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Seminar
WiSe 14/15: Seminar zu den Tötungsdelikten
Hartmut Schneider
Kommentar
Allgemeine Hinweise
Anmeldungen erfolgen telefonisch unter 0341 4873759.Die schriftlichen Ausarbeitungen dürfen den Umfang von 30 Seiten in Schriftgröße Arial 12 pt, Zeilenabstand 1,5 nicht überschreiten. Dabei sind 6 cm Korrekturrand zu berücksichtigen. Sie sind bis zum 18. Dezember 2014 einzureichen:
Herrn Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Prof. Dr. Hartmut Schneider
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
- Dienststelle Leipzig -
Karl-Heine-Straße 12
04229 Leipzig
Themen
- Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Tötungsvorsatz - konsistent oder chaotisch?
- Die strafrechtliche Bewertung politisch motivierter Tötungsdelikte
- Fälle der Blutrache und Ehrenmorde im Spiegel der Motivgeneralklausel des § 211 Abs. 2 StGB
- Höchstrichterliche Tendenzen der Vorverlagerung heimtückespezifischer Arglosigkeit - Irrweg ohne Ausweg?
- Die strafrechtliche Bewertung der Tötung von Familientyrannen
- Gründe für und gegen die Höchststrafwürdigkeit selbstbegünstigungs- und bestrafungsmotivierter Tötungen jenseits von Habgier
- Das heimtückespezifische Ausnutzungsbewusstsein - ein unverzichtbares Element des Mordmerkmals?
- Ansätze zur Konkretisierung der Motivgeneralklausel der sonstigen niedrigen Beweggründe
- Ist die lebenslange Freiheitsstrafe heute noch zeitgemäß?
3 Termine
Regelmäßige Termine der Lehrveranstaltung
Fr, 23.01.2015 10:00 - 16:00
Fr, 30.01.2015 10:00 - 16:00
Fr, 06.02.2015 10:00 - 16:00
Allgemeine Hinweise
Anmeldungen erfolgen telefonisch unter 0341 4873759. Die schriftlichen Ausarbeitungen dürfen den Umfang von 30 Seiten in Schriftgröße Arial 12 pt, ... Lesen Sie weiter