WiSe 19/20: Medizinrecht
Christian Pestalozza
Hinweise für Studierende
In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier
Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen
Anmeldung zu der Veranstaltung
Keine selbständige Anmeldung über Campus Management! Bitte wenden Sie sich direkt an die/den Dozierenden bzw. die Kontaktperson!Kommentar
Organisatorisches
Wenn Sie sich im kommenden Winter im 5. oder in einem höheren Fachsemester befinden werden, sind Sie herzlich eingeladen, am Seminar Medizinrecht XXIX teilzunehmen. Medizinrechtliche Vorkenntnisse können hilfreich sein, werden aber nicht vorausgesetzt.Voranmeldungen sind ab Montag, 1. Juli, per e-mail (c.pestalozza@fu-berlin.de) möglich. Nennen Sie
(1) Ihre Daten (Namen, Vornamen, Matrikel-Nummer, Zahl des Fachsemesters, in dem Sie im Winter 2019/20 sein werden) und
(2) bis zu drei Themen (in der Reihenfolge Ihrer Präferenz) aus der Liste unten.
Das ausgewählte Thema wird Ihnen, sofern zur Zeit Ihrer Voranmeldung noch frei (Den Stand können Sie meiner website entnehmen, die ständig aktualisiert werden wird), bis zur Vorbesprechung am 11. Juli vorläufig reserviert.
Endgültig werden die Themen auf der Vorbesprechung am Donnerstag, 11. Juli 2019, 12.30 h, Raum 4404 (Boltzmannstraße 3, 3. Stock) an die dort Anwesenden vergeben. Wer sich zwar vorangemeldet hat, aber zur Vorbesprechung nicht erscheint, kann leider nicht berücksichtigt werden.
Die Reihenfolge der Vorträge wird auf der Vorbesprechung, wenn nötig, ausgelost werden.
Themen |
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1. Die Weltgesundheitsorganisation. Verfassung, Funktion, Tätigkeit |
2. Die Framework Convention on Tobacco Control der Weltgesundheitsorganisation |
3. Das Ungeborene im deutschen Recht |
4. Das Ungeborene im Internationalen Recht |
5. Tierversuche |
6. Die Landesärztekammern. Verfassung, Funktion, Tätigkeit |
7. Medizinische Forschung am Menschen im Heilberufsrecht der Länder |
8. Forschung zu Humanarzneimitteln nach der EU-Reform 2014 |
9. Humanmedizinische Forschung an "verletzlichen" Menschen |
10. Die Biomedizin-Konvention des Europarates und ihre Zusatzprotokolle |
11. Der Einsatz von nicht zugelassenen Medikamenten und von Medikamentenjenseits ihrer Zulassung |
12. Wie gelangen Medizinprodukte auf den Markt? |
13. Datenschutz in der medizinischen Forschung am Menschen |
14. Gesundheitsobliegenheiten und -pflichten |
15. Gen- und Genomanalyse (reserviert) |
Das Seminar wird einmal in der Woche (je 90 Minuten) an maximal zwölf Terminen, frühestens beginnend in der Woche vom 14. Oktober, stattfinden.
Zeit und Raum werden bekanntgegeben, sowie die Terminplanung für den Winter feststeht.
30-45 Minuten sind für den Vortrag reserviert, die verbleibenden 45-60 Minuten für das anschließende Gespräch.
Die Teilnahme an allen Terminen ist Pflicht. Bei krankheitsbedingtem Fehlen legen Sie ein ärztliches Attest vor.
Die schriftliche Ausarbeitung (maximal 25 Seiten) geht in die Gesamtnote mit 60% ein, der Vortrag mit 40%.
Für die schriftliche Ausarbeitung und den Vortrag gelten die "Hinweise" zu Ihrer Seminararbeit und Ihrem Vortrag.
Sie reichen Ihren Text zusammen mit einer von Ihnen unterschriebenen Erklärung zur Einhaltung der Guten Wissenschaftlichen Praxis 14 Tage vor Ihrem Vortrag ausgedruckt (bis 10.30 h am Abgabetag; Hausbriefkasten Van't-Hoff-Straße 8) sowie als mit dem Ausdruck vollständig übereinstimmende Word- oder pdf-Datei per e-mail (c.pestalozza@fu-berlin.de) ein.
Sie können das Seminar mit jedem beliebigen Schwerpunkt kombinieren.
Ich freue mich, von Ihnen zu hören.
gez. C. Pestalozza.
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Wenn Sie sich im kommenden Winter im 5. oder in einem höheren Fachsemester befinden werden, sind Sie herzlich eingeladen, am Seminar Medizinrecht XXIX teilzunehmen. ... Lesen Sie weiter