095052
Seminar
WiSe 16/17: Römisches Recht im 20. Jahrhundert – Wissenschaftsgeschichte und Methodendiskussion
Cosima Möller
Hinweise für Studierende
In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier
Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen
Anmeldung zu der Veranstaltung
Keine selbständige Anmeldung über Campus Management! Bitte wenden Sie sich direkt an die/den Dozierenden bzw. die Kontaktperson!Kommentar
Inhalt und allgemeine Hinweise
Mit dem Inkrafttreten des BGB am 1.1.1900 wandelte sich die Rolle des römischen Rechts. Bis dahin als allgemein geltendes, nur von einzelnen Landesgesetzgebungen überlagertes Recht für die Gegenwart im Einsatz (gemeines Recht/ Pandektistik) gewann jetzt das historische Interesse die Oberhand. Die Frage nach der Echtheit der Quellen des römischen Rechts, also nach der historischen Authentizität der Digestenfragmente, wurde auf philologische und dogmatische Spitzen getrieben (Interpolationistik). Der Blick wurde auf die Entwicklungen in der Spätantike (Byzantinistik), aber auch auf andere antike Rechte wie das griechische Recht gerichtet. Die Vergleichung antiker Rechte wurde zur Grundlage der modernen Rechtsvergleichung. Die Rolle des römischen Rechts wurde im 20. Jh. nicht nur in der Antike, sondern auch für die Neuzeit untersucht, und zwar mit einem Schwerpunkt in der Privatrechtsgeschichte. Verwissenschaftlichung und Rationalität, die Prägung und Aufnahme von Rechtsfiguren oder Werten sind Stichworte, die für die Charakterisierung der durch das römische Recht gestifteten europäischen Eigenart diskutiert werden. Einheitlichkeit oder Vielgestaltigkeit, Systematik oder Fallrecht werden dem römischen Recht ebenso attestiert wie eine zentrale Rolle bei der Freilegung oder Schaffung einer europäischen Rechtseinheit. Die Methodendiskussion in der Rechtswissenschaft von Positivismus, Freirecht, Interessen- und Wertungsjurisprudenz fand auch in Auseinandersetzung mit der Überlieferung des römischen Rechts statt. Die Verknüpfung des römischen Rechts mit bestimmten Werten, wie Individualität und Freiheit, wird auch in der populärpolitischen Verzerrung im Programm der NSDAP sichtbar, in dem die Abschaffung des römischen Rechts gefordert wurde. Zu den Strategien im Umgang mit dieser politischen Katastrophe gehörte die Formulierung von Werten des römischen Rechts oder die Abkehr von einer Rechtsidee. Außerjuristische, insbesondere philosophische Einflüsse im römischen Recht und sein Einsatz in der Reflexion der modernen Dogmatik nationaler wie europäischer Prägung spielen seit einigen Jahrzehnten eine wichtige Rolle.Das Seminar verfolgt das ehrgeizige Ziel, diesen wissenschaftsgeschichtlich und methodisch spannenden Themen auf den Grund zu gehen. Ausgangspunkt sollen in den meisten Fällen biographische Untersuchungen sein. Gelegentlich wird aber auch eine Thematik ins Zentrum eines Referates gestellt. Die Ausarbeitungen sollen 20 Seiten nicht überschreiten.
Das Seminar findet immer dienstags von 18-20 Uhr im Raum 203 der Bibliothek des Fachbereichs Rechtswissenschaft in der Van’t-Hoff-Str. 8 statt. Je 14 Tage vorher ist die Ausarbeitung abzugeben, um Korrekturen vor dem Termin des Vortrags zu ermöglichen. Die Referentinnen und Referenten erhalten Unterstützung durch Literaturhinweise und durch Beratung bei der Erstellung der Referate.
Die Vorbesprechung findet statt am Dienstag, den 19.7.2016 um 12.15 Uhr in Raum 203.
Eine Voranmeldung bei meiner wissenschaftlichen Mitarbeiterin, Frau von Bormann, oder bei meiner Sekretärin, Frau Schlandt, ist erwünscht.
