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Seminar
WiSe 14/15: S Immaterialgüterrecht: "Auf der Suche nach dem Verletzer im Immaterialgüterrecht und gewerblichen Rechtsschutz"
Maik Wolf
Kommentar
Inhalt und Hinweise zum Ablauf
Wer die Kopie eines urheberrechtlich geschützten Bildes ohne Einwilligung des Urhebers vertreibt, verletzt dessen Urheberrecht. Wer ein patentgeschütztes Erzeugnis ohne Einwilligung des Patentinhabers vertreibt, verletzt dessen Patentrecht. Wer irreführend für seine Produkte wirbt, handelt unlauter im Sinne des UWG. Der jeweilige Verletzer sieht sich Unterlassungsund bei Verschulden auch Schadensersatzansprüchen ausgesetzt. So weit, so gut. Doch was ist eigentlich mit der Druckerei, die mit der Herstellung der Kopie beauftragt wurde? Was ist mit dem Spediteur, der mit dem Transport der Produkte beauftragt ist? Was ist mit dem Verlagsunternehmen, welches die irreführende Werbung in einem Magazin abdruckt? Was ist mit dem Inhaber eines Internet-Anschlusses, dessen WLAN ein Dritter zur Begehung von Rechtsverletzungen benutzt? Diese Fragen gehören in einer zusammengerückten und arbeitsteiligen Gesellschaft zum Alltag. Dennoch sind die Antworten darauf alles andere als einfach. In diesem Seminar sollen diese Fragen unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung und der heutigen Anforderungen an die Rechtsordnung analysiert werden. Zum Ende des Seminars sollen die gesammelten Erkenntnisse in der Diskussion zu gemeinsamen Thesen zusammengeführt werden.Das Seminar findet zum Ende des Semesters als Blockseminar statt. Die Anzahl der Termine hängt von der Anzahl der Teilnehmer ab. Im Laufe des Semesters wird es einen Orientierungstermin geben, um erste bei der Bearbeitung aufgeworfene Fragen zu klären. Eine erste Vorbesprechung des Seminars findet statt am 17. Juli 2014 um 14.00 Uhr in Raum 2202, Boltzmannstr. 3. Eine zweite Vorbesprechung findet statt am 14. Oktober 2014 (Ort wird noch bekanntgegeben). Nachträgliche Anmeldungen sind möglich. Die Vergabe der Themen erfolgt nach dem Prinzip first-come, first-served. Der Umfang der Arbeit soll 25 Seiten nicht überschreiten. Jeder Teilnehmer hat bis 1 Woche vor dem ersten Termin der Blockveranstaltung eine ausformulierte Kurzdarstellung (max. 1 Druckseite) des wesentlichen Inhalts der Arbeit anzufertigen und als PDF-Dokument zu übersenden. Diese wird anschließend allen Teilnehmern zur Orientierung und als Diskussionsgrundlage zur Verfügung gestellt.
Themen
- Die Entwicklung des Störerbegriffs im UWG
- Wer ist Täter gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG? Wie unterscheidet sich dabei der Täter vom Teilnehmer nach der neueren Rechtsprechung des BGH?
- Zur Unterscheidung zwischen Erfolgs- und Verhaltensunrecht im Lauterkeitsrecht - kritische Auseinandersetzung mit Köhler, WRP 1997, 897
- Die Haftungsprivilegierung von Diensteanbietern anhand von Beispielen
- Die Eigenhaftung von für eine juristische Person handelnden natürlichen Personen nach § 8 UWG
- Die Haftung des Betriebsinhabers gemäß § 8 Abs. 2 UWG an Beispielen
- Der unmittelbare Verletzer im Patentrecht unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidung des BGH im Fall MP3-Player-Import (Xa ZR 2/08)
- Der mittelbare Verletzer im Patentrecht (§ 10 PatG)
- Der Verletzer im Urheberrecht
- Der Verletzer im Markenrecht
- Der Transit von Waren im Immaterialgüterrecht
- Wie weit reicht die Verhaltensstörerhaftung gemäß § 1004 BGB?
- Wie weit reicht die Täterhaftung im Rahmen des § 823 BGB in Abgrenzung zur Haftung der Teilnehmer?
Zusätzliche Termine
Do, 17.07.2014 14:00 - 16:00Seminarvorbesprechung
Mi, 15.10.2014 16:00 - 18:00
Seminarvorbesprechung
Fr, 09.01.2015 14:00 - 15:00
Seminarbesprechung
Do, 05.02.2015 09:00 - 18:00
Fr, 06.02.2015 09:00 - 18:00
Inhalt und Hinweise zum Ablauf
Wer die Kopie eines urheberrechtlich geschützten Bildes ohne Einwilligung des Urhebers vertreibt, verletzt dessen Urheberrecht. Wer ein ... Lesen Sie weiter