs, die Begründung von Garantenstellungen oder die Strukturen der Konkurrenzlehre) und des Strafverfahrensrechts (z.B. verfassungsrechtliche Bezüge des rechtsstaatlichen Strafverfahrensrechts, Verfahrensprinzipien, Theorie der Beweisverwertungsverbote und der Beweiswürdigung).
    2. Wirtschafts-/Umweltstrafrecht: Dieser Bereich bietet einen vertiefenden Einblick in ausgewählte Umweltdelikte sowie in ausgewählte Wirtschaftsdelikte. Beispielhaft sind vor allem das Gewässer-, Bodenschutz-, Abfall- und Immissionsschutzstrafrecht zu nennen. Aus dem Bereich der Wirtschaftsstraftaten seien neben Betrug und Untreue (§§ 263 und 266 StGB) vor allem betrugsähnliche Sonderdelikte (§§ 263 a, 264 und 265 StGB) sowie ausgewählte Steuerstraftaten erwähnt. Ebenso sind Umwelt- und Wirtschaftsordnungswidrigkeiten Bestandteil.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
  • Grundlagen des Strafrechts und Sanktionenrecht mit Vorlesung

    479aG5.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können Kernfragen der Grundlagen des Strafrechts sowie des Sanktionenrechts darstellen und interpretieren und können zudem auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch klassifizieren und praxisorientiert lösen.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtswissenschaft.
      Grundlagen des Strafrechts: Dieser Bereich thematisiert philosophische, theoretische und systematische Grundfragen von Strafrecht und Strafe, auch in historischer Perspektive. Fragen der Legitimation von Strafrecht und Strafe kommen ebenso zur Sprache wie solche der Zurechnung und der Schuld. Besprochen werden auch grundsätzliche Fragen der Dogmatik des materiellen Strafrechts (z.B. die Lehren von Täterschaft von Teilnahme, der Strafgrund des Versuchs, die Begründung von Garantenstellungen oder die Strukturen der Konkurrenzlehre) und des Strafverfahrensrechts (z.B. verfassungsrechtliche Bezüge des rechtsstaatlichen Strafverfahrensrechts, Verfahrensprinzipien, Theorie der Beweisverwertungsverbote und der Beweiswürdigung).
    1. Sanktionenrecht: Zentraler Inhalt sind Sanktionsarten, Bemessung der Sanktionen einschließlich möglicher Aussetzung zur Bewährung bzw. bedingter Entlassung, Absehen von Strafe bzw. Einstellung (§ 153 ff. StPO), Täter-Opfer-Ausgleich und Diversion (Auflagen, Weisungen etc.). Gegenstand dieses Bereichs sind aber auch Fragen des Vollzugs und der Strafvollstreckung einschließlich möglicher Vollzugslockerungen, dies alles gemeinsam vor dem Hintergrund der Straftheorien und unter Berücksichtigung kriminologischer Aspekte (z. B. Kriminalitätstheorien, Kriminalstatistiken). Darüber hinaus werden auch Fragen der Mediation als Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46 a StGB; § 155 a StPO) in diesen Bereich eingebunden.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095521 Vorlesung
      Strafrechtsphilosophie (Rechtstheorie) (Gerhard Seher)
      Zeit: Di 14:00-16:00 (Erster Termin: 13.10.2015)
      Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 095552 Vorlesung
      Sanktionenrecht (Burkhard Feilcke)
      Zeit: Fr 13:00-15:00 (Erster Termin: 23.10.2015)
      Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
  • Grundlagen des Strafrechts und Sanktionenrecht mit Methodenkurs

    479aG5.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können Kernfragen der Grundlagen des Strafrechts sowie des Sanktionenrechts darstellen und interpretieren und können zudem auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch klassifizieren und praxisorientiert lösen. Insbesondere durch die Teilnahme am Seminar können die Studentinnen und Studenten wissenschaftliche Erkenntnisse im Kontext der Grundlagen des Strafrechts und des Sanktionenrechts reflektieren und kritisch diskutieren.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtswissenschaft.
    1. Grundlagen des Strafrechts: Dieser Bereich thematisiert philosophische, theoretische und systematische Grundfragen von Strafrecht und Strafe, auch in historischer Perspektive. Fragen der Legitimation von Strafrecht und Strafe kommen ebenso zur Sprache wie solche der Zurechnung und der Schuld. Besprochen werden auch grundsätzliche Fragen der Dogmatik des materiellen Strafrechts (z.B. die Lehren von Täterschaft von Teilnahme, der Strafgrund des Versuchs, die Begründung von Garantenstellungen oder die Strukturen der Konkurrenzlehre) und des Strafverfahrensrechts (z.B. verfassungsrechtliche Bezüge des rechtsstaatlichen Strafverfahrensrechts, Verfahrensprinzipien, Theorie der Beweisverwertungsverbote und der Beweiswürdigung).
    2. Sanktionenrecht: Zentraler Inhalt sind Sanktionsarten, Bemessung der Sanktionen einschließlich möglicher Aussetzung zur Bewährung bzw. bedingter Entlassung, Absehen von Strafe bzw. Einstellung (§ 153 ff. StPO), Täter-Opfer-Ausgleich und Diversion (Auflagen, Weisungen etc.). Gegenstand dieses Bereichs sind aber auch Fragen des Vollzugs und der Strafvollstreckung einschließlich möglicher Vollzugslockerungen, dies alles gemeinsam vor dem Hintergrund der Straftheorien und unter Berücksichtigung kriminologischer Aspekte (z. B. Kriminalitätstheorien, Kriminalstatistiken). Darüber hinaus werden auch Fragen der Mediation als Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46 a StGB; § 155 a StPO) in diesen Bereich eingebunden.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
  • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Strafrechtspflege und Kriminologie

