SoSe 20: Seminar im Wirtschaftsrecht
Peter Kreutz
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In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier
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Anmeldung zu der Veranstaltung
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Inhalt und allgemeine Hinweise
Zwei neue europäische Richtlinien (RL 2019/770 und RL 2019/771) werden das Verbraucherprivatrecht auch in Deutschland in nächster Zeit teils umformen und zudem in ersten Ansätzen an die neue digitale Welt anzupassen versuchen. Das Seminar wird den Einflüssen des europäischen verbraucherrechts auf das deutsche Privatrecht nachgehen und versuchen, die Wirkungen der neuen Richtlinien darauf abzuschätzen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.Themenliste
Folgende Themen können vergeben werden:- Die historische Entstehung des Buchs 2 des BGB
- Das Konzept der typisierten Schuldverträge im BGB
- Das Äquivalenzprinzip und seine Funktion im Schuldrecht
- Die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 1999/44/EG und ihre Auswirkungen auf das deutsche Privatrecht
- Das Kaufrecht des BGB: Gewährleistungsrechte vor der Schuldrechtsmodernisierung 2002
- Das Kaufrecht des BGB: Hauptleistungspflichten und Nacherfüllung im geltenden BGB
- Das Kaufrecht des BGB: Die Funktion des Gefahrübergangs im geltenden BGB
- Pflichten und Gewährleistung im geltenden Werkvertragsrecht
- Pflichten und Gewährleistung im geltenden Mietrecht
- Die neue Warenkaufrichtlinie 2019/771 und ihr Bild vom Pflichtenprogramm eines Kaufvertrags
- Die neue Richtlinie zu digitalen Inhalten und digitalen Diensten 2019/770 und ihr Konzept von Vertrag und Gewährleistung
- Die Verbraucherrechtsrichtlinie und ihr Bild vom elektronischen Geschäftsverkehr
- Produkt- und Produzentenhaftung im digitalen Umfeld
- Äquivalenzstörungen und ihre Erfassung in den Principles of European Contract Law (PECL)
- Äquivalenzstörungen und ihre Erfassung im Draft Common Frame of Reference (DCFR)
Organisatorisches
Das Seminar dient als Propa¨deutik hinsichtlich der Prüfungscolloquia in der Schwerpunktbereichsprüfung und richtet sich insbesondere (aber nicht nur) an Studierende, die sich später auch die Wahl des Schwerpunktbereichs 2 „Verbraucherprivatrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht“ vorstellen können.Die Vergabe der Seminarthemen erfolgt nach dem Priorita¨tsprinzip. Anmeldungen (bitte unter Angabe von Namen und Matrikelnummer) und Themenwu¨nsche (bitte mit drei Themen in der gewu¨nschten Reihenfolge) richten Sie bitte an peter.kreutz@fu-berlin.de.
Die schriftliche Ausarbeitung der Referate soll 15 bis 20 Seiten umfassen. Sie ist bis spätestens zwei Wochen vor dem Seminartermin einzureichen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen Leitfaden zur Anfertigung von Seminararbeiten.
Weitere Informationen zum Ablauf und organisatorische Hinweise finden Sie unter:
https://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/zivilrecht/lehrende/kreutzp/index.html
Bei Fragen in der Vorbereitungszeit können sich die Referentinnen und Referenten gerne an mich wenden (peter.kreutz@fu-berlin.de).
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Zwei neue europäische Richtlinien (RL 2019/770 und RL 2019/771) werden das Verbraucherprivatrecht auch in Deutschland in nächster Zeit teils umformen ... read more