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Seminar
WiSe 18/19: Res et Ius. Objekt und Sache vom antiken römischen Recht bis zum modernen Zivilrecht
Peter Kreutz
Hinweise für Studierende
In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier
Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen
Anmeldung zu der Veranstaltung
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Inhalt und allgemeine Hinweise
Recht selbstverständlich geht man im allgemeinen Zivilrechtsleben und in der alltäglichen Anwendung des Zivilrechts von Begrifflichkeiten aus, die Grundbausteine des Zivilrechts beschreiben. So kann etwa durch ein Zivilrechtsverhältnis, das auf einem absoluten Herrschaftsrecht beruht, die rechtliche Herrschaft über ein Rechtsobjekt einem Rechtssubjekt zugewiesen sein. Ist das Rechtsobjekt eine Sache nach § 90 BGB, ist es das Herrschaftsrecht Eigentum nach § 903 BGB, durch das das Zivilrechtsverhältnis aufgespannt wird.Die Grundstrukturen dessen, was unser modernes Recht der objektbezogenen Rechtsverhältnisse ausmacht, sind im klassischen Rom entwickelt worden. Während Mittelalter und früher Neuzeit sind solche Strukturen in Auseinandersetzung mit dem römischen Recht fortentwickelt und neu akzentuiert worden. Im 19. Jahrhundert wurden letztlich die heute noch gebräuchlichen und fortgeschriebenen Konzeptionen fixiert. Gleichzeitig öffnete sich das Objektbild und unterwarf auch Nichtkörperliches wie geistige Schöpfungen und technische Erfindungen Herrschaftsrechten, dies es zu schützen galt.
Das Seminar soll sich den Aspekten subjektiver Herrschaft über körperliche und nicht körperliche Objekte im Lauf der geschichtlichen Entwicklung in Kontinentaleuropa untersuchend und vergleichend widmen. Dabei können rechtstheoretische und rechtsdogmatische Aspekte ebenso in den Blick genommen werden wie deren philosophische und geistesgeschichtliche Hintergründe oder die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Kausalitäten, die in der Entwicklungsgeschichte der Rechtsverhältnisse zum Ausdruck kommen. Solcherlei Bezügen sollen die Referate nachgehen.
Folgende Themen können vergeben werden:
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Grundlagen und Strukturen
- Das Zivilrechtsverhältnis und die subjektiven Rechte
Römische Antike - res corporales und res incorporales – das Objektkonzept des Gaius
- dominium und possessio – rechtliche Einordnung einer Sachbeziehung
- Beschränkte Sachenrechte als Prüfstein
- Vindikation, Eviktion und Kondiktion – Schutzverheißungen des römischen Rechts
Mittelalterliche Entwicklungen - Die Lehre von den causae bei Accursius
- Die Eigentumslehre des Bartolus de Saxoferrato
Neuzeitliches Gemeinrecht - Beschränkte Rechte und Sicherungsrechte im neuzeitlichen Wandel
- Das Objektbild im österreichischen und französischen Zivilrecht
- Objektlehren des Philosophen Immanuel Kant und des Juristen Gottfried Achenwall
Dogmatik des 19. Jahrhunderts - Der weite Sachbegriff des frühen 19. Jahrhunderts
- Die Verengung des Sachbegriffs durch Friedrich Carl von Savigny
- Sache und Objekt in der Pandektenwissenschaft
Perspektiven aus der Gegenwart - Die Objektlehren unter dem BGB: Rudolf Sohm, Franz Wieacker, Karl Larenz
- Europäische Perspektiven: Das Objektbild des Draft common Frame of Reference
Literaturhinweise:
- Wolf/Neuner, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 11. Auflage, München 2016
- Wieling, Sachenrecht. Band I. Sachen, Besitz und Rechte an beweglichen Sachen, 2. Auflage, Berlin und Heidelberg 2006
- Kaser/Knütel/Lohsse, Römisches Privatrecht. Ein Studienbuch, 21. Auflage, München 2017
- Coing, Europäisches Privatrecht. Band I. Älteres Gemeines Recht (1500 bis 1800), München 1985
- Coing, Europäisches Privatrecht. Band II. 19. Jahrhundert. Überblick über die Entwicklung des Privatrechts in den ehemals gemeinrechtlichen Ländern, München 1989
Organisatorisches
Termin der Vorbesprechung einschließlich der Vergabe der Referate:Di., 16.10.2018, 14 - 16 Uhr, Raum 2202
Das Seminar findet als Blockseminar am 01. und 02. Februar 2019 in Raum 2213 statt.
Die schriftliche Ausarbeitung der Referate soll 15 bis 20 Seiten umfassen. Sie ist bis spätestens zwei Wochen vor dem Seminartermin einzureichen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen Leitfaden zur Anfertigung von Seminararbeiten.
Der mündliche Vortrag soll sich auf etwa 30 Minuten beschränken; den Teilnehmerinnen und Teilnehmern soll dabei eine kurze schriftliche Vortragsgliederung zur Verfügung gestellt werden. Bei Fragen in der Vorbereitungszeit können sich die Referentinnen und Referenten gerne an mich wenden (peter.kreutz@jura.uni-augsburg.de).
gez. PD Dr. Peter Kreutz Schließen
Zusätzliche Termine
Di, 16.10.2018 14:00 - 16:00Vorbesprechung
Fr, 01.02.2019 09:00 - 18:00
Sa, 02.02.2019 09:00 - 18:00
Inhalt und allgemeine Hinweise
Recht selbstverständlich geht man im allgemeinen Zivilrechtsleben und in der alltäglichen Anwendung des Zivilrechts von Begrifflichkeiten aus, die ... Lesen Sie weiter