097312
Seminar
WiSe 13/14: S Europäisches und deutsches Wettbewerbs- und Regulierungsrecht: "Die Achte GWB-Novelle"
Franz Jürgen Säcker
Kommentar
Inhalt und allgemeine Hinweise
Das Seminar empfiehlt sich für Studierende, die überlegen, ihre Schwerpunktprüfung im Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht abzulegen und die deshalb an einem darauf vorbereitenden Seminar teilnehmen wollen.Das Seminar wird als Blockseminar am 13./14. Februar 2014 durchgeführt. Eine Vorbesprechung findet am 12. Juli 2013, 13.00 Uhr im Seminarraum des Instituts statt. Studierende, die an der Vorbesprechung nicht teilnehmen können, können sich bei meiner Assistentin Frau Juliane Schmitz telefonisch (030 838-56368), E-Mail (juliane.schmitz@fu-berlin.de) oder während der Sprechstunde (donnerstags 14.00 - 16.00 Uhr) anmelden. Die Vergabe der Themen erfolgt nach dem Prinzip first-come, first-served.
Themenliste
- Präzisierung oder Erweiterung der Fusionskontrolle durch das SIEC-Kriterium in § 36 Abs. 1 GWB?
- "Bezwecken" und "Bewirken" einer Wettbewerbsbeschränkung in Art. 101 AUEV, § 1 GWB.
- Freistellung des Vertriebs von Presseprodukten durch die Achte GWB-Novelle?
- Ungeschriebene Einschränkungen des Kartellverbots durch sozial- und umweltpolitische Ziele?
- Die Freistellung von Kartellen gemäß Art. 106 Abs. 2 AEUV.
- Die systematische Neuordnung der Normen über die Missbrauchskontrolle (§§ 18-20 GWB).
- Methoden zur Erfassung von Ausbeutungsmissbräuchen gemäß Art. 102 AEUV, § 19 Abs. 2 GWB
- Die Kontrolle der Wasserpreise und Wassergebühren (§§ 31ff., 130 Abs. 1 S. 2 GWB).
- Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch sog. "Preis-Kosten- Scheren".
- Wann bewirken Minderheitsbeteiligungen an Konkurrenzunternehmen eine Beschränkung des Wettbewerbs i.S. von Art. 101 Abs. 1 AEUV, § 1 GWB und wann sind sie ausschließlich nach §§ 36, 37 GWB beurteilen?
Zusätzliche Termine
Fr, 12.07.2013 13:00 - 14:00Seminarvorbesprechung
Kommentar:
R. 2202
Inhalt und allgemeine Hinweise
Das Seminar empfiehlt sich für Studierende, die überlegen, ihre Schwerpunktprüfung im Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht abzulegen und die deshalb ... Lesen Sie weiter