095044
Seminar
WiSe 19/20: Eigentumsgewähr, Enteignung, Sozialisierung
Florian Rödl
Hinweise für Studierende
In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier
Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen
Anmeldung zu der Veranstaltung
Keine selbständige Anmeldung über Campus Management! Bitte wenden Sie sich direkt an die/den Dozierenden bzw. die Kontaktperson!Kommentar
Inhalt
Die elementaren Bedürfnisse des Menschen haben vor den privaten Vermögensrechten keine Bedeutung. Das ist ein Grundproblem der Privatrechtsgesellschaft (oder: der bürgerlichen Gesellschaft). Die zunehmende Knappheit bezahlbaren Wohnraums in den Metropolen hat dieses Problem wieder zu neuer Sichtbarkeit und Relevanz gebracht. Um dem entgegenzuwirken, sollen freie Grundstücke einer Bebauungspflicht unterstellt werden, Mieten sollen gedeckelt werden, erstmalig in der Geschichte unter dem Grundgesetz wird ernsthaft über Sozialisierungen des Bodens diskutiert. Das ist ein guter Zeitpunkt, um sich auch in rechtswissenschaftlichem Rahmen über die Rolle des Eigentums in der Verfassungsordnung des modernen Sozialstaats klarzuwerden.Zu fragen ist in diesem Zusammenhang nach der normativen Begründung des Eigentums als Recht an Stücken der äußeren Welt, allem voran an Stücken des endlichen Bodens. Zu fragen ist weiterhin nach dem Sinn der verfassungsrechtlichen Eigentumsgewährleistung in Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 GG. Die Gewährleistung ist begrenzt durch gesetzliche Inhalts- und Schrankenbestimmung gemäß Artikel 14 Absatz 1 Satz 2 GG und durch die Enteignungsbefugnis in Artikel 14 Absatz 3GG, deren Sinn und Verhältnis bestimmt werden muss. Was die Bedeutung der Sozialpflichtigkeit des Eigentums in Artikel 14 Absatz 2 GG bedeutet, ist ebenfalls einer Erhellung wert. Schließlich sollen Grund und Grenzen der Sozialisierung nach Art. 15 GG beleuchtet werden - all dies stets im Kontext gegenwärtiger politischer und juridischer Auseinandersetzungen.
Das Seminar findet mittwochs von 16-18 Uhr statt. Die Planungssitzung mit Themenvergabe findet in der ersten Sitzung zu Beginn des Wintersemesters statt. Die Liste der untenstehenden Seminarthemen ist nicht abschließend, Auswahl und Gewichtung sind offen für Interessen und Zugänge der Teilnehmer (m/w/d). Die ersten eigenen Thesen und die erste Gliederung zu dem gewählten Thema liefern die Grundlage für ein Impuls-Referat in einer Seminarsitzung. Die Seminararbeit kann begleitend oder im Anschluss verfasst werden.
Liste möglicher Seminarthemen
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I. Idealistische Grundlagen
- Eigentum als Freiheit?
- Ansätze der Eigentumskritik
II. Verfassungsrechtliche Gewährleistung (Art. 14 Abs. 1GG) - Eigentumsgewährleistung in Weimarer Reichsverfassung und Grundgesetz
- Ansatz "Nassauskiesungsbeschluss"
- Ansatz "Spezifischer Eigentumsschutz"
- Ansatz: Eigentumsschutz als Verhältnismäßigkeitskontrolle
- Art. 19 Abs. 3 GG und Anteilseigentum
- Besteuerung als Eigentumseingriff?
- "Eigentum verpflichtet"?
III. Enteignung (Art. 14 Abs. 3 GG) - Schrankenbestimmung als Enteignung?
- Enteignung und Entschädigung in der Praxis
IV. Sozialisierung (Art. 15GG) - Die Verfassungsgebungsgeschichte zu Art. 15 GG
- Sozialisierung und Enteignung; Gegenstände der Sozialisierung
- Sonstige Rechtmäßigkeitsanforderungen; Entschädigung
16 Termine
Regelmäßige Termine der Lehrveranstaltung
Mi, 16.10.2019 16:00 - 18:00
Mi, 23.10.2019 16:00 - 18:00
Mi, 30.10.2019 16:00 - 18:00
Mi, 06.11.2019 16:00 - 18:00
Mi, 13.11.2019 16:00 - 18:00
Mi, 20.11.2019 16:00 - 18:00
Mi, 27.11.2019 16:00 - 18:00
Mi, 04.12.2019 16:00 - 18:00
Mi, 11.12.2019 16:00 - 18:00
Mi, 18.12.2019 16:00 - 18:00
Mi, 08.01.2020 16:00 - 18:00
Mi, 15.01.2020 16:00 - 18:00
Mi, 22.01.2020 16:00 - 18:00
Mi, 29.01.2020 16:00 - 18:00
Mi, 05.02.2020 16:00 - 18:00
Mi, 12.02.2020 16:00 - 18:00
Inhalt
Die elementaren Bedürfnisse des Menschen haben vor den privaten Vermögensrechten keine Bedeutung. Das ist ein Grundproblem der Privatrechtsgesellschaft (oder: der bürgerlichen ... Lesen Sie weiter