Abgesagt 095043 Seminar

WiSe 17/18: Grundlagen des Bereicherungsrechts (und des Privatrechts überhaupt)

Florian Rödl

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Kommentar

I. Thema

Bereicherungsrecht ist kompliziert. Selbst gute Juristinnen und Juristen vermögen sich meist nur im Zuge schrittweiser Subsumtion die Lösung eines Bereicherungsfalls zu erschließen. Zu einem Strukturverständnis, welches dann auch das Judiz leiten könnte, dringt kaum jemand vor. Das muss im Examen zwar nicht unbedingt zum Verhängnis werden, kann aber die höheren Punkteränge verschließen. Dabei sind bereicherungsrechtliche Probleme in den großen Examensfällen durchaus keine Seltenheit.

Die bestehenden Schwierigkeiten hängen auch damit zusammen, dass es der wissenschaftlichen Lehre schwerfällt, die Grundstruktur des Bereicherungsrechts verständlich auszuarbeiten und darzustellen. Einige kapitulieren gar vor ihrer Aufgabe und erklären das Bereicherungsrecht zum Billigkeitsrecht, bei dem sich jede schematische Lösung verbiete und die Umstände des Einzelfalls zählen sollen. Doch es ist lohnenswert, sich mit den prägenden rechtsdogmatischen Versuchen auseinanderzusetzen, die auch das Bereicherungsrecht anhand weniger Grundgedanken begreifen wollen. Eine eingehende Beschäftigung mit jenen Ansätzen wird es sowohl erlauben, die Grundlage des Bereicherungsrechts normativ zu diskutieren, als auch das geltende Recht vergleichsweise klar zu verstehen.

Für dieses Vorhaben ist es freilich hilfreich, wenn man die Auffassung, Privatrecht sei das Resultat der Wertung von Interessen durch (irgend)einen Gesetzgeber für wenig befriedigend hält – zurecht, weil das Privatrecht doch tatsächlich die manifeste Struktur der modernen bürgerlichen Gesellschaft liefert. Dementsprechend kann es in einem solchen Seminar nie nur um das Bereicherungsrecht gehen, sondern immer auch um die Privatrechtsordnung als Ganze.

II. Methodik

Das Seminar startet im ersten Teil mit einen Überblick über die Grundstruktur des Vermögensrechts, in welche auch das Bereicherungsrecht einzuschreiben ist. Im Zentrum stehen die subjektiven Rechte an Sachen (Eigentum) und fremden Leistungen (Vertrag). Die subjektiven Rechte verschaffen Schutz vor unbefugtem Gebrauch und vor Beschädigung der Sache (durch jedermann) oder der fremden Leistung (durch den Schuldner). Das Bereicherungsrecht macht den Schutz dieser Rechte komplett: Wer aus fremder Sache oder durch fremde Leistung, die ihm nicht zusteht, Vermögensvorteile gewinnt, muss diese an den Inhaber herausgeben. Dieser erste Teil schließt mit einer systematischen Einführung in die §§ 812 ff. BGB.

Auf diesem Fundament werden im zweiten Teil des Seminars einschlägige Grundlagentexte zum Bereicherungsrecht gelesen, referiert und diskutiert. Zu maßgeblichen Autoren gehören v. Savigny als zentrale Referenz der Redaktoren des BGB, v. Caemmerer als Repräsentant der sog. zweiten bereicherungsrechtlichen Wende hin zur heute maßgeblichen Trennungslehre. Aber auch abweichende Lesarten, etwa von Kupisch als Vertreter einer Einheitslehre oder auch von Joerges als Vertreter einer modernen wirtschaftsrechtlichen Lesart sollen besprochen werden. Daneben lohnt es sich, wie so häufig, einen Blick auf die anglo-amerikanische Diskussion derselben Probleme zu werfen.

Im dritten Teil des Seminars werden Grundlagendiskussion und Anwendung des geltenden Rechts zusammengeführt, indem klassische bereicherungsrechtliche Probleme anhand von Entscheidungen oder systematischen Beiträgen besprochen werden.

III. Leistungsnachweis

Neben der Fertigung einer Seminararbeit wird autonomes Interesse vorausgesetzt, welches sich in regelmäßiger Präsenz, guter Vorbereitung der einzelnen Sitzungen und der Teilnahme am Seminargespräch niederschlagen möge. Daneben wird die Übernahme eines kleineren Impulsreferates zur jeweiligen Textgrundlage einer Sitzung erwartet.

IV. Literatur

Zum (Hin)Einlesen
  1. Michael Martinek, Das Recht der ungerechtfertigten Bereicherung und der Geschäftsführung ohen Auftrag, in: Eckpfeiler des Zivilrechts, 2014, 1181 ff.
  2. Hans Josef Wieling, Bereicherungsrecht, 4. Auflage, 2006
Mögliche Seminarlektüre
  1. Friedrich Carl v. Savigny, System des heutigen römischen Rechts V, 1841, 507 ff.
  2. Fritz Schulz, System der Rechte auf den Eingriffserwerb, in: AcP 105 (1909), 1 ff.
  3. Ernst v. Caemmerer, Bereicherung und unerlaubte Handlung, in: FS für Rabel I, 1954, 333 ff.
  4. Berthold Kupisch, Einheitliche Voraussetzungen des Bereicherungsanspruchs – ein Missgriff des Gesetzgebers?, in: FS v. Lübtow, 1980, 501 ff.
  5. Christian Joerges, Bereicherungsrecht als Wirtschaftsrecht, 1977 [Auszug]
  6. Ernest Weinrib, Correctively Unjust Enrichment, in: Chambers et al. (eds), Philosophical Foundations of the Law of Unjust Enrichment, 2009, 31 ff.

V. Anmeldung

Voranmeldungen bis zum 1.10.2017 sind nicht zwingend, aber hilfreich und sichern einen Platz:
sekretariat-roedl@rewiss.fu-berlin.de

Fragen können Sie gern richten an meine Hilfskraft Florian Paetow:
fpaetow@zedat.fu-berlin.de Schließen

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