095061 Seminar

WiSe 19/20: Notwendige Verteidigung und Stärkung der Verfarhensrechte von Beschuldigten im Jugendverfahren - zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2016/19 und 2016/800

Klaus Hoffmann-Holland

Hinweise für Studierende

In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier

Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen

Anmeldung zu der Veranstaltung

Keine selbständige Anmeldung über Campus Management! Bitte wenden Sie sich direkt an die/den Dozierenden bzw. die Kontaktperson!

Kommentar

Organisatorisches:

Der Erwerb eines Seminarscheins setzt neben der Einreichung des schriftlichen Referates (in zweifacher Ausfertigung, 20-22 Seiten bei 1/3 Rand und 1,5 Zeilenabstand) und dem mündlichen Vortrag die aktive Teilnahme an der Diskussion im Seminar voraus. Gewünscht sind eine gründliche Literaturauswertung und eine kritisch-analytische, nicht rein deskriptive Herangehensweise. Für den Vortrag im Seminar, der ca. 20 Min. dauern soll und an den sich eine Diskussion anschließt, soll keine Powerpoint-Präsentation, sondern ein Handout von einer Seite DIN A4 erstellt werden, in dem die wichtigsten Aspekte des behandelten Themas zusammengestellt werden.

Die Veranstaltung wird als (Teil-)Blockseminar voraussichtlich am 29. und 30. November 2019 an der Freien Universität stattfinden. Anmeldungen werden ab sofort von Frau Bettina Witt an der Professur für Kriminologie und Strafrecht, Boltzmannstraße 3, Raum 3329, bwitt@zedat.fu-berlin.de, entgegengenommen. Abgabetermin des schriftlichen Referates ist der 21. Oktober 2019.

Seminarthemen:

  1. Unmittelbare Anwendbarkeit oder richtlinienkonforme Auslegung der Richtlinie (EU) 2016/19
  2. Erweiterung des Katalogs der Fälle notwendiger Verteidigung
  3. Zeitpunkt der Verteidigerbestellung / "Verteidigung der ersten Stunde"
  4. Eilentscheidungsbefugnis der Staatsanwaltschaft
  5. Antragsrecht des Beschuldigten und Belehrung
  6. Qualifikation von Pflichtverteidigern
  7. Möglichkeit des Verteidigerwechsels
  8. Sicherungsverteidiger
  9. Anpassungen der Rechtsbehelfe bei der notwendigen Verteidigung
  10. Unmittelbare Anwendbarkeit oder richtlinienkonforme Auslegung der Richtlinie (EU)2016/800
  11. Rolle, Aufgaben und Bericht der Jugendgerichtshilfe
  12. Rechtsmittelerweiterung im Jugendstrafrecht
  13. Stellung und Unterrichtung der Erziehungsberechtigten
  14. Unterrichtung des Jugendlichen
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2 Termine

Regelmäßige Termine der Lehrveranstaltung

Fr, 29.11.2019 09:00 - 18:00

Dozenten:
Univ.-Prof. Dr. Klaus Hoffmann-Holland

Räume:
3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)

Sa, 30.11.2019 09:00 - 18:00

Dozenten:
Univ.-Prof. Dr. Klaus Hoffmann-Holland

Räume:
3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)

Studienfächer A-Z