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Seminar
WiSe 18/19: Verfassunggebende Gewalt des Volkes: Ein Grenzbegriff des Verfassungsrechts?
Helmut Aust
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In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier
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Anmeldung zu der Veranstaltung
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Inhalt und allgemeine Hinweise:
Art. 146 GG ist die vielleicht rätselhafteste Norm des Grundgesetzes. Am Ende des Verfassungstextes stehend verweist sie auf die Ablösung des Grundgesetzes selbst. Einen erheblichen Bedeutungswandel hat diese Norm durch die deutsche Wiedervereinigung und die Änderung ihres Wortlauts im Jahr 1992 erfahren. Welche Rolle spielt Art. 146 GG heute? Inwiefern versucht das Grundgesetz hier, die verfassunggebende Gewalt des Volkes selbst zu regeln? Und welche Funktion kommt Art. 146 GG in Diskussionen um die weitere Integration Europas zu? Das Seminar wendet sich diesen und anderen Fragestellungen zu und will die verfassunggebende Gewalt des Volkes als Grenzbegriff des Verfassungsrechts analysieren. Zu diesem Zweck werden sowohl theoretische als auch verfassungsrechtsdogmatische Fragen behandelt, inklusive vergleichender Blicke auf andere Verfassungssysteme und Fragen der verfassunggebenden Gewalt des Volkes jenseits des Staates.Das Seminar wird verblockt am 13. und 14. Dezember 2018 durchgeführt. Erwartet wird die aktive Teilnahme in Form einer Seminararbeit von nicht mehr als 20 Seiten (Times New Roman 12 Pt. Zeilenabstand 1,5), die bis zum 15. November 2018 abzugeben ist, ein Referat im Seminar sowie die Bereitschaft zur weiteren aktiven Teilnah-me im Seminar.
Die Vorbesprechung wird am Donnerstag, den 12. Juli um 16 Uhr s.t. im Raum 2204 stattfinden.´
Themen:
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Teil 1: Historische und theoretische Grundlagen
- Verfassunggebende Gewalt und französische Revolution: Der Begriff des „pou-voir constituant“ bei Emmanuel Joseph Sieyès
- Die Rezeption der verfassunggebenden Gewalt in der Staats- und Verfassungslehre Carl Schmitts
- Verfassungsgebung unter Besatzung: Die Entstehung des Grundgesetzes
- Positivierung der verfassunggebenden Gewalt? Die Entstehungsgeschichte des Art. 146 GG
- Die Bedeutung des Art. 146 GG nach der deutschen Wiedervereinigung
Teil 2: Verfassungsdogmatische Fragen des Art. 146 GG - Verhältnis von Art. 146 GG zu Art. 79 III GG – Bindung an die Ewigkeitsklausel?
- Das Verfahren der Verfassungsablösung unter Art. 146 GG – eine Aktivierung der verfassunggebenden Gewalt durch die verfasste Gewalt?
- Verfassungsablösung, wehrhafte Demokratie und Parteiverbot – Legitimiert Art. 146 GG auf Verfassungsbeseitigung gerichtete Betätigungen?
Teil 3: Internationale und europäische Bezüge - Verfassunggebende Gewalt im Lichte der völkerrechtlichen Konstitutionalisierungsdiskussion
- Art. 146 GG und die Diskussion um eine europäische Bundesstaatlichkeit
- Das Konzept der Totalrevision der Verfassung in Österreich und der Schweiz
- Pouvoir constituant constitué? Gestufte Verfassungsgebungsprozesse am Beispiel Südafrikas
- Verfassungsgebung als Ausdruck des völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechts der Völker?
Teil 4: Verwandte Konzepte und Begriffe - Verfassungswandel und verfassunggebende Gewalt
- Verfassungsänderung und verfassunggebende Gewalt
- Verfassungsinterpretation und verfassunggebende Gewalt
Additional appointments
Thu, 2018-12-13 09:00 - 17:00 Fri, 2018-12-14 09:00 - 17:00
Inhalt und allgemeine Hinweise:
Art. 146 GG ist die vielleicht rätselhafteste Norm des Grundgesetzes. Am Ende des Verfassungstextes stehend verweist sie auf die Ablösung des ... read more