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Seminar
SoSe 18: Römische Rechtsgeschichte: Die Rechtsstellung der Frau in Rom – familienrechtliche, erbrechtliche und vermögensrechtliche Aspekte
Cosima Möller
Hinweise für Studierende
In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier
Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen
Anmeldung zu der Veranstaltung
Keine selbständige Anmeldung über Campus Management! Bitte wenden Sie sich direkt an die/den Dozierenden bzw. die Kontaktperson!Kommentar
Inhalt
keinen Anteil an den Volksversammlungen und konnten keine öffentlichen Ämter innehaben. Der Zusammenhang mit der patriarchalisch ausgerichteten und auf militärische Stärke bezogenen römischen Gesellschaft ist evident. Die Rechtsstellung der Frau im Zivilrecht zeichnet sich durch eine Mischung von Gleichberechtigung und Besonderheiten aus. Hier sind im Laufe der Jahrhunderte Veränderungen zu beobachten, die auf ihre politischen, sozialen und wirtschaftlichen Hintergründe ebenso wie auf Einflüsse philosophischer Lehren hin untersucht werden sollen.Das Seminar widmet sich zentralen Instituten des Familienrechts, die ins Erbrecht ausgreifen, und bezieht weitere vermögensrechtliche Themen mit besonderem Bezug zu Frauen ein. Dieser besondere Bezug leitet sich bei oberflächlicher Betrachtung von der Vorstellung schwacher, hilfsbedürftiger Frauen ab, spiegelt aber in der Auslegung durch die Juristen unterschiedliche Frauenbilder, die zu Modifikationen führen. Die Referate erfordern eine Auseinandersetzung mit historischen Kontexten und mit dogmatischen Feinheiten.
Themen
- Die sakrale Ehe des altrömischen Rechts (confarreatio)
- Die usus-Ehe der Zwölftafelzeit und die Entwicklung der coemptio
- Vorklassische Lebens- und Geschlechtsgemeinschaft und klassische Konsensehe
- Das Verlöbnis - von der einklagbaren sponsio zum unverbindlichen Versprechen
- Die Mitgift (dos) – Bestellung, Funktion und Klage auf Herausgabe (actio rei uxoriae)
- Die Scheidung - von der einseitigen Verstoßung durch den Mann zur beiden Teilen möglichen Scheidungserklärung
- Das Verbot der Schenkungen unter Ehegatten – Rechtfertigung und Konsequenzen
- Die Klage auf Herausgabe entwendeter Sachen, actio rerum amotarum
- Die Ehegesetzgebung des Augustus
- Familien- und erbrechtliche Beziehungen der Mutter zu ihren Kindern in Republik und Prinzipat
- Die Stellung der Frau als Erbin nach ius civile und nach prätorischem Recht
- Die Vormundschaft über Frauen (tutela mulierum)
- Das Senatus Consultum Velleianum - kein Einsatz von Frauenvermögen für Dritte
- Teilnahme von Frauen am Wirtschaftsleben in der Republik und im Prinzipat, insbesondere die Anwendbarkeit der adjektizischen Klagen
Organisatorisches
Termin der Vorbesprechung einschließlich der Vergabe der Referate:Dienstag, der 13. Februar 2018, 12 Uhr s.t. in Raum 2212.
Das Seminar findet als Blockseminar am 12. und 13.7.2018 statt.
Ort der Veranstaltung ist Raum 203 in der Bibliothek, Van’t-Hoff-Straße 8.
Die schriftliche Ausarbeitung der Referate soll 15-20 Seiten umfassen. Sie ist spätestens zwei Wochen vor dem Seminartermin, also am 28.6.2018 abzugeben. Der mündliche Vortrag soll sich auf 30-45 Minuten beschränken. Es wird erwartet, dass den Seminarteilnehmern eine Gliederung und ein Quellenpapier vorgelegt werden. Bei Fragen in der Vorbereitungszeit können sich die Referentinnen und Referenten an meinen wissenschaftlichen Mitarbeiter, Herrn Haux, oder an mich wenden. Die Teilnehmer erhalten einen Leitfaden zur Anfertigung von Seminararbeiten, in dem auch auf weiterführende Literatur hingewiesen wird. Einen ersten Zugang bieten Kaser/ Knütel/ Lohsse, Römisches Privatrecht, 21. Aufl., 2017. Schließen
Zusätzliche Termine
Di, 13.02.2018 12:00 - 14:00Vorbesprechung
Do, 12.07.2018 09:00 - 18:00
Fr, 13.07.2018 09:00 - 16:00
Inhalt
keinen Anteil an den Volksversammlungen und konnten keine öffentlichen Ämter innehaben. Der Zusammenhang mit der patriarchalisch ausgerichteten und auf militärische Stärke ... Lesen Sie weiter