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Graduate Course
WiSe 17/18: Civil and human rights theories
Tim Wihl
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Grund- und Menschenrechte prägen die Rechtsordnungen und zugleich das politische Selbstverständnis liberaler Demokratien. Die formale juristische Gestalt, die diese Rechte annehmen, variiert dabei stärker, als landläufig unterstellt wird. Grundrechte können in Gesetzen verwirklicht sein, gerichtlichen Abwägungen unterliegen oder - ganz anders - von Bu¨rger_innen als Garantien eingefordert werden. Zugleich sind die Grundrechte inhaltlich mannigfaltiger, als viele Theorien der Demokratie einräumen: Eigentumsrechte werfen zum Beispiel völlig andere Probleme auf als kommunikative Grundrechte. Auch ergeben sich strukturelle Unterschiede je nach der politischen Ebene, auf der wir uns befinden: Menschenrechte erfordern andere Beschreibungs- und Begru¨ndungsans.tze als national gewährleistete Grundrechte. Dieser Vielfalt der Grund- und Menschenrechte wollen wir uns verfassungstheoretisch, also in einer transdisziplinären Gratwanderung zwischen Rechtswissenschaft und politischer Theorie nähern. Dabei erweisen sich u¨berraschenderweise oft solche Texte als besonders ergiebig, die die Form oder den Inhalt der Rechte grundlegender Kritik aussetzen. Referenzen im Seminar (mit repräsentativen Textauszu¨gen) werden etwa Edmund Burke, Karl Marx, Hannah Arendt, Ernst Bloch, Georg Jellinek, Carl Schmitt, Rudolf Smend, Ronald Dworkin, Gayatri Chakravorty Spivak und Christoph Menke sein. close
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