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Seminar
SoSe 19: Die Gesetzwerdung des BGB als Modell einer Integration durch Zivilrechtsvereinheitlichung?
Peter Kreutz
Hinweise für Studierende
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Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen
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Inhalt
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das mit dem Jahr 1900 in Deutschland in Kraft trat, gilt als einer der wesentlichen Meilensteine der europäischen Zivilrechtsgeschichte. Es verwirklichte nach der politischen Einigung im Deutschen Kaiserreich 1871 die Rechtseinheit auf dem Gebiet des Privatrechts. Dieses war in den Ländern und Regionen Deutschlands bis dahin recht vielgestaltig gewesen und der Weg zu Harmonisierung und Einheit war lang und windungsreich. Das Seminar versucht, den Charakter der Privatrechtslandschaft in Mitteleuropa vor der deutschen Reichsgründung nachzuzeichnen, es soll darüber hinaus den Weg zum BGB und die frühe Pahse seiner Geltung skizzieren. Aus den strukturellen Erkenntnissen heraus, die dadurch gewonnen werden, soll schließlich der Blick auf Entwicklungen europäischer Zivilrechtsharmonisierung gerichtet werden, um insoweit historisch-vergleichend anzusetzen.Themenliste
Folgende Themen können vergeben werden:-
I. Zivilrechtsordnungen in den deutschen Ländern vor 1871
- Ius Commune und Bayerns Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis
Literatur: Schlosser, Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis, in: Festschrift für Jürgen Weitzel, 2014, 481 ff - Das Preußische Allgemeine Landrecht
Literatur: Dilcher, Die janusköpfige Kodifikation. Das preußische Allgemeine Landrecht und die europäische Rechtsgeschichte, ZEuP 1994, 446 - Das Badische Landrecht und der Code Civil in der preußischen Rheinprovinz
Literatur: Wadle, Rezeption durch Anpassung: Der Code Civil und das Badische Landrecht, ZEuP 2004, 947 ff
II. Auf dem Weg zu einer Zivilrechtsvereinheitlichung - Der Kodifikationsstreit zwischen Thibaut und Savigny: die Positionen der Kontrahenten
Literatur: Hattenhauer, Einleitung, in: Hattenhauer (Hrsg.), Thibaut und Savigny. Ihre programmatischen Schriften, 2. Aufl. 2002, S. 1ff - Historische Rechtsschule und Pandektenwissenschaft
Literatur: Rückert, Historische Rechtsschule, in: Cordes/Lück/Werkmüller, Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte II, 2. Aufl. 2012, Sp. 1048 ff, und Luig, Pandektenwissenschaft, in: Erler/Kaufmann, Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte III, 1984, Sp. 1422 ff - Rechtsvereinheitlichung im Deutschen Bund: das ADHGB und das Projekt einer einheitlichen Verfahrensordnung
Literatur: Schubert, Die Einführung der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung und des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches als Bundesgesetze (1869), in: ZHR 144 (1980), 484
III. Der Weg zum BGB - Vorkommission und erste Redaktionskommission: der „kleine Windscheid“
Literatur: Schulte-Nölke, Die schwere Geburt des Bürgerlichen Gesetzbuchs, NJW 1996, 1705 - Die Diskussion über den ersten Entwurf und die Kritik an ihm
Literatur: Schwab, Das BGB und seine Kritiker, ZNR 2000, 325 - Die zweite Redaktionskommission und die parlamentarische Beratung zum BGB
Literatur: Staudinger/Honsell, Einleitung zum Bürgerlichen Gesetzbuch
IV. Das BGB in der Frühphase seiner Geltung - Die Erst- und Frührezeption des BGB
Literatur: Schlosser, Zivilrecht für 100 Jahre? – Das janusköpfige Bürgerliche Gesetzbuch, in: Schlosser (Hrsg.), Bürgerliches Gesetzbuch (1896-1996), Heidelberg 1997, S. 5 ff - Zivilrecht unter dem Nationalsozialismus: die „Akademie für Deutsches Recht“ und das Projekt eines „Volksgesetzbuchs“
Literatur: Otte, Die zivilrechtliche Gesetzgebung im „Dritten Reich“, NJW 1988, 2836 - Sozialistisches Zivilrecht in Deutschland: Das Zivilgesetzbuch (ZGB) der DDR
Literatur: Ramm, Das ZGB der DDR – damals und heute, JZ 1996, 456
V. Auf dem Weg zu einem europäischen Zivilrecht - Europarecht und nationales Zivilrecht: Probleme der Umsetzungsgesetzgebung
Literatur: Oppermann/Classen/Nettesheim, Europarecht, 6. Auflage 2014, §§ 10, 32 - Die Principles of European Contract Law (PECL) als Grundlage einer Zivilrechtsvereinheitlichung?
Literatur: Zimmermann, Die Principles of European Contract Law als Ausdruck und Gegenstand europäischer Rechtswissenschaft, Jura 2005, 289 ff - Der Draft Common Frame of Reference (DCFR) als erster Entwurf eines europäischen Zivilrechts?
Literatur: Jansen/Zimmermann, Was ist und wozu der DCFR?, NJW 2009, 3401
Organisatorisches
Termin der Vorbesprechung einschließlich der Vergabe der Referate:Montag, 11. Februar 2019, 11.00 Uhr, Raum 2212.
Die schriftliche Ausarbeitung der Referate soll 15 bis 20 Seiten umfassen. Sie ist bis spätestens zwei Wochen vor dem Seminartermin einzureichen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen Leitfaden zur Anfertigung von Seminararbeiten.
Der mündliche Vortrag soll sich auf etwa 30 Minuten beschränken; den Teilnehmerinnen und Teilnehmern soll dabei eine kurze schriftliche Vortragsgliederung zur Verfügung gestellt werden.
Bei Fragen in der Vorbereitungszeit können sich die Referentinnen und Referenten gerne an mich wenden (peter.kreutz@fu-berlin.de). Schließen
13 Termine
Zusätzliche Termine
Mo, 11.02.2019 11:00 - 13:00Seminarvorbesprechung
Regelmäßige Termine der Lehrveranstaltung
Mi, 10.04.2019 15:00 - 17:00
Mi, 17.04.2019 15:00 - 17:00
Mi, 24.04.2019 15:00 - 17:00
Mi, 08.05.2019 15:00 - 17:00
Mi, 15.05.2019 15:00 - 17:00
Mi, 22.05.2019 15:00 - 17:00
Mi, 29.05.2019 15:00 - 17:00
Mi, 05.06.2019 15:00 - 17:00
Mi, 12.06.2019 15:00 - 17:00
Mi, 19.06.2019 15:00 - 17:00
Mi, 26.06.2019 15:00 - 17:00
Mi, 03.07.2019 15:00 - 17:00
Mi, 10.07.2019 15:00 - 17:00
Inhalt
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das mit dem Jahr 1900 in Deutschland in Kraft trat, gilt als einer der wesentlichen Meilensteine der europäischen ... Lesen Sie weiter