    479aG6.1
    • 095571 Vorlesung
      Forensische Psychiatrie (Hans-Ludwig Kröber)
      Zeit: Di 16:00-18:00 (Erster Termin: 20.10.2015)
      Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
  • Öffentliches Wirtschaftsrecht mit Vorlesung

    479aH1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten wenden ihre im Rahmen der allgemeinen Lehrveranstaltungen zum Öffentlichen Recht erlangten Kenntnisse in einem besonders praxisrelevanten Teilgebiet des Öffentlichen Rechts an. Auf dieser Basis können sie aktuelle Rechtsprobleme des Öffentlichen Wirtschaftsrechts analysieren und einer sachgerechten Lösung zuführen. Schließlich vermögen die Studentinnen und Studenten die Auswirkungen zentraler Strukturelemente des Öffentlichen Rechts auf das Referenzgebiet des Öffentlichen Wirtschaftsrechts zu beurteilen.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt neben den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen die besonders bedeutsamen verwaltungsrechtlichen Referenzgebiete des Öffentlichen Wirtschaftsrechts. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen werden insbesondere die einschlägigen Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen untersucht sowie im Öffentlichen Wirtschaftsrecht besonders bedeutsame Grundrechte betrachtet. Auf verwaltungsrechtlicher Ebene werden nach einer Einführung in die Grundlagen des Verhältnisses von Staat und Wirtschaft mit dem Gewerbe-, Handwerks- und Gaststättenrecht Bereiche mit einer primär ordnungsrechtlichen Zielsetzung behandelt. Daran schließen sich Untersuchungen zur staatlichen Wirtschaftslenkung durch Subventionen und Beihilfen an. Es folgen Betrachtungen zum Staat als Marktteilnehmer. Überdies wird das Privatisierungsrecht dargestellt. Schließlich zeigt das Modul die Regulierung von Infrastrukturen auf.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095611 Vorlesung
      Öffentliches Wirtschaftsrecht (Thorsten Siegel)
      Zeit: Do 09:00-11:00, Fr 09:00-11:00 (Erster Termin: 15.10.2015)
      Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
  • Öffentliches Wirtschaftsrecht mit Methodenkurs

    479aH1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten wenden ihre im Rahmen der allgemeinen Lehrveranstaltungen zum Öffentlichen Recht erlangten Kenntnisse in einem besonders praxisrelevanten Teilgebiet des Öffentlichen Rechts an. Auf dieser Basis können sie aktuelle Rechtsprobleme des Öffentlichen Wirtschaftsrechts analysieren und einer sachgerechten Lösung zuführen. Schließlich vermögen die Studentinnen und Studenten die Auswirkungen zentraler Strukturelemente des Öffentlichen Rechts auf das Referenzgebiet des Öffentlichen Wirtschaftsrechts zu beurteilen. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Öffentlichen Wirtschaftsrechts anwenden

    Inhalte:

    Das Modul behandelt neben den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen die besonders bedeutsamen verwaltungsrechtlichen Referenzgebiete des Öffentlichen Wirtschaftsrechts. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen werden insbesondere die einschlägigen Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen untersucht sowie im Öffentlichen Wirtschaftsrecht besonders bedeutsame Grundrechte betrachtet. Auf verwaltungsrechtlicher Ebene werden nach einer Einführung in die Grundlagen des Verhältnisses von Staat und Wirtschaft mit dem Gewerbe-, Handwerks- und Gaststättenrecht Bereiche mit einer primär ordnungsrechtlichen Zielsetzung behandelt. Daran schließen sich Untersuchungen zur staatlichen Wirtschaftslenkung durch Subventionen und Beihilfen an. Es folgen Betrachtungen zum Staat als Marktteilnehmer. Überdies wird das Privatisierungsrecht dargestellt. Schließlich zeigt das Modul die Regulierung von Infrastrukturen auf.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095611 Vorlesung
      Öffentliches Wirtschaftsrecht (Thorsten Siegel)
      Zeit: Do 09:00-11:00, Fr 09:00-11:00 (Erster Termin: 15.10.2015)
      Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
    • 095612 Methodenkurs
      Öffentliches Wirtschaftsrecht (Nikolas Werner Eisentraut)
      Zeit: Do 12:00-14:00 (Erster Termin: 22.10.2015)
      Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
  • Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht mit Vorlesung

