15052 Proseminar

WiSe 18/19: Religiöses Bekenntnis als Grundrecht und Diskriminierungsrisiko im Spiegel von Politik, Gesetzgebung und Rechtsprechung

Sabine Berghahn

Kommentar

Religiöser Glaube und Weltanschauungsfreiheit sind verfassungsrechtlich besonders abgesichert (vgl. Art. 4 GG), d.h. sogar gegenüber der Meinungsfreiheit des Art. 5 GG privilegiert. In Europa unterscheiden sich jedoch die Grenzen der Bekenntnisfreiheit, z.B. sind sie im laizistischen Frankreich viel enger gezogen als in der Bundesrepublik Deutschland. Gesellschaftlich bringen insbesondere sichtbare religiöse Zugehörigkeiten die Gefahr von Diskriminierung mit sich, antimuslimische oder antisemitische Hassreden und tätliche Angriffe sind zu beklagen, aber auch antichristliche Propaganda. Rassistische, politisch-populistische oder geschlechtliche Ressentiments mit religiöser Konnotation finden täglich ihren Niederschlag in den Medien. Aber auch Gesetzgebung und Rechtsprechung schränken in verfassungsrechtlich fragwürdiger Weise die Bekenntnisfreiheit ein, man denke an Kopftuchverbote per Gesetz und unternehmerische Anordnungen. Wie viel Religion im öffentlichen Raum gezeigt werden darf, ist zunehmend umstritten, hängt aber faktisch vor allem davon ab, um welche Religion es sich handelt, man denke an die Diskussion, ob der Islam zu Deutschland gehört oder nicht. Die deutsche Religions- und Kirchenverfassung bietet Anschauungsmaterial für den Doppelcharakter der rechtlichen Behandlung von Religion (und Weltanschauung) sowohl als Schutz und Privileg als auch als Grund für rechtliche Benachteiligung. Zu nennen sind hier z.B. die "Kirchenklausel" des § 9 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die den Kirchen und ihren Einrichtungen erlaubt, bei der Einstellung nach der Religionszugehörigkeit zu differenzieren, das Berliner "Neutralitätsgesetz" oder die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im belgischen Vorlagefall "Achbita" vom 14.03.2017. In dem Proseminar soll die deutsche Religionsverfassung daher in ihren Grundzügen analysiert werden und es sollen aktuelle Probleme der Reichweite und Bedeutung des deutschen Art. 4 GG und der europäischen Grundrechte (GR-Charta und EMRK) sowie des deutschen und europäischen Antidiskriminierungsrechts diskutiert werden. Schließen

Literaturhinweise

Joseph Weiler: Je suis Achbita. Blogtext unter http://www.ejil.org/pdfs/28/4/2835.pdf. Markus Fiedler: Religiöse Neutralitätspflicht begünstigt den nicht-neutralen Atheismus. Im Portal Multiperspektivisch. http://www.multiperspektivisch.de/nachricht/detail/37.html. Sabine Berghahn: Zeit, das Berliner "Neutralitätsgesetz" zu ändern! https://barblog.hypotheses.org/1986. Berghahn/Klapp/Tischbirek: Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), erstellt im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 2016 (verfügbar als pdf-download auf der Seite der ADS), insbesondere unter den Gliederungspunkten 1.2.3, 2.3.2, 3.1.3. Schließen

16 Termine

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