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Seminar
SoSe 18: Transnationalisation of HR Protection
Tim Wihl
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Grundrechte werden zunehmend transnational und in formell privaten Arenen verhandelt. Besonders augenfällig wird diese Entwicklung in den letzten Jahren für das Grundrecht der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit. Dieses Freiheitsrecht müssen private Unternehmen wie die Betreiber sozialer Netzwerke im Internet bezüglich Fragen von Fake News oder Hate Speech gewährleisten. In Whistleblowing-Fällen werden auch „analoge“ Unternehmen zum Ort der politischen Auseinandersetzung um die Grenzen der Kommunikationsfreiheit. Zahlreiche weitere Konstellationen - etwa an privaten Universitäten - ließen sich nennen. Doch woher stammen die Standards für die Konkretisierung der Meinungsfreiheit im transnationalen und „privaten" Raum? Wie berücksichtigen „Multinationals“, private oder transnationale Gerichte (etwa der EuGH oder der EGMR) lokale oder nationale Traditionen? Von welchen (falschen?) Universalitätsannahmen gehen die Beteiligten an solchen Konflikten aus? Hier liegt noch vieles im Dunkeln. Wir werden versuchen, etwas Licht in diese obskuren Gemengelagen zu bringen. close
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