    479aH3.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten erkennen die Grundstrukturen des Sozialversicherungsrechts sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Sozialversicherungszweige. Sie analysieren vielfältige Regelungsinstrumente vor allem der gesetzlichen Krankenversicherung und verstehen diese Sozialversicherung als wesentlichen Teil des dualen Krankenversicherungssystems.

    Inhalte:

    Das Modul beinhaltet zunächst eine Darstellung verfassungs- und europarechtlicher Grundlagen. Darauf folgt ein Überblick über die verschiedenen Sozialversicherungszweige: die gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung. Daran schließt sich die Darstellung gemeinsamer Vorschriften für die Sozialversicherung an. Wegen ihrer besonderen juristischen und ökonomischen Bedeutung wird sodann die gesetzliche Krankenversicherung schwerpunktmäßig behandelt. Nach einer Abgrenzung zur privaten Krankenversicherung und Überlegungen zum dualen Krankenversicherungssystem werden insbesondere folgende Bereiche untersucht: versicherter Personenkreis, Mitgliedschafts- und Versicherungsverhältnis, Leistungsrecht, Leistungserbringungsrecht, Organisation der gesetzlichen Krankenkassen, Aufsicht über die Krankenkassen und ihre Verbände, Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung sowie Daten, Datenschutz und Datentransparenz.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
  • Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht mit Methodenkurs

    479aH3.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten erkennen die Grundstrukturen des Sozialversicherungsrechts sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Sozialversicherungszweige. Sie analysieren vielfältige Regelungsinstrumente vor allem der gesetzlichen Krankenversicherung und verstehen diese Sozialversicherung als wesentlichen Teil des dualen Krankenversicherungssystems. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Sozialversicherungsrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul beinhaltet zunächst eine Darstellung verfassungs- und europarechtlicher Grundlagen. Darauf folgt ein Überblick über die verschiedenen Sozialversicherungszweige: die gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung. Daran schließt sich die Darstellung gemeinsamer Vorschriften für die Sozialversicherung an. Wegen ihrer besonderen juristischen und ökonomischen Bedeutung wird sodann die gesetzliche Krankenversicherung schwerpunktmäßig behandelt. Nach einer Abgrenzung zur privaten Krankenversicherung und Überlegungen zum dualen Krankenversicherungssystem werden insbesondere folgende Bereiche untersucht: versicherter Personenkreis, Mitgliedschafts- und Versicherungsverhältnis, Leistungsrecht, Leistungserbringungsrecht, Organisation der gesetzlichen Krankenkassen, Aufsicht über die Krankenkassen und ihre Verbände, Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung sowie Daten, Datenschutz und Datentransparenz.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
  • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Wirtschaft, Umwelt und Soziales

    479aH4.1
  • Völkerrecht mit Vorlesung

    479aI1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Völkerrechtsordnung vertieft darstellen und interpretieren. Zugleich können sich die Studentinnen und Studenten mit völkerrechtlichen Sachverhalten im Wege der Falllösung beschäftigen und diese rechtlich beurteilen.

    Inhalte:

    Das Modul beschäftigt sich mit den Grundlagen des Völkerrechts sowie seinen wesentlichen Spezialgebieten. Zunächst bietet es eine Einführung in die Besonderheiten des Völkerrechts als Rechtsgebiet und behandelt seine Akteure, Quellen und Handlungsformen, die wesentlichen Prinzipien des Friedensvölkerrechts, des Rechts des bewaffneten Konfliktes, der internationalen Streitbeilegung und der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit sowie klassische Teilgebiete wie etwa das Gesandtschaftsrecht. Hierauf aufbauend werden vor allem Fragen der Rechtsstellung der Einzelnen und der Raumordnung vertieft, wobei Schwerpunkte in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Entwicklung liegen.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095711 Vorlesung
      Völkerrecht (Dominik Steiger)
      Zeit: Di 16:00-20:00 (Erster Termin: 13.10.2015)
      Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • Völkerrecht mit Methodenkurs

