095671
Vorlesung
WiSe 18/19: Einführung in das Vergaberecht
Christian Braun
Hinweise für Studierende
Diese Lehrveranstaltung ist keine Pflichtveranstaltung. Für einen Modulabschluss ist jedoch eine regelmäßige Teilnahme notwendig. Schließen
Kommentar
Inhalt und Qualifikatonsziele
Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Vergaberechts ist angesichts des hohen Beschaffungsvolumens öffentlicher Auftraggeber enorm (ca. 16 % des gesamten EU-Bruttoinlandsprodukts). Viele Vergabeverfahren finden unmittelbar jedes Einzelnen statt. Wenn die Universität saniert oder erweitert wird, die Mensa Essen für die Studenten einkauft, richten sich die Verfahren nach dem Vergaberecht. In dieser Lehrveranstaltung werden grundlegende Kenntnisse über Vergabevorschriften vermittelt und die Regelungen verständlich strukturiert erläutert. Durch das Seminar sollen die Teilnehmer in die Lage versetzt werden, den öffentlichen Einkauf zu verstehen. Die Grundregeln jeder Vergabe - Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung und dem neuen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - und die strategischen Vergabeziele werden durch Praxisbeispiele erklärt. Es werden praxisrelevante Musterfälle unter Mitwirkung der Teilnehmer gelöst. Die anwaltliche Beratungspraxis wird in seiner gesamten Bandbreite aufgezeigt. Ein Highlight wird eine Exkursion zum Vergaberechtsreferat des Auswärtigen Amtes (Erläuterung der Vergabepraxis und Besichtigung) am 16. November 2018 sein. Schließen4 Termine
Regelmäßige Termine der Lehrveranstaltung
Inhalt und Qualifikatonsziele
Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Vergaberechts ist angesichts des hohen Beschaffungsvolumens öffentlicher Auftraggeber enorm (ca. 16 % des ... Lesen Sie weiter