096074 Seminar

SoSe 16: Öffentliches Recht

Steffen Hindelang

Hinweise für Studierende

In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier

Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen

Anmeldung zu der Veranstaltung

Keine selbständige Anmeldung über Campus Management! Bitte wenden Sie sich direkt an die/den Dozierenden bzw. die Kontaktperson!

Kommentar

Inhalt und allgemeine Hinweise

(Propädeutisches) Seminar im öffentlichen Recht

"Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit und das Web 2.0"

mit einem methodischen Schwerpunkt auf der Erlernung der grundlegenden Techniken zur Erstellung einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit

Zielsetzung:
Das Seminar dient der Vorbereitung auf die Studienabschlussarbeit im Schwerpunkt.

Ziel des Seminars ist es dabei, dass sich Studierende nach erfolgreichem Absolvieren des Seminars ein Themenfeld selbständig erschließen und eine wissenschaftliche Frage sinnvoll und zielgerichtet zu einem Ergebnis führen können. Wert gelegt wird insbesondere auf eine ansprechende Literatur- und Rechtsprechungsrecherche sowie die Einhaltung der Formalitäten einer Seminar- bzw. Studienarbeit.

Methodisches Vorgehen

Aufgabe der Bearbeiterin bzw. des Bearbeiters ist es zunächst, zum jeweiligen Themengebiet eine umfassende Literatur- (Kommentare, Monographien, Handbücher, Aufsätze) und Rechtsprechungsrecherche (Erstellung eines Literatur- und Rechtsprechungsverzeichnisses über mindestens die letzten fünf Jahre) durchzuführen. Auf dieser Grundlage soll ein Bericht über die thematischen Schwerpunkte und die darin jeweils zu findenden argumentativen Hauptströmungen erstellt werden (ca. 2.000 Wörter). In einem letzten Teil (sog. Exposé von ca. 1.000 Wörtern) soll eine eigene Fragestellung aus dem zur Bearbeitung übernommenen Generalthema herausgearbeitet (Themenzuschnitt und –abgrenzung, kurze Begründung der Fokussierung, Formulierung einer These oder Hypothese) und die grobe Struktur der Bearbeitung der selbstformulierten These/Hypothese durch ein kommentiertes Inhaltsverzeichnis erläutert werden.

Themen

  1. „Netzneutralität“ und die staatliche Gewährleistungspflicht einer funktionierenden öffentlichen Willensbildung
  2. Die Regelungsansätze zur Netzneutralität in Deutschland, der EU und den USA
  3. Artikel 5 GG und die kommunikative Selbstbestimmung
  4. Artikel 5 GG und Internet Access Provider
  5. Artikel 5 GG und Social Media wie Facebook
  6. Artikel 5 GG, der Facebook-Nutzer und Facebook
  7. Artikel 5 GG und Suchmaschinen wie Google
  8. Artikel 5 GG, der Informationssuchende und Google
  9. Artikel 5 GG und File Hoster wie Dropbox
  10. Artikel 5 GG und das Urheberrecht
  11. Artikel 5 GG und der Entwurf einer neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (Trilog-Fassung Dezember 2015)
  12. Artikel 5 GG, der einzelne Blogger und die Privilegien für klassische Massenmedien im einfachen Presse- und Rundfunkrecht
  13. Artikel 5 GG und Datenhehlerei
  14. Whistleblowing und das Grundgesetz

Anmeldung

Die verbindliche Anmeldung kann vorher per E-Mail an junprofoeffr@zedat.fu-berlin.de oder auch direkt in der Vorbesprechung erfolgen. Die Vorbesprechung findet statt am
02. Februar 2016, 12.15 Uhr,
in Raum 4404.

Bitte nennen Sie in Ihrer Anmeldung Ihr Wunschthema aus der Themenliste, Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Matrikelnummer und die Anzahl Ihrer Fachsemester.

Die Themen werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Auch deswegen denken Sie bitte daran, dass Sie mit Ihrer Anmeldung spätere Interessenten womöglich von deren Wunschthema ausschließen. Melden Sie sich nicht vorsorglich, sondern nur dann an, wenn Sie fest entschlossen sind, am Seminar mit dem von Ihnen gewählten Thema teilzunehmen. Die Vorträge müssen nicht in der o.g. Reihenfolge der Themenvorschläge gehalten werden, sondern die Reihenfolge wird nach Rücksprache mit den Teilnehmern zeitnah mitgeteilt werden.

Anforderungen und weiterer Ablauf

Zum gewählten Thema ist eine schriftliche Ausarbeitung – max. 3.000 Wörter (ohne Fußnoten, ohne Verzeichnisse) – anzufertigen und ein Vortrag zu halten, der maximal 20 Minuten dauern soll. Im Anschluss an jeden Vortrag wird eine Diskussion stattfinden. In die Gesamtnote fließt die schriftliche Arbeit mit 80% und die Vortragsleistung mit 20% ein. Es wird ein Seminarschein ausgestellt. Die Arbeit und der Vortrag werden ausführlich besprochen.

Während der Bearbeitung des Seminarthemas und zur Vorbereitung des Vortrags können Sie sich selbstverständlich mit Rückfragen an mich wenden. Die Vorträge werden voraussichtlich in einer oder zwei Blockveranstaltungen in der letzten Vorlesungswoche des Sommersemesters 2016 gehalten. Ort und Raum werden nach Rücksprache mit den Teilnehmern mitgeteilt. Die Rückgabe der Seminararbeit und die Ausgabe der Seminarscheine erfolgt in der auf den mündlichen Vortrag folgenden Woche.

Die Seminararbeit ist bis zum 03. Juli 2016, 24.00 Uhr elektronisch per E-Mail an oben genannte Adresse und ausgedruckt per Einwurf in den Hausbriefkasten (Van’t-Hoff-Str. 8) abzugeben.

gez. Steffen Hindelang Schließen

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