    479aI1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Völkerrechtsordnung vertieft darstellen und interpretieren. Zugleich können sich die Studentinnen und Studenten mit völkerrechtlichen Sachverhalten im Wege der Falllösung beschäftigen und diese rechtlich beurteilen. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Völkerrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul beschäftigt sich mit den Grundlagen des Völkerrechts sowie seinen wesentlichen Spezialgebieten. Zunächst bietet es eine Einführung in die Besonderheiten des Völkerrechts als Rechtsgebiet und behandelt seine Akteure, Quellen und Handlungsformen, die wesentlichen Prinzipien des Friedensvölkerrechts, des Rechts des bewaffneten Konfliktes, der internationalen Streitbeilegung und der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit sowie klassische Teilgebiete wie etwa das Gesandtschaftsrecht. Hierauf aufbauend werden vor allem Fragen der Rechtsstellung der Einzelnen und der Raumordnung vertieft, wobei Schwerpunkte in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Entwicklung liegen.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095711 Vorlesung
      Völkerrecht (Dominik Steiger)
      Zeit: Di 16:00-20:00 (Erster Termin: 13.10.2015)
      Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 095712 Methodenkurs
      Völkerrecht (Frederik Schmidinger)
      Zeit: Do 12:00-14:00 (Erster Termin: 22.10.2015)
      Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
  • Europarecht mit Vorlesung

    479aI2.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten erweitern und vertiefen Ihre europarechtlichen Kenntnisse, die sie im Modul „Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes“ erworben haben. Sie können auch komplexe Fälle aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht beurteilen, klassifizieren und entscheiden.

    Inhalte:

    Das Modul vertieft Fragen des europäischen Gemeinschaftsrechts und des Rechts der Europäischen Union. Besonderes Augenmerk wird auf ausgewählte Fragen des materiellen Europarechts gelegt. Hierzu zählen u. a. die Grundfreiheiten des Binnenmarktes, der Gehalt der Unionsbürgerschaft, ausgewählte Gemeinschaftspolitiken, wie z. B. die Wettbewerbspolitik, und Fragen der Außenbeziehungen der Gemeinschaft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095721 Vorlesung
      Europarecht (Stefan Korte)
      Zeit: Mi 14:00-16:00, Do 14:00-16:00 (Erster Termin: 14.10.2015)
      Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
  • Europarecht mit Methodenkurs

    479aI2.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten erweitern und vertiefen ihre europarechtlichen Kenntnisse, die sie im Modul „Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes“ erworben haben. Sie können auch komplexe Fälle aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht beurteilen, klassifizieren und entscheiden. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Europarechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul vertieft Fragen des europäischen Gemeinschaftsrechts und des Rechts der Europäischen Union. Besonderes Augenmerk wird auf ausgewählte Fragen des materiellen Europarechts gelegt. Hierzu zählen u. a. die Grundfreiheiten des Binnenmarktes, der Gehalt der Unionsbürgerschaft, ausgewählte Gemeinschaftspolitiken, wie z. B. die Wettbewerbspolitik, und Fragen der Außenbeziehungen der Gemeinschaft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095721 Vorlesung
      Europarecht (Stefan Korte)
      Zeit: Mi 14:00-16:00, Do 14:00-16:00 (Erster Termin: 14.10.2015)
      Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
    • 095722 Methodenkurs
      Europarecht (Anita Schnettger)
      Zeit: Do 16:00-18:00 (Erster Termin: 15.10.2015)
      Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • Rechtsvergleichung mit Vorlesung

    479aI3.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit anderen Rechtstraditionen und den von diesen entwickelten Lösungen für typische gesellschaftliche Konflikte können Studentinnen und Studenten diese vergleichen und gleichzeitig auch die ihnen vertrauten heimischen Rechtsfiguren und Lösungskonstruktionen besser einschätzen.

    Inhalte:

    Das Modul beginnt mit einer Einführung in die rechtsvergleichende Methode und lenkt den Blick auf die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Rechtsvereinheitlichung, die Rechtsangleichung sowie für die (supra-)nationale Gesetzgebung. Ferner wird ein Überblick über die bedeutenden Rechtstraditionen der Welt gegeben. Den Schwerpunkt bildet dabei ein Vergleich der europäischen Deliktsrechte. Darüber hinaus wird der Vergleich der europäischen Vertragsrechtsgestaltungen schwerpunktmäßig behandelt, wobei auch die verschiedenen Vorschläge und Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung, insbesondere das UN-Kaufrecht, einbezogen werden. Es werden in Fallübungen Sachverhalte aus dem Blickwinkel unterschiedlicher europäischer Rechtsordnungen bzw. in Kraft befindlichen oder vorgeschlagenen Einheitsrechts gelöst und deren Gemeinsamkeiten, Unterschiede sowie rechtshistorische Hintergründe auf der Suche nach einer "optimalen Lösung" analysiert.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    • 095141 Vorlesung
      Rechtsvergleichung (Helmut Grothe, Ruth Janal)
      Zeit: Fr 12:00-16:00 (Erster Termin: 16.10.2015)
      Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
  • Rechtsvergleichung mit Methodenkurs

