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Seminar
WiSe 18/19: Rechtsphilosophie "Wahrheit und Recht"
Smaro Tassi
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In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier
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Anmeldung zu der Veranstaltung
Keine selbständige Anmeldung über Campus Management! Bitte wenden Sie sich direkt an die/den Dozierenden bzw. die Kontaktperson!Comments
Erste Vorbesprechung:
18. Juli 2018 um 10:00 Uhr, Raum: 2212, Boltzmannstr. 3 (eine weitere Vorbesprechung findet Anfang September statt; beachten Sie die Aushänge und Ankündigungen auf der Internetseite der Fakultät)Zweite Vorbesprechung:
18. September 2018 um 10:00 Uhr, Raum: 2212, Boltzmannstr. 3.Erwartet werden:
Aktive Mitarbeit im Seminar durch Teilnahme an der Diskussion, Fertigstellung einer Seminarhausarbeit von ca. 25 Seiten und Übernahme eines Referats von ca. 20 Minuten.Anmeldungen unter Nennung des gewünschten Themas möglich ab sofort unter: lehrstuhl.seher@rewiss.fu-berlin.de
Es gilt das folgende: Ich werde mich nur zurückmelden, wenn das gewünschte Thema schon vergeben ist und die noch freien Themen werden hier numerisch aufgezählt: 2, 4, 6,7,11 und 13, 14 sind noch frei.
Inhalte:
Das Seminar will sich mit einem Thema befassen, das seit den ersten Erscheinungen des Rechtsphänomens von zentraler Bedeutung bleibt und unter dem Titel „Wahrheit und Recht“ zusammengefasst werden kann. Im sozialethischen Sinne „darf man nicht lügen“. Im moralisch-religiösen Sinne heißt es im achten Gebot „du sollst nicht lügen“. Doch kann darin auch eine Pflicht zur Wahrheit erblickt werden? Kann diese Pflicht auch als Rechtspflicht verstanden werden? In der Tat lassen sich in unserer Rechtsordnung einige Konstrukte finden, die eine gewisse Wahrheitspflicht forcieren: Im Strafrecht hat der Gesetzgeber die Urkundendelikte normiert, welche die Fälschung und Unterdrückung von Urkunden mit Strafe bedrohen; der Betrugstatbestand enthält Wahrheitsentstellungsaspekte; die Aussagedelikte unterbinden es, wahrheitswidrige Aussagen zu tätigen. Gleichzeitig umfasst das Beweiserhebungsverfahren im Strafrecht auch Zeugnisverweigerungsrechte, Beweisverwertungsverbote, das Recht des Angeklagten, sich selbst nicht zu belasten und die Möglichkeit im Rahmen der Verständigung, auf die Wahrheitsfindung zu verzichten. Im Zivilrecht darf keine Partei Erklärungen zu ihren Gunsten abgeben, wenn diese nicht nachweislich wahr sind; Halbwahrheiten sind unzulässig. Gleichzeitig befreit die Wahrheitspflicht der einen Partei die Gegenseite nicht von der Darlegungslast. Im Arbeitsrecht dürfen persönliche Umstände beim Einstellungsgespräch verschwiegen werden. Von einer Kriminalisierung der Lüge kann indes nicht berichtet werden. Das Verhältnis von Wahrheit und Recht stellt den Kernpunkt dieser Auseinandersetzung dar; dabei gilt es, sowohl aus rechtstheoretischer als auch aus rechtsphilosophischer Sicht die Thematik zu beleuchten.Themenliste:
- Wahrheitstheorien in der Philosophie – Auswirkungen auf die Rechtswirklichkeit und Kants Verbot der Lüge.
- Wahrheit und Richtigkeit – Die Radbruchsche Formel und die Geltung „unrichtigen Rechts“ nach Robert Alexy.
- Wahrheit und Rationalismus – Faktizität und Geltung nach Jürgen Habermas.
- Wahrheit und postfaktische Politik (post-truth) – Auswirkungen neuer Wahrheitsdimensionen auf das Rechtssystem.
- Wahrheit und Gerechtigkeit: Richtigkeit und Verfahren – Die Verfahrensgerechtigkeit bei John Rawls.
- Wahrheitsfindungsmechanismen im gerichtlichen Verfahren nach Michele Foucault in seinem Werk „Die Wahrheit und juristische Formen“.
- Systemtheorie und Wahrheit – Legitimation durch Verfahren bei Niklas Luhmann.
- Das Legalitätsprinzip im Strafrecht und die Pflicht zur Ermittlung der Wahrheit von Amts wegen oder die Herstellung von Wahrheit im Strafprozess?
- Das Verhältnis von Wahrheit und Recht am Beispiel der Urkundendelikte – Die schriftliche Lüge eine Ausnahme vom Wahrheitsgebot?
- Beweiserhebungsverfahren im Strafrecht – Das Zeugnisverweigerungsrecht als Ausdruck der legitimen Wahrheitsverweigerung?
- Die Verständigung und der strafprozessuale Deal – der Verzicht auf Wahrheit innerhalb des Strafverfahrens?
- Das Recht auf Lüge bei unzulässigen Fragen im Bewerbungsverfahren – eine Ausnahme von der Wahrheitspflicht im Arbeitsrecht?
- Die Wahrheitspflicht im Zivilprozess nach § 138 abs. 1 ZPO am Beispiel des BGH Urteils vom 11.06.1990, II ZR 159/89 (=NJW 1990, 3151).
- Die Spaltung der Rechtspraxis in der Richtigkeitsfrage und der Begriff der „Vertretbarkeit“ im rechtswissenschaftlichen Diskurs – Wahrheit in der Rechtsprechung am Beispiel des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 26.05.1981 (BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981, Az. 2 BvR 215/81, BVerfGE 57, 250 = NJW 1981, 1719).
Dozentin:
Frau Dr. iur. Smaro Tassi, LL.M., Lehrbeauftragte der Freien Universität Berlin; der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und der Universität Bielefeld – Fakultät für Rechtswissenschaft; Anwältin – Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin (EuRAG). close16 Class schedule
Regular appointments
Wed, 2018-10-17 10:00 - 12:00
Wed, 2018-10-24 10:00 - 12:00
Wed, 2018-10-31 10:00 - 12:00
Wed, 2018-11-07 10:00 - 12:00
Wed, 2018-11-14 10:00 - 12:00
Wed, 2018-11-21 10:00 - 12:00
Wed, 2018-11-28 10:00 - 12:00
Wed, 2018-12-05 10:00 - 12:00
Wed, 2018-12-12 14:00 - 16:00
Wed, 2018-12-19 10:00 - 12:00
Wed, 2019-01-09 10:00 - 12:00
Wed, 2019-01-16 10:00 - 12:00
Wed, 2019-01-23 10:00 - 12:00
Wed, 2019-01-30 10:00 - 12:00
Wed, 2019-02-06 10:00 - 12:00
Wed, 2019-02-13 10:00 - 12:00
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