WiSe 19/20: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
Caroline von Samson-Himmelstjerna
Kommentar
Was unterscheidet wissenschaftliches Arbeiten von z.B. Alltagsbeobachtung oder journalistischem Arbeiten? Wie finde ich eine „Forschungslücke“ und erhebe einen „Forschungsstand“? Wie leite ich aus ... Lesen Sie weiter
Was unterscheidet wissenschaftliches Arbeiten von z.B. Alltagsbeobachtung oder journalistischem Arbeiten? Wie finde ich eine „Forschungslücke“ und erhebe einen „Forschungsstand“? Wie leite ich aus einem Forschungsinteresse eine bearbeitbare Forschungsfrage ab? Am Anfang des Studiums stellen sich viele Fragen. Der Kurs leistet eine Einführung in die Grundlagen des kommunikationswissenschaftlichen Arbeitens: Von der ersten Idee und der Entwicklung der Forschungsfrage über Literaturrecherche und Quellenstudium bis hin zum Strukturieren, Verfassen und Präsentieren in mündlicher und schriftlicher Form (z.B. Referat, Hausarbeit). Es werden wissenschaftstheoretische Grundlagen aufgezeigt, die einzelnen Schritten wissenschaftlichen Arbeitens betrachtet und einige grundlegende Voraussetzungen besprochen, wie z.B. die Selbstorganisation und die Recherche in der Bibliothek. Am Kursende verfassen die Studierenden ein Exposé für eine selbstgewählte kommunikationswissenschaftliche Fragestellung. Die Inhalte dieses Kurses werden in zwei unterschiedlichen Formen mit Input-Veranstaltungen und Tutorien vermittelt. In den Input-Sitzungen werden die Inhalte vorgestellt und in den Tutorien dann von den Teilnehmenden praktisch umgesetzt. Input-Sitzungen und Tutorien finden jeweils im 14-tägigen Rhythmus statt. Für die Tutorien werden zwei Gruppen gebildet (Gruppenaufteilung in der ersten Sitzung!) . Die erste Veranstaltung (Input-Sitzung) findet am Mittwoch, den 16.10.2019 statt. Anerkennungskriterien für das Modul sind eine regelmäßige und aktive Teilnahme (insg. max. 2 Fehltermine) an den Input-Sitzungen und den Tutorien, die Bearbeitung einzelner Aufgaben und die Abgabe des Exposés am Semesterende (Deadline: 16.02.2020). Die Anwesenheit in der ersten Sitzung ist Teilnahmevoraussetzung. Schließen