095084
Vorlesung
WiSe 19/20: Insolvenzrecht
Bertram Lomfeld, Olaf Muthorst
Hinweise für Studierende
Diese Lehrveranstaltung ist keine Pflichtveranstaltung. Für einen Modulabschluss ist jedoch eine regelmäßige Teilnahme notwendig. Schließen
Kommentar
Inhalt
Sie studieren im Hauptstudium, Schwerpunkt oder bereiten sich auf das Examen vor? Sie haben noch nie wirklich etwas über das Insolvenzrecht gehört oder gelesen? Das ist ein Fehler, den Sie schnellstens korrigieren sollten. Zwar ist das Insolvenzrecht selbst meist kein unmittelbarer Prüfungsstoff, aber viele Regelungen und Argumente im gesamten Privat- und Wirtschaftsrecht werden erst durch die Wertungen für den Fall der dauerhaften Zahlungsunfähigkeit verständlich. Ohne mindestens Grundkenntnisse des Rechts der Insolvenz sollten Sie keinesfalls ins Examen gehen. Außerdem ist das Insolvenzrecht in Zeiten fortschreitender Überschuldung ein zentrales Steuerungsmittel jeder Wirtschafts- und Sozialpolitik.Dieser Kompakt-Kurs bietet Ihnen einen Überblick über Funktion und Struktur des deutschen Insolvenzrechts für Unternehmen und Verbraucher mit Hinweisen zur weiteren Vertiefung. Insbesondere behandelt der Kurs auch Themengebiete, die für die Unterschwerpunkte Gesellschaftsrecht (SB 03) und Verbraucherprivatrecht (SB 02) unmittelbare Relevanz haben. Der Kurs findet an folgenden drei Terminen statt:
Donnerstag, 16. Januar 2020, 16 - 20 Uhr | R 1122 (Bo3)# Prinzipien, Struktur und Verfahren
Donnerstag, 23. Januar 2020, 16 - 20 Uhr | R 1122 (Bo3)
# Materielles Insolvenzrecht
Donnerstag, 30. Januar 2020, 16 - 20 Uhr | R 1122 (Bo3)
# Insolvenzplan und Verbraucherinsolvenz Schließen
3 Termine
Regelmäßige Termine der Lehrveranstaltung
Do, 16.01.2020 16:00 - 20:00
Do, 23.01.2020 16:00 - 20:00
Do, 30.01.2020 16:00 - 20:00
Inhalt
Sie studieren im Hauptstudium, Schwerpunkt oder bereiten sich auf das Examen vor? Sie haben noch nie wirklich etwas über das Insolvenzrecht gehört oder gelesen? Das ist ein ... Lesen Sie weiter