097711 Seminar

WiSe 13/14: S Völkerrecht: Das Individuum im Völkerrecht

Heike Krieger; Anne Peters

Hinweise für Studierende

Veranstaltungstermine

  1. 23.01.2013, 13:00-20:00 Uhr, R. 3306
  2. 24.01.2013, 09:00-18:00 Uhr, R. 2213
  3. 25.01.2013, 09:00-18:00 Uhr, R. 2213

Kommentar

Inhalt und allgemeine Hinweise

Julian Assange, Bradley Manning und Edward Snowden sind Namen, die für die Möglichkeiten des Einzelnen stehen, selbst eine Supermacht herauszufordern. Aber auch der Arabische Frühling und die Proteste in Brasilien und Istanbul zeigen einen globalen Willen des Individuums, seine Rechte einzufordern. Welche Möglichkeiten bietet hier das Völkerrecht? Das Seminar will sich mit der Rechtsstellung des Einzelnen im Völkerrecht beschäftigen und die Frage untersuchen, inwieweit sich die ursprünglich rein zwischenstaatliche Rechtsordnung zu einer Rechtsordnung gewandelt hat, die ihre Legitimität aus dem Schutz der Interessen des Individuums bezieht. Dazu sollen folgende Themen behandelt werden:
  1. Die Ideengeschichte zur Völkerrechtssubjektivität des Menschen seit 1918
  2. Die Bedeutung des Danzig-Gutachtens des Ständigen Internationalen Gerichtshofs für die Rechtsstellung des Menschen im Völkerrecht
  3. Individualrechte nach Art. 36 Wiener Konsularrechtsübereinkommen und die Sanktion von Verletzungen im staatlichen Recht Deutschlands und der USA im Vergleich
  4. Die internationale Verantwortung für Völkerrechtsverletzungen von Staaten gegenüber dem Einzelnen
  5. Individualansprüche auf Schadensersatz für Verletzungen des Rechts des bewaffneten Konflikts
  6. Die Strafbarkeit des Einzelnen für Verletzungen des Rechts des bewaffneten Konflikts
  7. Völkerrechtliche Ansprüche von Auslandsinvestoren aus bilateralen und multilateralen Investitionsschutzverträgen
  8. Völkerrechtlicher Anspruch der Einzelnen auf diplomatischen Schutz?
  9. Diplomatisches Asyl und der Fall Assange
  10. Haben Einzelne einen völkerrechtlichen Anspruch auf humanitäre Unterstützung bei Naturkatastrophen ? (anhand der Texte der International Law Commission)
  11. Gibt es einen völkerrechtlichen Individualanspruch der Angehörigen der Opfer schwerster Menschenrechtsverletzungen auf Bestrafung der Täter?
  12. Die völkerrechtliche Stellung von Verbrechensopfern in Verfahren vor dem internationalen Strafgerichtshof
  13. Rechte und Pflichten von Einzelnen aus Resolutionen des Sicherheitsrats
  14. Die unmittelbare Anwendbarkeit völkerrechtlicher Verträge, Urteile internationaler Gerichte und Resolutionen des Sicherheitsrats in Deutschland
  15. Völkerrechtsunmittelbare Ansprüche von Flüchtlingen aus dem Genfer Flüchtlingsabkommen
  16. Völkerrechtliche Pflichten von Unternehmern aus Umwelthaftungsabkommen
  17. Völkerrechtliche Pflichten von Unternehmern zur Beachtung internationaler Menschenrechte anhand des Ruggie-Reports
Das Seminar wird als Blockveranstaltung am 23., 24. und 25. Januar 2014 durchgeführt. Eine Vorbesprechung findet statt am Donnerstag, den 11.7., um 12.00 Uhr c.t. in Raum 2213. Hier besteht auch die Möglichkeit zur Anmeldung. Die Themenvergabe erfolgt dann im schriftlichen Verfahren zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit. Schließen

Zusätzliche Termine

Do, 11.07.2013 12:00 - 14:00
Seminarvorbesprechung

Kommentar:
Seminarvorbesprechung

Dozenten:
Univ.-Prof. Dr. Heike Krieger

Räume:
2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)

Do, 23.01.2014 13:00 - 20:00

Dozenten:
Prof. Dr. Anne Peters-Schwenke
Univ.-Prof. Dr. Heike Krieger

Räume:
3306 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)

Fr, 24.01.2014 09:00 - 18:00

Dozenten:
Prof. Dr. Anne Peters-Schwenke

Räume:
2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)

Sa, 25.01.2014 09:00 - 18:00

Dozenten:
Prof. Dr. Anne Peters-Schwenke
Univ.-Prof. Dr. Heike Krieger

Räume:
2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)

Studienfächer A-Z