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Seminar
WiSe 15/16: Immaterialgüterrecht
Maik Wolf
Hinweise für Studierende
Anmeldung zu der Veranstaltung
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Designing a new "Urheberrecht" - Rechtliche Grenzen und Möglichkeiten für eine Umgestaltung des Urheberrechts
Propädeutisches Seminar zum Immaterialgüterrecht Wintersemester 2015/2016Inhalt und allgemeine Hinweise
Erste Vorbesprechung am 13. Juli 2015 um 14:15 Uhr in Raum 2213, Boltzmannstr. 3Das Urheberrecht ist in die Jahre gekommen. Trotz regelmäßiger Ergänzung und Anpassung des Gesetzestexts sind die Grundstrukturen weitgehend gleich geblieben. Die Zweckvorstellung, das Urheberrecht diene dem Schutz der schöpferischen Kraft des Urhebers und seiner im Werk vollendeten, geistig-persönlichen Entfaltung, nicht zuletzt um ihm die Früchte seines Dienstes für die Allgemeinheit zu sichern, vermittelt lediglich einen begrenzten Erkenntniswert. Die vielfältigen Versuche zur Konkretisierung münden regelmäßig in Leerformeln. Außerdem werden die gesellschafts- und wirtschaftlichen Funktionen ebenso wie die rechtlichen und gesellschaftlichen Folgen der Gewährung eines Urheberrechts häufig vernachlässigt. Doch wie kann man es anders machen? Das ist die Kernfrage, um die sich die einzelnen Themen gruppieren. Zu diesem Zweck wird, wie schon im vorangegangenen Seminar, der Versuch gewagt, einige der Grundstrukturen des Urheberrechts zu hinterfragen. Zum Ende des Seminars sollen die gesammelten Erkenntnisse in der Diskussion zu gemeinsamen Thesen zusammengeführt werden.
Themenliste
- Verfassungsrechtliche Vorgaben für ein Urhebergesetz I: Art. 14 GG
- Verfassungsrechtliche Vorgaben für ein Urhebergesetz II: Art. 2 GG
- Verfassungsrechtliche Vorgaben für ein Urhebergesetz III: Rechtsstaatsprinzip
- Unionsrechtliche Vorgaben für ein nationales Urhebergesetz I: Primärrecht (insb. Grundfreiheiten)
- Unionsrechtliche Vorgaben für ein nationales Urhebergesetz II: Sekundärrecht
- Möglichkeiten und Grenzen eines "Werkregisters"
- Möglichkeiten und Grenzen einer behördlichen Aufsicht
- Der Schutz von Werken vor Verwechslungsgefahr?
- Sonderschutz für bekannte Werke?
- Braucht es eine positive Seite des Urheberrechts?
- Notwendigkeit und Rechtfertigung urheberrechtlicher Strafsanktionen? (vgl. § 106 ff. UrhG)
- Zielbestimmung eines modernen Urheberrechts im Kontext sonstiger Immaterialgüterrechte
- Sollte der rein private Bereich generell aus dem Verletzungsbereich ausgenommen werden?
- Lässt sich das von Max Kummer vertretene Konzept der "statistischen Einmaligkeit" verfassungsrechtlich begründen?
- Welche Bedeutung muss dem Kontext eines Werkes oder seiner Darbietung beigemessen werden?
- Grenzen der urheberrechtlichen Haftung Privater für Dritte im Zeitalter des "Gelegenheitshacks" für Jedermann
Ablauf
Das Seminar findet zum Ende des Semesters als Blockseminar statt. Im Laufe des Semesters wird es einen Termin geben, um bei der Bearbeitung aufgeworfene Fragen zu diskutieren und zu klären. Eine erste Einführung und Themenvergabe erfolgen am Montag, den 13. Juli 2015, um 14.15 Uhr in Raum 2213, Boltzmannstr. 3. Nachträgliche Anmeldungen sind nach Absprache möglich. Eine weitere Vorbesprechung findet zu Beginn des Wintersemesters statt. Ort und Zeit werden gesondert bekanntgegeben. Der Umfang der schriftlichen Arbeit soll 25 Seiten nicht überschreiten. Jeder Teilnehmer hat bis 1 Woche vor dem ersten Termin der Blockveranstaltung eine ausformulierte Kurzdarstellung (max. 1 Druckseite) des wesentlichen Inhalts der Arbeit anzufertigen und als PDF-Dokument zu übersenden. Diese wird anschließend allen Teilnehmern zur Orientierung und als Diskussionsgrundlage zu den Teilnehmervorträgen zur Verfügung gestellt. SchließenZusätzliche Termine
Mi, 21.10.2015 15:15 - 16:00Seminarvorbesprechung
Do, 04.02.2016 13:00 - 17:00
Fr, 05.02.2016 10:00 - 15:00
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