    479aI3.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit anderen Rechtstraditionen und den von diesen entwickelten Lösungen für typische gesellschaftliche Konflikte können Studentinnen und Studenten diese vergleichen und gleichzeitig auch die ihnen vertrauten heimischen Rechtsfiguren und Lösungskonstruktionen besser einschätzen. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Rechtsvergleichen anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul beginnt mit einer Einführung in die rechtsvergleichende Methode und lenkt den Blick auf die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Rechtsvereinheitlichung, die Rechtsangleichung sowie für die (supra-)nationale Gesetzgebung. Ferner wird ein Überblick über die bedeutenden Rechtstraditionen der Welt gegeben. Den Schwerpunkt bildet dabei ein Vergleich der europäischen Deliktsrechte. Darüber hinaus wird der Vergleich der europäischen Vertragsrechtsgestaltungen schwerpunktmäßig behandelt, wobei auch die verschiedenen Vorschläge und Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung, insbesondere das UN-Kaufrecht, einbezogen werden. Es werden in Fallübungen Sachverhalte aus dem Blickwinkel unterschiedlicher europäischer Rechtsordnungen bzw. in Kraft befindlichen oder vorgeschlagenen Einheitsrechts gelöst und deren Gemeinsamkeiten, Unterschiede sowie rechtshistorische Hintergründe auf der Suche nach einer "optimalen Lösung" analysiert.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
  • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Iternationalisierung der Rechtsordnung

    479aI4.1
  • Vertiefung Bürgerliches Recht I

    479aJ1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können komplexe Rechtsfälle in den unter Inhalten benannten Rechtsbereichen klassifizieren, erklären und entscheiden.

    Inhalte:

    Rechtsgeschäftslehre (Willenserklärungen, Vertragsschluss, Wirksamkeitshindernisse, Willensmängel, Stellvertretung); Allgemeines Schuldrecht (Schadenersatzrecht, Unmöglichkeit der Leistung, Verzug der Leistung, Annahmeverzug, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Rücktritt vom Vertrag, Kündigung von Dauerschuldverhältnissen, vorvertragliche Pflichtverletzungen); Vertragliche Schuldverhältnisse (Kaufvertrag, Darlehnsvertrag, Schenkung, Mietvertrag, Leihe, Dienstvertrag, Werkvertrag´; Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag); Außervertragliche Schuldverhältnisse (Geschäftsführung ohne Auftrag, Deliktische Haftung, bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Verträgen)

    Lehr- und Lernformen

    Repetitorium
    Klausurübung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    keine

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    Jedes Wintersemester Schließen
  • Study Program for Themis & Overseas - Module 4

    479aJ1.10
  • Study Program for Themis & Overseas - Module 5

    479aJ1.11
  • Study Program for Themis & Overseas - Module 6

    479aJ1.12
    • 095918 Sprachpraktische Übung
      Law and Development (Susanne Skoruppa)
      Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 20.11.2015)
      Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • Study Program for Themis & Overseas - Module 7

    479aJ1.13
    • 095921 Sprachpraktische Übung
      European Immigration Law (Angelos Gerontas)
      Zeit: Mo 14:00-16:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 12.10.2015)
      Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
  • Study Program for Themis & Overseas - Module 8

    479aJ1.14
    • 095919 Sprachpraktische Übung
      E-Commerce Law (Lothar Determann)
      Zeit: Do 19.11. 14:00-18:00 (Erster Termin: 19.11.2015)
      Ort: Blackboard
  • Study Program for Themis & Overseas - Module 9

    479aJ1.15
    • 095920 Sprachpraktische Übung
      External Relations of the EU (Jens-Christian Gaedtke)
      Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 26.11.2015)
      Ort: Do 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3), Fr 1122 Seminarraum (Boltzmannstr. 3), Sa 1122 Seminarraum (Boltzmannstr. 3)
  • Study Program for Themis & Overseas - Module 10

    479aJ1.16
    • 095922 Sprachpraktische Übung
      German Public Law in a Nutshell (Sven Simon)
      Zeit: Mi 08:30-10:00 (Erster Termin: 14.10.2015)
      Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • Study Program for Themis & Overseas - Module 11

    479aJ1.17
  • Study Program for Themis & Overseas - Module 12

    479aJ1.18
    • 095916 Sprachpraktische Übung
      Introducción al Derecho Espanol (Ana Maria Mira Lux)
      Zeit: Mi 14:00-16:00 (Erster Termin: 14.10.2015)
      Ort: 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • Vertiefung Strafrecht I

    479aJ1.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können komplexe Rechtsfälle in den unter Inhalten benannten Rechtsbereichen klassifizieren, erklären und entscheiden.

