WiSe 19/20: Galenisches Praktikum
Jenny Wilzopolski, Wolfgang Bäumer
Hinweise für Studierende
Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen
Die praktischen Übungen zur Arzneimittelherstellung erfolgen in Gruppen (A-F) mit maximal 32 Teilnehmern.
Zulassung
Berechtigt zur Teilnahme sind immatrikulierte Studierende des 7. Fachsemesters und ggf. höherer Fachsemester, die die Tierärztliche Vorprüfung vollständig bestanden haben. Eine zentrale Anmeldung erfolgt über das Campus Management.
Voraussetzung für die Scheinvergabe
Voraussetzungen für die Scheinvergabe ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Praktikum.
Regelmäßige Teilnahme
Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn nicht mehr als 15 % der angesetzten Übungsstunden, auch entschuldigt, versäumt werden. Für das vorliegende Praktikum bedeutet dies konkret:
(1) Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn nicht mehr als eine Doppelstunde versäumt wurde.
(2) Wurde mehr als eine Doppelstunde versäumt, kann kein Schein erteilt werden. Das gesamte Praktikum ist in diesem Fall zu wiederholen.
(3) Zu Beginn jeder praktischen Übung wird vom Kursleiter kurz in die jeweilige Thematik eingeführt. Deshalb ist pünktliches Erscheinen (möglichst 5-10 Minuten vor Beginn) erforderlich.
Nachweis der regelmäßigen Teilnahme
Fünf bis zehn Minuten nach Kursbeginn erfolgt die Überprüfung der Anwesenheit. Danach eintreffende Praktikumsteilnehmer gelten als nicht anwesend.
Erfolgreiche Teilnahme
Die an den Kurstagen hergestellten Arzneimittel sind zu kennzeichnen, mit dem Abgabehöchstpreis zu versehen und auf dem Arbeitsplatz zurückzulassen. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch Leistungskontrollen während des Kurses überprüft (Kenntnisse zu Grundregeln für die Herstellung der behandelten Arzneiformen, Kennzeichnung, Berechnung). Die hergestellten Arzneimittel und die ausgefüllten Arbeitsvorlagen sind hierzu dem jeweiligen Betreuer zur Überprüfung vorzulegen. Wurde die Leistung an mehr als einem Kurstag als nicht ausreichend bewertet, ist das gesamte Praktikum zu wiederholen.
Organisation des Praktikums
(1) Die Unterlagen werden zum ersten Praktikumstag allen Teilnehmern ausgehändigt.
(2) Zum Praktikum sind geeignete Schutzkleidung (weißer Kittel) und ein Taschenrechner mitzubringen.
(3) Waagen und andere Rezepturgeräte sind sachgemäß zu behandeln und in vollständigem und gereinigtem Zustand zu hinterlassen. Ebenso ist der Arbeitsplatz am Ende des jeweiligen Kurstages aufgeräumt und sauber zu hinterlassen.
Prüfungen
Im Rahmen der Tierärztlichen Prüfung erfolgt eine praktische Teilprüfung im Anschluss an das Wintersemester 2019/2020. Theoretische Kenntnisse zur Galenik werden im Rahmen dieser praktischen Teilprüfung geprüft. Voraussetzung zur Teilnahme an der mündlichen Prüfung für Arznei- und Betäubungsmittelrecht und der Verordnung von Arznei- und Betäubungsmitteln ist die erfolgreich abgelegte Prüfung der Pharmakologie und Toxikologie. Schließen
Kommentar
- Kennzeichnung von Arzneimitteln gemäß Arzneimittelgesetz
- Berechnung der Abgabe-Höchstpreise von Arzneimitteln nach Arzneimittelpreis-VO
- Verordnung von Arznei- und Betäubungsmitteln Schließen
24 Termine
Regelmäßige Termine der Lehrveranstaltung