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Seminar
SoSe 19: Gesellschaftsrecht
Andreas Engert
Hinweise für Studierende
In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier
Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen
Anmeldung zu der Veranstaltung
Keine selbständige Anmeldung über Campus Management! Bitte wenden Sie sich direkt an die/den Dozierenden bzw. die Kontaktperson!Kommentar
Inhalt
Das Seminar richtet sich an Studierende mit einem besonderen Interesse am Unternehmens- und Gesellschaftsrecht. Die erfolgreiche Teilnahme setzt die Übernahme einer schriftlichen Seminararbeit und ein mündliches Referat in der verblockten Seminarveranstaltung voraus. Damit dient das Seminar dazu, das wissenschaftliche Arbeiten einzuüben und sich auf die Studienabschlussarbeit vorzubereiten.Organisatorisches
Die Veranstaltung findet verblockt voraussichtlich am 24./25. Juni 2019 statt. Interessierte Studierende sollten am Mittwoch, 13. Februar 2019, 15 Uhr, in Raum 4403 (Boltzmannstraße) an einer Vorbesprechung teilnehmen. Dort werden die Anforderungen an die Seminararbeit und den Vortrag erläutert, die Themen vorgestellt und unter den Teilnehmer/innen verteilt. Bei Fragen zu der Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an Frau Jenichen, t.jenichen@fu-berlin.de.Themen
- „Die stille Einlage: Eigen- oder Fremdkapital?“
- „Gewährleistung des Verkäufers für den Zustand einer Kapitalgesellschaft beim Anteilskauf“
- „Beschränkung der Mehrheitsmacht in Personengesellschaften durch Bestimmtheitsgrundsatz und Treuepflicht“
- „Der Tatbestand des abgestimmten Verhaltens nach § 30 Abs. 2 WpÜG, § 34 Abs. 2 WpHG“
- „Der Rechtsirrtum bei der Haftung von Geschäftsleitern“
- „Rechtmäßiges Alternativverhalten in der Geschäftsleiterhaftung bei der Verletzung von Zustimmungsvorbehalten“
- „Die Aufsichtsratshaftung für die unterlassene Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Vorstandsmitglieder“
- „Kann eine Aktiengesellschaft eine gegen ein Vorstandsmitglied verhängte Geldbuße übernehmen?“
- „Haftung für fehlerhafte Geschäftsführung der GmbH & Co. KG“
- „Schiedsfähigkeit von Haftungsansprüchen gegen Geschäftsleiter von Kapitalgesellschaften“
- „Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten“
- „Die Abfindung als Voraussetzung des Ausschlusses oder der Einziehung von GmbH-Anteilen“
- „Die Abfindungshöhe bei Ausschluss oder Einziehung von GmbH-Anteilen“
- „Deliktische Haftung von Geschäftsleitern aufgrund Verletzung von Verkehrspflichten gegenüber Dritten“
Zusätzliche Termine
Mi, 13.02.2019 15:00 - 16:00Seminarvorbesprechung
Mo, 24.06.2019 13:00 - 19:00
Di, 25.06.2019 13:00 - 19:00
Inhalt
Das Seminar richtet sich an Studierende mit einem besonderen Interesse am Unternehmens- und Gesellschaftsrecht. Die erfolgreiche Teilnahme setzt die Übernahme einer ... Lesen Sie weiter