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Graduate Course
SoSe 16: Racism and Law
Doris Liebscher, Carl Melchers
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Seit 1945 gibt es in Deutschland keine rassistische Segregation per Gesetz mehr. Nur mit antirassistischer Intention kommt der Begriff Rasse noch vor, im Grundgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Niemand darf aus rassistischen Gründen diskriminiert werden. Nach einer kurzen Einführung in die Grundlagen der Rassismustheorie sowie einem historischen Rückblick analysieren wir einerseits, wie Rassismus trotzdem weiterhin im deutschen Recht wirkmächtig ist, und fragen andererseits, was das Recht zur Bekämpfung von Rassismus in Deutschland beitragen kann. Dazu behandeln wir u.a. die strafrechtliche Verhandlung von sogenannten Ehrenmorden und von Fällen des racial profiling sowie den NSU-Prozess. Wir betrachten die unterschiedliche Bewertung der Thesen Thilo Sarrazins im deutschen Recht und im internationalen Recht, wir analysieren die AGG-Verfahren gegen rassistische Einlasspolitik von Discotheken und die immer noch geringe Repräsentation von Migrant*innen und People of Color im deutschen Rechtssystem. Übergreifend wird diskutiert, inwieweit das Konzept des institutionellen Rassismus auf diese Fälle anwendbar ist. close
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