    Inhalte:

    Vertiefung der Nichtvermögensdelikte (Straftaten gegen das (werdende) Leben wie Tötungsdelikte, Schwangerschaftsabbruch und Aussetzung; Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit; Straftaten gegen die persönliche Freiheit; Hausfriedensbruch; Delikte gegen den persönlichen Lebensbereich; Beleidigungsdelikte; Urkundendelikte, Aussagedelikte, Rechtspflegedelikte, Verkehrsstraftaten; Amtsdelikte) und Vermögensdelikte (Diebstahl und Unterschlagung; Raub, Räuberischer Diebstahl und Erpressung; Betrug und betrugsähnliche Straftaten; Untreue und untreuähnliche Straftaten; Anschlussstraftaten; Sachbeschädigung; sonstige Straftaten gegen das Vermögen)

    Lehr- und Lernformen

    Repetitorium
    Klausurübung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    keine

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    Jedes Wintersemester Schließen
  • Vertiefung Öffentliches Recht I

    479aJ1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können komplexe Rechtsfälle in den unter Inhalten benannten Rechtsbereichen klassifizieren, erklären und entscheiden.

    Inhalte:

    Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht. Gelehrt werden die examensrelevanten (vgl. § 3 JAO Berlin) Materien des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere also die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Besonderes Gewicht wird auf die Handlungsform „Verwaltungsakt“ und dessen gerichtliche Überprüfbarkeit gelegt.

    Lehr- und Lernformen

    Repetitorium
    Klausurübung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    keine

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    Jedes Wintersemester Schließen
  • Study Program for Themis & Overseas - Module 2

    479aJ1.8
  • Study Program for Themis & Overseas - Module 3

    479aJ1.9
    • 095908 Übung
      International Arbitration (Christian Armbrüster)
      Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 06.11.2015)
      Ort: 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz A

    479aK1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten besitzen Sprachfähigkeiten auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Sie können sich einfach und zusammenhängend im Rahmen rechtswissenschaftlicher/juristischer Kontexte äußern sowie kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

    Inhalte:

    Die Studentinnen und Studenten können zwischen einem rechtswissenschaftlichen Sprachkurs oder einer fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung wählen. Diese werden regelmäßig angeboten, bitte beachten Sie das Vorlesungsverzeichnis für das jeweilige Semester. Der Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz gemäß § 5 a Abs. 2 Satz 2 DRiG in Verbindung mit § 5 Abs. 3 JAG, der spätestens vor dem Ablegen der letzten universitären Prüfungsleistung gegenüber der Universität nachzuweisen ist, kann im Rahmen dieses Moduls erworben werden.

    Lehr- und Lernformen

    Sprachpraktische Übung

    Modulprüfung

    Klausur (120 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    englisch, französisch oder spanisch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Semester Schließen
  • Simulation von Entscheidungsfindungsprozessen

    479aK1.4

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können Verhandlungsstrategien anwenden, mit Geschäftsordnungen praktisch umgehen sowie in der freien Rede rhetorische und kommunikative Techniken anwenden.
    Im Falle der Model European Union (MEU) und dem Model United Nations (MUN) können die Studentinnen und Studenten zusätzlich anhand eigener Recherchen und kritischer Informationsanalyse gemeinsam mit anderen Lösungsansätze für Konfliktsituationen entwickeln und anwenden.
    Im Falle der unten gelisteten Moot Courts können die Studentinnen und Studenten zusätzlich komplexe juristische Fälle durchdringen, eigene Rechtsstandpunkte entwickeln und diese in schriftlicher und mündlicher Form überzeugend und prozesstaktisch geschickt darstellen.

    Inhalte:

    Es werden dabei insbesondere die Themen Model European Union (MEU), Model United Nations (MUN), Philip C. Jessup International Law Court, European Law Moot Court Competition, Willem C. Vis International Commercial Arbitrations Moot Court angeboten. Welche der Veranstaltungen jeweils angeboten werden, wird im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gemacht. Bitte beachten Sie frühzeitig die jeweiligen Anmelde- und Bewerbungsfristen zu den thematischen Veranstaltungen! Der Nachweis des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen ist gemäß § 5 a Abs. 3 Satz 1 DRiG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Ziffer 6 JAG Zulassungsvoraussetzung für die Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung und kann im Rahmen dieses Moduls erworben. Kumulativ kann im Rahmen dieses Moduls auch der Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz gemäß § 5 a Abs. 2 Satz 2 DRiG in Verbindung mit § 5 Abs. 3 JAG, der spätestens vor dem Ablegen der letzten universitären Prüfungsleistung gegenüber der Universität nachzuweisen ist, erworben werden, falls das Modul in einer fremden Sprache angeboten wird.