Folgende Themen sind vorgesehen:
- Otto Lenel (1849-1935) – Rekonstruktion des prätorischen Edikts (Edictum perpetuum) und der klassischen Juristenschriften (Palingenesie) und Methodenfragen
- Die Überwindung der Interpolationistik bei Wieacker (Textstufenforschung), Kaser und Behrends
- Fritz Pringsheim (1882-1967) – Klassisches römisches Recht und byzantinische Einflüsse am Beispiel der Rechtsgeschäftslehre
- Josef Partsch (1882-1925) – Römisches Recht im Kontext der antiken Welt
- Ernst Rabel (1874-1955) – Rechtsvergleichung in Antike und Moderne, insbes. im Kaufrecht
- Hermann Kantorowicz (1877-1940) – "Der Kampf um die Rechtswissenschaft" als Gnaeus Flavius (1906): Freirecht nach römischem Vorbild?
- "Ersatz für das der materialistischen Weltordnung dienende römische Recht" – Hintergründe und Folgen von Punkt 19 des Parteiprogramms der NSDAP
- Paul Koschacker (1879-1951) – Europa und das römische Recht
- Fritz Schulz (1879-1957) – Prinzipien des römischen Rechts
- Franz Wieacker (1908-1994) – Verwissenschaftlichung und Rationalisierung mithilfe des römischen Rechts
- Peter G. Stein (geb. 1926) – Römisches Recht und Europa
- Max Kaser (1906-1997) – Römisches Privatrecht historisch und dogmatisch betrachtet
- Theo Mayer-Maly (1931-2007) – Die Wiederkehr von Rechtsfiguren
- Neo-Pandektismus oder neue Geschichtlichkeit – eine Kontroverse der 1990er Jahre
- Philosophische Einflüsse im römischen Recht, vom Naturrecht der Stoa und dem Zivilisationsrecht der skeptischen Akademie (Okko Behrends)
- Die Rolle des römischen ius commune für die europäische Rechtseinheit (Reinhard Zimmermann)
Allgemeine Literatur zur Einführung:
- Behrends, Okko: Das Werk Otto Lenels und die Kontinuität der romanistischen Fragestellungen. Zugleich ein Beitrag zur grundsätzlichen Überwindung der interpolationistischen Methode. In: Index 19 (1991), S.169-213 [= Institut und Prinzip S. 267-309].
- Ogorek, Regina: Rechtsgeschichte in der Bundesrepublik (1945-1990). In: Dieter Simon (Hrsg.), Rechtswissenschaft in der Bonner Republik. Studien zur Wissenschaftsgeschichte der Jurisprudenz, Frankfurt am Main 1994, S. 12ff.
- Rückert, Joachim: Rechtsgeschichte, Rechtswissenschaft, Rechtspolitik – ein Essay. In: Politisches Denken. Jahrbuch 2014, Berlin 2014, S. 85-105.
- Zimmermann, Reinhard: Römisches Recht und europäische Kultur. In: Juristen-Zeitung 2007, S. 1-12.
16 Termine
Regelmäßige Termine der Lehrveranstaltung
Di, 18.10.2016 18:00 - 20:00
Di, 25.10.2016 18:00 - 20:00
Di, 01.11.2016 18:00 - 20:00
Di, 08.11.2016 18:00 - 20:00
Di, 15.11.2016 18:00 - 20:00
Di, 22.11.2016 18:00 - 20:00
Di, 29.11.2016 18:00 - 20:00
Di, 06.12.2016 18:00 - 20:00
Di, 13.12.2016 18:00 - 20:00
Di, 03.01.2017 18:00 - 20:00
Di, 10.01.2017 18:00 - 20:00
Di, 17.01.2017 18:00 - 20:00
Di, 24.01.2017 18:00 - 20:00
Di, 31.01.2017 18:00 - 20:00
Di, 07.02.2017 18:00 - 20:00
Di, 14.02.2017 18:00 - 20:00
Inhalt und allgemeine Hinweise
Mit dem Inkrafttreten des BGB am 1.1.1900 wandelte sich die Rolle des römischen Rechts. Bis dahin als allgemein geltendes, nur von einzelnen ... Lesen Sie weiter