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Seminar
WiSe 19/20: Notwendige Verteidigung und Stärkung der Verfarhensrechte von Beschuldigten im Jugendverfahren - zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2016/19 und 2016/800
Klaus Hoffmann-Holland
Hinweise für Studierende
In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier
Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen
Anmeldung zu der Veranstaltung
Keine selbständige Anmeldung über Campus Management! Bitte wenden Sie sich direkt an die/den Dozierenden bzw. die Kontaktperson!Kommentar
Organisatorisches:
Der Erwerb eines Seminarscheins setzt neben der Einreichung des schriftlichen Referates (in zweifacher Ausfertigung, 20-22 Seiten bei 1/3 Rand und 1,5 Zeilenabstand) und dem mündlichen Vortrag die aktive Teilnahme an der Diskussion im Seminar voraus. Gewünscht sind eine gründliche Literaturauswertung und eine kritisch-analytische, nicht rein deskriptive Herangehensweise. Für den Vortrag im Seminar, der ca. 20 Min. dauern soll und an den sich eine Diskussion anschließt, soll keine Powerpoint-Präsentation, sondern ein Handout von einer Seite DIN A4 erstellt werden, in dem die wichtigsten Aspekte des behandelten Themas zusammengestellt werden.Die Veranstaltung wird als (Teil-)Blockseminar voraussichtlich am 29. und 30. November 2019 an der Freien Universität stattfinden. Anmeldungen werden ab sofort von Frau Bettina Witt an der Professur für Kriminologie und Strafrecht, Boltzmannstraße 3, Raum 3329, bwitt@zedat.fu-berlin.de, entgegengenommen. Abgabetermin des schriftlichen Referates ist der 21. Oktober 2019.
Seminarthemen:
- Unmittelbare Anwendbarkeit oder richtlinienkonforme Auslegung der Richtlinie (EU) 2016/19
- Erweiterung des Katalogs der Fälle notwendiger Verteidigung
- Zeitpunkt der Verteidigerbestellung / "Verteidigung der ersten Stunde"
- Eilentscheidungsbefugnis der Staatsanwaltschaft
- Antragsrecht des Beschuldigten und Belehrung
- Qualifikation von Pflichtverteidigern
- Möglichkeit des Verteidigerwechsels
- Sicherungsverteidiger
- Anpassungen der Rechtsbehelfe bei der notwendigen Verteidigung
- Unmittelbare Anwendbarkeit oder richtlinienkonforme Auslegung der Richtlinie (EU)2016/800
- Rolle, Aufgaben und Bericht der Jugendgerichtshilfe
- Rechtsmittelerweiterung im Jugendstrafrecht
- Stellung und Unterrichtung der Erziehungsberechtigten
- Unterrichtung des Jugendlichen
2 Termine
Regelmäßige Termine der Lehrveranstaltung
Organisatorisches:
Der Erwerb eines Seminarscheins setzt neben der Einreichung des schriftlichen Referates (in zweifacher Ausfertigung, 20-22 Seiten bei 1/3 Rand und 1,5 ... Lesen Sie weiter