Abgesagt 15087 Proseminar

WiSe 12/13: Die politischen Systeme der Bundesländer

Hendrik Träger

Kommentar

"Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes entsprechen" (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG). Diese verfassungsrechtliche Normierung ist allerdings nicht so starr, dass die politischen Systeme in allen 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland identisch wären. Das wird beispielsweise bei den Modi der Landtagswahlen deutlich: In Hamburg hat jeder Wähler fünf Stimmen, während es in Baden-Württemberg nur eine Stimme ist. In manchen Ländern gibt es - wie auf der Bundesebene - zu Umgehung der Fünf-Prozent-Sperrklausel eine Grundmandatsregel, in anderen nicht. Unterschiede bestehen auch mit Blick auf die Landesregierungen; so ist in manchen Ländern die Zustimmung des Parlamentes zur Regierungs(um)bildung erforderlich; wiederum manche Länder kennen das von der Bundesebene bekannte Verfahren des konstruktiven Misstrauensvotums gegen den Regierungschef. Dieser kurze Überblick zeigt, dass es deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern gibt. Deshalb sollen in diesem Seminar die politischen Systeme nach den Landesverfassungen betrachtet werden. Allerdings ist nicht nur die verfassungsrechtliche Perspektive von Interesse, sondern auch ein Blick auf die konkrete tagespolitische Situation in den Ländern: Welche Partei hat in welchen Regionen ihre Hochburgen, so dass sie über mehrere Jahrzehnte regieren kann; und wo gibt es häufiger Regierungswechsel? Literatur Hartmann, Jürgen (Hrsg.): Handbuch der deutschen Bundesländer, 3., erweiterte und aktualisierte Neuausgabe, Frankfurt/Main 1997. Leunig, Sven: Die Regierungssystem der deutschen Länder, 2. Auflage, Wiesbaden 2012. Mielke, Siegfried/ Werner Reutter (Hrsg.): Landesparlamentarismus. Geschichte - Struktur - Funktionen, 2., durchgesehene und aktualisierte Auflage, Wiesbaden 2012. Schließen

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