15221 Hauptseminar

WiSe 19/20: (GEND) Gleichberechtigung seit 100 Jahren: Was haben Frauen erreicht, was nicht?

Sabine Berghahn

Kommentar

2018/19 jährt sich die Erlangung des Frauenwahlrechts in Deutschland zum 100. Mal. Dies gibt Anlass zurückzublicken auf die Entwicklung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in diesem 100jährigen Zeitabschnitt. Insbesondere stellt sich die Frage, was Frauen erreicht haben, ob sie als Kollektiv "gleichgestellt" sind bzw. woran es (noch?) fehlt. Rechtlich umfasst das die verfassungsrechtliche Ebene, aber auch ausgesuchte Bereiche des einfachen Rechts, z.B. des Ehe- und Familienrechts, des Arbeits- und Sozialrechts sowie des Verwaltungs- und Strafrechts; gesellschaftlich gehört noch weit mehr dazu, was im Kurs nur exemplarisch behandelt werden kann. Ebenso gilt die Analyse aber den rechtlichen und strukturellen Grundlagen der politischen Partizipation und aktuellen Reformforderungen. Stets ist zu fragen, wer waren und sind treibende Kräfte der Rechtsentwicklung und Partizipation, wer bremst und sorgt für Rückschläge und wie steht es mit der komplementären Entwicklung von Männern bzw. von kollektiver Männlichkeit? Gleichberechtigung der Geschlechter ist eng mit Forderungen der Frauenbewegung(en) verbunden, daher sollen auch die historischen Schübe oder auch Generationen der deutschen Frauenbewegung betrachtet werden, für die jüngere Zeit auch die Emanzipation und Rechtsforderungen von Inter- und Transmenschen, womit der binäre Geschlechterbegriff in Frage gestellt wird. Ohnehin hat die Gleichberechtigungsentwicklung in Bezug auf Frauen und Männer eine Erweiterung und eine Ausdifferenzierung von Identitäten und Standpunkten erfahren; Antidiskriminierungspolitik und intersektionale Analysen haben indes auch zu tiefgreifenden Grundsatzstreitigkeiten im Feminismus geführt. Auch dies kann und sollte behandelt werden. Schließen

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