096050
Seminar
SoSe 19: Arzthaftungsrecht
Christiane Simmler
Hinweise für Studierende
In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier
Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen
Anmeldung zu der Veranstaltung
Keine selbständige Anmeldung über Campus Management! Bitte wenden Sie sich direkt an die/den Dozierenden bzw. die Kontaktperson!Kommentar
Themenliste:
- Der Familienplanungsschaden in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
- Der Maßstab des „vorsichtigen Arztes“ bei Behandlungen außerhalb des Standards
- Beschränkung der Behandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung auf das „Erforderliche“ – Auswirkungen auf das Haftungsrecht?
- Hypothetische und mutmaßliche Einwilligung – Anwendungsbereich und Grenzen
- Der grobe Behandlungsfehler: Voraussetzungen sowie Entfallen der Beweislastumkehr
- Die unterlassene Befunderhebung: Entwicklung und Abgrenzung vom Diagnosefehler
- Alternativaufklärung: Anforderungen sowie mögliche Kausalitätsprobleme beim Unterlassen
- Das Patiententestament in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
- Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Zurechnungsproblemen bei der Risikoaufklärung
- Ärztliche Behandlung Minderjähriger – wer muss in was einwilligen?
Anmeldung:
Interessenten melden sich bitte mit Angabe des Themenwunsches per E-Mail: christiane.simmler@kg.berlin.deOrganisatorisches:
Das Seminar wird als Blockseminar stattfinden, hinsichtlich der Reihenfolge der Themen können Wünsche geäußert werden;eine Vorbesprechung erfolgt am 16.2.18, 11:45 Uhr, Bolzmannstr, Raum 2212
Erwartet werden:
- Solide Kenntnisse des Besonderen Schuldrechts/Deliktsrechts
- Anfertigung eines schriftlichen Referats von 20 Seiten mit umfassender Literatur- und Rechtsprechungsaufarbeitung (per E-Mail an mich 14 Tage vor dem Seminar zur Verteilung an alle Teilnehmer)
- mdl. Kurzvortrag von 20 min mit Handout einer Gliederung
- Lektüre der Referate der anderen Teilnehmer
Zusätzliche Termine
Fr, 17.05.2019 09:00 - 16:00 Sa, 18.05.2019 09:00 - 16:00
Themenliste:
Der Familienplanungsschaden in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Der Maßstab des „vorsichtigen Arztes“ bei Behandlungen außerhalb des Standards Beschränkung ... Lesen Sie weiter