28742a Hauptseminar

SoSe 22: Clubkultur: Dimension der Nachtökonomie

Klaus Goldhammer

Kommentar

Im Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass die deutsche Baunutzungsverordnung so abgeändert werden solle, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbaren kulturellem Bezug nicht mehr als „Vergnügungsstätten“, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden. Dieser Schritt ist fundamental, weil er Clubs aus dem Schmuddelbereich der sog. "Mischgebiete" holt und sie letztlich baurechtlich Theatern und Opernhäusern als Kulturstätten gleichstellt und damit ihren Bestand sichert. Auch die sog. „Nachtökonomie“ ist ein Ausdruck dieser Entwicklungen: Vor Corona kamen knapp ein Viertel aller Berlin-Touristen wegen des Nachtlebens in die Hauptstadt. Clubkultur und Nachtökonomie werden deshalb nicht nur in Berlin als Attraktor für Touristen gesehen, sondern inzwischen auch verstanden als signifikanter Standort- und Wirtschaftsfaktor. - Das Seminar wird deshalb den vielfältigen sozialen, ästhetischen und ökonomischen Dimensionen der Clubkultur auf den Grund gehen.
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