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Kurs
WiSe 14/15: Intensivkurs zum Telekommunikationsrecht
Annegret Groebel; Michael Robert
Hinweise für Studierende
Wahlveranstaltung im SB 3, USP 3
Kommentar
Inhalt und Qualifikationsziele
Der Intensivkurs behandelt das durch den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 10.05.2012 ergänzte und umgestaltete Telekommunikationsgesetz (TKG 2012). Der Schwerpunkt wird auf der Behandlung der durch neue Technologien (Vectoring) und die Aufrüstung der Kupfernetze zu NGA-Netzen und den sich daraus ergebenden Entwicklungen bei Geschäftsmodellen und ihren Auswirkungen auf die Markt- und Wettbewerbssituation (z.B. mit Kabelnetzbetreibern) und den dadurch aufgeworfenen Rechtsfragen liegen. Darüber hinaus wird der aktuelle europäischen Rechtsrahmen einschließlich jüngster Ergänzungen (z.B. die Empfehlung zur konsistenten Anwendung der Nichtdiskriminierungsverpflichtung und von Kostenmethodologien für Anschlussnetze und die überarbeitete Märkte-Empfehlung) sowie aktueller Vorhaben wie dem Vorschlag einer "Single-Telecoms-Market"-Verordnung v. 11. September 2013 behandelt.Referenten:
Frau Dr. Annegret Groebel, Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, BonnHerr Dr. Michael Robert, Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Berlin (z.Z. abgeordnet zur CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Arbeitsgruppe Verkehr und digitale Infrastruktur)
Ablauf
Erster Tag: 09.00 - 17.00 Uhr09.00 Uhr |
I. Ökonomische Grundlagen der Regulierung
II. Überblick über den europäische Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation 2002 / 2009 1. Richtlinienpaket (Rahmenrichtlinie, Genehmigungsrichtlinie, Zugangsrichtlinie, Universaldienstrichtlinie, Wettbewerbsrichtlinie, Datenschutzrichtlinie) 2. Verordnungen (BEREC-VO, VO zum International Roaming |
10.40 Uhr | Kaffeepause |
11.00 Uhr |
III. Marktregulierung nach TKG
1. Allgemeine Vorschriften:
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12.30 Uhr | Mittagspause |
2. Marktdefinition und Marktanalyse - Konsultations- und Konsolidierungs-verfahren und Feststellung der Märkte mit signifikanter Marktmacht
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13.30 Uhr |
3. Remedies (Regulierungsverfügung)
aa) Ex-ante- und Ex-post-Entgeltregulierung? Abgrenzung: Methode und Maßstab; §§ 28, 32 TKG; Konsistenzgebot bb) Die Regulierung von Entgelten für Zugangsleistungen gemäß § 30ff. TKG (u. a. Renditekalkulation bei neuen Netzprojekten) und die Regulierung von Entgelten für Endnutzerleistungen gemäß § 39 TKG 5. Funktionelle Trennung (§ 40 TKG) 6. Netzneutralität (§ 41a TKG) |
17.00 Uhr | Ende des ersten Intensivkurs-Tages |
09.00 Uhr |
IV. Weitere Instrumente zum Breitbandausbau
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11.10 Uhr | Kaffeepause |
11.30 Uhr |
V. Kundenschutz und Nummerierung
Ausgewählte Beispiele:
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13.30 Uhr | Mittagspause |
14.00 Uhr |
VII. Vorschlag einer "Single Telecoms Market"-Verordnung
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16.30 Uhr | VIII. Das Verhältnis von Kartellrecht und Telekommunikationsrecht |
17.30 Uhr | Ende des Intensivkurses |
Zusätzliche Termine
Do, 11.12.2014 09:00 - 17:00 Fr, 12.12.2014 09:00 - 17:30
Inhalt und Qualifikationsziele
Der Intensivkurs behandelt das durch den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 10.05.2012 ergänzte und umgestaltete Telekommunikationsgesetz ... Lesen Sie weiter