    Lehr- und Lernformen

    Projektseminar

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    englisch, deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja, für Teilnahmebescheinigung

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    zwei Semester

    Häufigkeit des Angebots

    Wintersemester Schließen
  • Schlüsselqualfikation A

    479aK1.5

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können je nach angebotener Veranstaltung Techniken aus den Bereichen Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit sowie und Gender- und Diversity-Kompetenzen praktisch anwenden.

    Inhalte:

    Welche Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikation führen können, wird von Semester zu Semester im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gemacht. Der Nachweis des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen ist gemäß § 5 a Abs. 3 Satz 1 DRiG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Ziffer 6 JAG Zulassungsvoraussetzung für die Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung und kann im Rahmen dieses Moduls erworben werden.

    Lehr- und Lernformen

    Übung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    in der Regel deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja, für Teilnahmebescheinigung

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Semester Schließen
  • Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz B

    479aK1.6

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten besitzen Sprachfähigkeiten auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Sie können sich einfach und zusammenhängend im Rahmen rechtswissenschaftlicher/juristischer Kontexte äußern sowie kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

    Inhalte:

    Die Studentinnen und Studenten können zwischen einem rechtswissenschaftlichen Sprachkurs oder einer fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung wählen. Diese werden regelmäßig angeboten, bitte beachten Sie das Vorlesungsverzeichnis für das jeweilige Semester. Der Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz gemäß § 5 a Abs. 2 Satz 2 DRiG in Verbindung mit § 5 Abs. 3 JAG, der spätestens vor dem Ablegen der letzten universitären Prüfungsleistung gegenüber der Universität nachzuweisen ist, kann im Rahmen dieses Moduls erworben werden.

    Lehr- und Lernformen

    Sprachpraktische Übung

    Modulprüfung

    Klausur (120 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    englisch, französisch oder spanisch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Semester Schließen
  • Schlüsselqualifikation B

    479aK1.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können je nach angebotener Veranstaltung Techniken aus den Bereichen Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit sowie und Gender- und Diversity-Kompetenzen praktisch anwenden.

    Inhalte:

    Welche Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikation führen können, wird von Semester zu Semester im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gemacht. Der Nachweis des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen ist gemäß § 5 a Abs. 3 Satz 1 DRiG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Ziffer 6 JAG Zulassungsvoraussetzung für die Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung und kann im Rahmen dieses Moduls erworben werden.

    Lehr- und Lernformen

    Übung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    in der Regel deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja, für Teilnahmebescheinigung

