SoSe 22: Vergaberecht in der anwaltlichen Praxis
Christian Braun
Hinweise für Studierende
In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier
Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen
Platzbeschränkte Veranstaltung. Informationen zur Anmeldung lesen Sie bitte hier.
Kommentar
Inhalt
Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Vergaberechts ist angesichts des sehr hohen Beschaffungsvolumens öffentlicher Auftraggeber enorm (ca. 16 % des gesamten EU-Bruttoinlandsprodukts). Viele Vergabeverfahren finden unmittelbar im Lebensumfeld jedes Einzelnen statt. Wenn die Universität saniert oder erweitert wird, die Mensa Essen für Studierenden einkauft, dann greift das Vergaberecht ein. Dringlichkeitsvergaben in der Corona-Krise sind in aller Munde.In dieser Lehrveranstaltung werden grundlegende Kenntnisse über Vergabevorschriften praxisnah vermittelt und die Regelungen verständlich strukturiert erläutert. Die Grundregeln jeder Vergabe: Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und die strategischen Vergabeziele werden durch Praxisbeispiele erklärt. Die anwaltliche Beratungspraxis wird in seiner gesamten Bandbreite aufgezeigt.
Die Teilnehmer/innen (TN) subsumieren vergaberechtliche Fragestellungen. Sie ordnen Dringlichkeitsvergaben in der Corona-Krise ein und analysieren und beurteilen die Folgen.
Die TN können praxisrelevante Musterfälle lösen und die Lösung argumentativ vor Gruppe vertreten. Sie diskutieren die Ziele des Vergaberechts und bewerten öffentlich diskutierte Vergabeverfahren. Sie verteidigen eigene rechtliche Positionen und überzeugen durch ihre Schlüsselqualifikationen Gesprächsführung und Kommunikationsfähigkeit.
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Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Vergaberechts ist angesichts des sehr hohen Beschaffungsvolumens öffentlicher Auftraggeber enorm (ca. 16 % des gesamten ... Lesen Sie weiter