SoSe 20: Aktuelle Fragen des Tierrechts
Anne Peters
Hinweise für Studierende
In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier
Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen
Anmeldung zu der Veranstaltung
Keine selbständige Anmeldung über Campus Management! Bitte wenden Sie sich direkt an die/den Dozierenden bzw. die Kontaktperson!Kommentar
Inhalt
Die industrielle Tiernutzung und der weltweit steigende Konsum tierlicher Produkte erzeugt massenhaftes Tierleid und trägt zu Gesundheitsproblemen beim Menschen, Armut und Migration wegen Land- und Wasserverbrauch, Klimawandel und Artensterben bei. Angesichts dieser Probleme sind die existierenden Rechtsvorschriften kritisch zu hinterfragen. Im Seminar werden Fragen des nationalen und internationalen Tierschutzrechts und Tierinteressen berührende Probleme des Handelsrechts sowie des Gesundheits-, Lebensmittel- und Agrarrechts bearbeitet. Beleuchtet werden auch Anwendungs- und Umsetzungsdefizite.Die rechtswissenschaftliche Auseinandersetzung wird durch den (optionalen) Besuch eines der größten Schlachthöfe Europas ergänzt. Bei einer ca. dreistündigen Betriebsbesichtigung werden die in den Seminararbeiten behandelten Inhalte in ihrer praktischen Umsetzung reflektiert. Dabei lernen die Teilnehmenden exemplarisch Stationen aus den Bereichen Lagerung/Versand, Fertigprodukte, Zerlegung und Schlachtung kennen. Eine anschließende Diskussionsrunde soll die Verarbeitung der Eindrücke ermöglichen.
Organisatorisches
Termin: Das Blockseminar findet von Donnerstag 2. Juli bis Samstag, 4. Juli 2020 an der FU Berlin gemeinsam mit Studierenden der Universität Heidelberg statt.Schlachthofbesuch (optional): 22.-23. Juni 2020
Teilnahmevoraussetzungen: Grundkenntnisse im Verwaltungsrecht (inklusive Verwaltungsverfahrensrecht) sowie (je nach Thema der Seminararbeit) des Völkerrechts.
Leistungen: Von den Teilnehmenden werden eine schriftliche Arbeit, ein mündlicher Vortrag während des Blockseminars, die Vorbereitung und Leitung einer Diskussion zum Referat einer Kommilitonin/eines Kommilitonen und eine aktive Diskussionsteilnahme erwartet.
Während des Seminars werden Referate gehalten und im Plenum diskutiert, ggf. vorbereitet und in Gruppen gearbeitet.
Abgabetermin für die schriftlichen Seminararbeiten ist Mittwoch, 10. Juni 2020, 14.00 Uhr (in elektronischer Form an apeters-office@mpil.de und in Papierform per Post an das Büro von Prof. Dr. Anne Peters, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Im Neuenheimer Feld 535, 69120 Heidelberg).
Platzvergabe: Für Studierende der FU stehen 10 Plätze zur Verfügung. Seminarplätze werden unter Berücksichtigung nachgewiesener Kompetenzen im Völkerrecht und der Semesterzahl vergeben.
Voranmeldung, Fragen und Themenwünsche für Seminararbeiten ab sofort bei: Anette Kreutzfeld unter apeters-office@mpil.de, mit dem beigefügten Anmeldeformular (bitte unter Angabe von Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, Matrikelnummer, Semesterzahl und Wunsch für Thema und Ausweichthema).
Praxisteil: Die Kosten für die notwendige An- und Abreise mit dem Zug werden voraussichtlich übernommen. Ggf. besteht bei ausreichendem Interesse die Möglichkeit, den Praxisteil selbstorganisiert bis zum 23. Juni 2020 auszudehnen, um so Gelegenheit zur gemeinsamen Aufarbeitung der gewonnenen Erfahrungen zu haben.
Eine Vorbesprechung für Studierende der FU und Vergabe der Themen für Seminararbeiten findet statt am Freitag, den 7.2.2020, 12 – 13 Uhr, Raum 2212, 1. OG, Boltzmannstr. 3.
Themen
- Importierte Verstöße gegen Tierschutzrecht
- Problematik der nicht verwertbaren „Nebenprodukte“ bei der industriellen Nutztierhaltung
- Zentrale Grundsätze des Tierschutzrechts
- Das Verbot des „unnecessary suffering” im angloamerikanischen Tierschutzrecht
- Wirkweite des Staatsziels Tierschutz
- Verbandsklage zugunsten von Tieren
- Stalleinbrüche
- Tierschutzvollzug bei Tiertransporten
- „Tierwürde“ - Rechtsvergleich mit anderen Ländern
- Tierschutzrechtliche Aspekte der Tötung von Tieren
- Praktiken moderner Tierhaltung im Spannungsfeld zu tierschutzrechtlichen Vorgaben
- Tierschutzverstöße im Rahmen der Tierzucht
- Tierversuche und Kosmetik
- Internationales Walfangrecht und der Internationale Gerichtshof
- Die „habeas corpus“-Verfahren in den USA und Argentinien zugunsten von tierischen Personen
- Ausnahmen der „öffentlichen Ordnung“ (public morals, ordre public) im internationalen Handels- und Investitionsrecht zugunsten von Tieren
- Einsatz der Menschenrechte durch Tier-Aktivisten in der Rechtsprechung des EGMR
- Verfassungs- und Tierschutzrechtskonformität des religiösen Schächten
- Extraterritoriale Tierschutzmaßnahmen der Europäischen Union
- Tierschutzklauseln in neuen Freihandelsabkommen
3 Termine
Zusätzliche Termine
Fr, 07.02.2020 12:00 - 13:00Regelmäßige Termine der Lehrveranstaltung
Inhalt
Die industrielle Tiernutzung und der weltweit steigende Konsum tierlicher Produkte erzeugt massenhaftes Tierleid und trägt zu Gesundheitsproblemen beim Menschen, Armut und ... Lesen Sie weiter