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

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    • Zwischenprüfung 479aA1.10
    • Fakultatives Lehrangebot im Einführungsbereich 479aA1.11
    • Allgemeines Schuldrecht 479aA1.5
    • Grund- und Menschenrechte 479aA1.6
    • Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte 479aA1.7
    • Rechtstheorie - Grundlagen 479aA1.8
    • Fakultatives Lehrangebot im Aufbaubereich 479aB1.12
    • Sachenrecht 479aB1.5
    • Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts 479aB1.6
    • Materien des Besonderen Verwaltungsrechts 479aB1.7
    • Abschlussmodul Römische Rechtsgeschichte mit Kolloquium 479aC1.2
    • Abschlussmodul Römische Rechtsgeschichte mit Übung 479aC1.4
    • Abschlussmodul Deutsche Rechtsgeschichte mit Kolloquium 479aC2.2
    • Abschlussmodul Deutsche Rechtsgeschichte mit Übung 479aC2.4
    • Abschlussmodul Rechtstheorie mit Kolloquium 479aC3.2
    • Abschlussmodul Rechtstheorie mit Übung 479aC3.4
    • Abschlussmodul Rechtsvergleichung mit Kolloquium 479aC4.2
    • Abschlussmodul Rechtsvergleichung mit Übung 479aC4.4
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Grundlagen des Rechts 479aC5.1
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Grundlagen des Rechts 479aC5.2
    • Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht mit Kolloquium 479aD1.2
    • Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht mit Übung 479aD1.4
    • Abschlussmodul Privatversicherungsrecht mit Kolloquium 479aD2.2
    • Abschlussmodul Privatversicherungsrecht mit Übung 479aD2.4
    • Abschlussmodul Internationales Privatrecht mit Kolloquium 479aD3.2
    • Abschlussmodul Internationales Privatrecht mit Übung 479aD3.4
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Verbraucherprivatrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht 479aD4.1
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Verbraucherprivatrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht 479aD4.2
    • Abschlussmodul Wettbewerbs- und Regulierungsrecht mit Kolloquium 479aE1.2
    • Abschlussmodul Wettbewerbs- und Regulierungsrecht mit Übung 479aE1.4
    • Abschlussmodul Immaterialgüterrecht und gewerblicher Rechtsschutz mit Kolloquium 479aE2.2
    • Abschlussmodul Immaterialgüterrecht und gewerblicher Rechtsschutz mit Übung 479aE2.4
    • Abschlussmodul Gesellschaftsrecht mit Kolloquium 479aE3.2
    • Abschlussmodul Gesellschaftsrecht mit Übung 479aE3.4
    • Abschlussmodul Konzern- und Umwandlungsrecht mit Kolloquium 479aE4.2
    • Abschlussmodul Konzern- und Umwandlungsrecht mit Übung 479aE4.4
    • Abschlussmodul Allgemeines Steuerrecht mit Kolloquium 479aE5.2
    • Abschlussmodul Allgemeines Steuerrecht mit Übung 479aE5.4
    • Abschlussmodul Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht mit Kolloquium 479aE6.2
    • Abschlussmodul Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht mit Übung 479aE6.4
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht 479aE7.2
    • Abschlussmodul Individualarbeitsrecht mit Kolloquium 479aF1.2
    • Abschlussmodul Individualarbeitsrecht mit Übung 479aF1.4
    • Abschlussmodul Kollektivarbeitsrecht mit Kolloquium 479aF2.2
    • Abschlussmodul Kollektivarbeitsrecht mit Übung 479aF2.4
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht mit Kolloquium 479aF3.2
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht mit Übung 479aF3.4
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 479aF4.1
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 479aF4.2
    • Abschlussmodul Kriminologie mit Kolloquium 479aG1.2
    • Abschlussmodul Kriminologie mit Übung 479aG1.4
    • Abschlussmodul Grundlagen des Strafrechts und Wirtschafts- bzw. Umweltstrafrecht mit Kolloquium 479aG2.2
    • Abschlussmodul Grundlagen des Strafrechts und Wirtschafts- bzw. Umweltstrafrecht mit Übung 479aG2.4
    • Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht mit Vorlesung 479aG3.1
    • Abschlussmodul Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht mit Kolloquium 479aG3.2
    • Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht mit Methodenkurs 479aG3.3
    • Abschlussmodul Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht mit Übung 479aG3.4
    • Sanktionenrecht und Strafvollzugsrecht mit Vorlesung 479aG4.1
    • Abschlussmodul Sanktionenrecht und Strafvollzugsrecht mit Kolloquium 479aG4.2
    • Sanktionenrecht und Strafvollzugsrecht mit Methodenkurs 479aG4.3
    • Abschlussmodul Sanktionenrecht und Strafvollzugsrecht mit Übung 479aG4.4
    • Abschlussmodul Grundlagen des Strafrechts und Sanktionenrecht mit Kolloquium 479aG5.2
    • Abschlussmodul Grundlagen des Strafrechts und Sanktionenrecht mit Übung 479aG5.4
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Strafrechtspflege und Kriminologie 479aG6.2
    • Abschlussmodul Öffentliches Wirtschaftsrecht mit Kolloquium 479aH1.2
    • Abschlussmodul Öffentliches Wirtschaftsrecht mit Übung 479aH1.4
    • Deutsches und Europäisches Umweltrecht mit Vorlesung 479aH2.1
    • Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Umweltrecht mit Kolloquium 479aH2.2
    • Deutsches und Europäisches Umweltrecht mit Methodenkurs 479aH2.3
    • Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Umweltrecht mit Übung 479aH2.4
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht mit Kolloquium 479aH3.2
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht mit Übung 479aH3.4
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Wirtschaft, Umwelt und Soziales 479aH4.2
    • Abschlussmodul Völkerrecht mit Kolloquium 479aI1.2
    • Abschlussmodul Völkerrecht mit Übung 479aI1.4
    • Abschlussmodul Europarecht mit Kolloquium 479aI2.2
    • Abschlussmodul Europarecht mit Übung 479aI2.4
    • Abschlussmodul Rechtsvergleichung mit Kolloquium 479aI3.2
    • Abschlussmodul Rechtsvergleichung mit Übung 479aI3.4
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Internationalisierung der Rechtsordnung 479aI4.2
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 1 479aJ1.19
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 2 479aJ1.20
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 3 479aJ1.21
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 4 479aJ1.22
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 5 479aJ1.23
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 6 479aJ1.24
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 7 479aJ1.25
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 8 479aJ1.26
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 9 479aJ1.27
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 10 479aJ1.28
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 11 479aJ1.29
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 12 479aJ1.30
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 13 479aJ1.31
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 14 479aJ1.32
    • Vertiefung Bürgerliches Recht II 479aJ1.4
    • Vertiefung Strafrecht II 479aJ1.5
    • Vertiefung Öffentliches Recht II 479aJ1.6
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 1 479aJ1.7
    • Berufspraktikum A 479aK1.1
    • Berufspraktikum B 479aK1.2

Studienfächer A-Z