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Proseminar
WiSe 16/17: Reich der verwirklichten Freiheit - Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts
Eva Deitert
Kommentar
Im Seminar werden wir gemeinsam Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts lesen. Leitende Frage ist dabei, inwiefern Hegel das Rechtssystem als "das Reich der verwirklichten Freiheit" versteht. Hegel gliedert das Rechtssystem in drei Bereiche: abstraktes Recht, Moralität und Sittlichkeit. Ersteren beiden liegen Begriffe individueller Freiheit zugrunde, letzterer ein Begriff sozialer Freiheit, wie er gegenwärtig häufig bezeichnet wird. Soziale Freiheit heißt, dass ein Subjekt nur in auf bestimmte Weise normativ strukturierten sozialen Verhältnissen frei sein kann. Diese sozialen Verhältnisse legt Hegel als die drei sozialen Institutionen Familie, bürgerliche Gesellschaft und Staat dar.
Wir werden im Seminar die verschiedenen Begriffe der Freiheit, ihr Verhältnis zueinander und, wie sie nach Hegel jeweils verwirklicht sind, erarbeiten. Dabei werden auch andere grundlegende Fragen politischer Theorie eine Rolle spielen: die Frage privaten Eigentums als Ausdruck individueller Freiheit; die Kritik an abstrakten Begründungen von Moral; die bei Hegel erstmals zu findende explizite Beschreibung der bürgerlichen Gesellschaft (mit ihren Aporien) als eigener sozialer Institution; und Hegels umstrittene Auffassung von Staat und Souveränität.
Textgrundlage:
G.W.F. Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts
empfohlene Sekundärliteratur:
Honneth, Axel: Das Recht der Freiheit, Frankfurt a.M., 2011.
Neuhouser, Frederick: Foundations of Hegel's Social Theory. Actualizing Freedom, Cambridge 2000.
Siep, Ludwig: Grundlinien der Philosophie des Rechts, Klassiker Auslegen Bd. 9, Berlin 2014. Schließen
16 Termine
Regelmäßige Termine der Lehrveranstaltung
Fr, 21.10.2016 10:00 - 12:00
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Fr, 11.11.2016 10:00 - 12:00
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Fr, 25.11.2016 10:00 - 12:00
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Fr, 10.02.2017 10:00 - 12:00
Fr, 17.02.2017 10:00 - 12:00