16083 Hauptseminar

WiSe 19/20: Ethische Fragen der Tierversuche

Julia Dietrich

Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen

Voraussetzung: abgeschlossener BA, Interessensschwerpunkt in der Praktischen Philosophie und Angewandten Ethik

Kommentar

Beim Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens müssen die Antragstellenden wissenschaftlich begründet darlegen, dass „die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind“. Der Gesetzgeber hat jedoch nicht bestimmt, wie diese Darlegung bzw. die geforderte Schaden-Nutzen-Analyse inhaltlich aufgebaut sein muss. Die verschiedenen Modelle, die hierzu seitens der Tierethik vorgeschlagen wurden, scheinen in der Praxis nicht praktikabel zu. Es ist daher zu befürchten, dass die Darlegung der ethischen Unvertretbarkeit mit pauschalen Verweisen auf die Heilung von Krankheiten u. ä. zu einer rhetorischen Geste verkommt, welche sowohl den Sinn der gesetzlichen Vorgabe als auch das Verständnis ethischer Reflexion sinnentleert. Das Seminar geht der Frage nach, wie aus Sicht der Angewandten Ethik mit dieser Situation umzugehen ist: Einerseits könnte man vor dem Hintergrund einer tierethischen Position, welche den Schutz der Tiere in Analogie zum Schutz von Menschen einer Abwägung entzieht, die bestehende Praxis radikal in Frage stellen, so dass kein Bedarf zu ihrer Verbesserung entstünde und es dringlicher erschiene, die politischen und juristischen Rahmenbedingungen zu ändern. Geht man allerdings von der Notwendigkeit einer Abwägung aus oder stellt man in Rechnung, dass die Praxis weiterhin Bestand haben wird, müsste man sich (zumindest auch) die Frage stellen, ob sie nicht sinnvoller gestaltet werden kann. Darüber hinaus ist es auch von einem allgemeinen methodologischen, sowohl ethischen als auch juristischen Interesse, zu klären, was unter „ethischer Vertretbarkeit“ verstanden werden kann. Ausgehend von den rechtlichen Grundlagen und der bestehenden Praxis werden in dem Seminar die vorliegenden Modelle einer Schaden-Nutzen-Analyse kritisch diskutiert, um dann sukzessive den vorgegebenen Rahmen einer Schaden-Nutzen-Analyse zu überschreiten und zu einem reicheren Verständnis von „ethischer Vertretbarkeit“ zu kommen. Die Frage, ob ein solches Verständnis einen performativ stimmigen Ort in der gegenwärtigen Praxis finden kann bzw. welche Konsequenzen aus ihm zu ziehen sind, ist m. E. offen. Schließen

Literaturhinweise

Literatur wird in der Veranstaltung bekannt gegeben.

16 Termine

Regelmäßige Termine der Lehrveranstaltung

Do, 17.10.2019 14:00 - 16:00

Dozenten:
Dr. Julia Dietrich

Räume:
Habel 30\SIR 2 Sitzungsraum (Habelschwerdter Allee 30)

Do, 24.10.2019 14:00 - 16:00

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Do, 31.10.2019 14:00 - 16:00

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Do, 07.11.2019 14:00 - 16:00

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Do, 14.11.2019 14:00 - 16:00

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Do, 21.11.2019 14:00 - 16:00

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Do, 28.11.2019 14:00 - 16:00

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Do, 05.12.2019 14:00 - 16:00

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Do, 12.12.2019 14:00 - 16:00

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Do, 19.12.2019 14:00 - 16:00

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Do, 09.01.2020 14:00 - 16:00

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Do, 16.01.2020 14:00 - 16:00

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Do, 23.01.2020 14:00 - 16:00

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Do, 30.01.2020 14:00 - 16:00

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Do, 06.02.2020 14:00 - 16:00

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Do, 13.02.2020 14:00 - 16:00

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