095047
Seminar
WiSe 19/20: Grundlagen des Europäischen Privatrechts
Peter Kreutz
Hinweise für Studierende
In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier
Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen
Anmeldung
Keine selbständige Anmeldung über Campus Management.Die Vergabe der Seminarthemen erfolgt nach dem Prioritätsprinzip. Anmeldungen (bitte unter Angabe von Namen und Matrikelnummer) und Themenwünsche (bitte mit drei Themen in der gewünschten Reihenfolge) richten Sie bitte an peter.kreutz@fu-berlin.de.
Formale Anforderungen
Die schriftliche Ausarbeitung der Referate soll 15 bis 20 Seiten umfassen. Sie ist bis spätestens zwei Wochen vor dem Seminartermin einzureichen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen Leitfaden zur Anfertigung von Seminararbeiten.Der mündliche Vortrag soll sich auf etwa 30 Minuten beschränken; den Teilnehmerinnen und Teilnehmern soll dabei eine kurze schriftliche Vortragsgliederung zur Verfügung gestellt werden.
Bei Fragen in der Vorbereitungszeit können sich die Referentinnen und Referenten gerne an mich wenden (peter.kreutz@fu-berlin.de). Schließen
Kommentar
Inhalt:
Das deutsche Zivilrecht steht seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr für sich allein, sondern wird zusehends von Elemente europäischen Privatrechts durchsetzt und überwölbt. Ziel des Seminars ist eine erste Annäherung an diese Bausteine Europäischen Privatrechts, wie sie in Deutschland gelten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen einen ersten Einblick in Struktur und Funktionsweise Europäischen Privatrechts in Deutschland gewinnen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.Themenliste:
Folgende Themen können vergeben werden:Thema: | Literatur: |
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1. Das Ältere Gemeine Recht – Grundlage europäischer Privatrechtskultur | Coing, Europäisches Privatrecht I, §§ 1-4 und 9-12 |
2. Struktur und Zuständigkeit europäischer Gerichtsbarkeit | Oppermann/Classen/Nettesheim, Europarecht, § 5 III.5. und § 13 |
3. Richtlinie und Verordnung – Werkzeuge europäischer Rechtssetzung | Oppermann/Classen/Nettesheim, Europarecht, § 9 III. und V. |
4. Die historische Entwicklung des Verbraucherschutzrechts | Staudinger/Kannowski, BGB, Vorbemerkung zu §§ 13, 14, Neubearbeitung 2013, Rn. 1ff |
5. Harmonisierung des Verbraucherschutzrechtes: Widerrufsrechte vor Juni 2014 | Oppermann/Classen/Nettesheim, Europarecht, § 36 II. 3. |
6. Harmonisierung des Verbraucherschutzrechtes: Widerrufsrechte ab Juni 2014 | Brönneke/Tonner, Das neue Schuldrecht. Verbraucherrechtsreform 2014, Kapitel 1. |
7. Harmonisierung des Verbraucherschutzrechtes: Verbrauchsgüterkauf | Schuldrechtslehrbuch |
8. Harmonisierung des Zahlungsdiensterechts | Staudinger/Omlor, BGB, Vorbemerkung zu §§ 675c-676c, Neubearbeitung 2012, Rn. 1ff |
9. Harmonisierung des Rechts des Geistigen Eigentums | Oppermann/Classen/Nettesheim, Europarecht, § 36 III. |
10. Harmonisierung im Gesellschafts- und Unternehmensrecht | Oppermann/Classen/Nettesheim, Europarecht, § 36 IV. |
11. Harmonisierung im Prozess- und Kollisionsrecht | Oppermann/Classen/Nettesheim, Europarecht, § 36 V. |
12. Rechtsangleichung im Binnenmarkt nach Art. 114 ff AEUV | Oppermann/Classen/Nettesheim, Europarecht, § 32 II. |
13. Unmittelbare Anwendbarkeit von Richtlinien – Staatshaftung | Oppermann/Classen/Nettesheim, Europarecht, § 14 II. |
14. Entstehung und Inhaltsstruktur der Principles of European Contract Law (PECL) | Zimmermann, Die Principles of European Contract Law als Ausdruck und Gegenstand europäischer Rechtswissenschaft, Jura 2005, 289 ff |
15. Entstehung und Inhaltsstruktur des Draft Common Frame of Reference (DCFR) | Jansen/Zimmermann, Was ist und wozu der DCFR?, NJW 2009, 3401 |
Organisatorisches:
Das Seminar dient als Propädeutik hinsichtlich des Prüfungscolloquiums in der Schwerpunktbereichsprüfung und richtet sich insbesondere (aber nicht nur) an Studierende, die sich später auch die Wahl des Schwerpunktbereichs 2 "Verbraucherprivatrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht" vorstellen können.Eine Einführungsveranstaltung findet am 22.10.2019, um 13:45 in Raum 2202 statt.
Das Seminar wird verblockt am 13. und 14. Dezember 2019 stattfinden. Schließen
2 Termine
Regelmäßige Termine der Lehrveranstaltung
Inhalt:
Das deutsche Zivilrecht steht seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr für sich allein, sondern wird zusehends von Elemente europäischen Privatrechts durchsetzt und überwölbt. ... Lesen Sie weiter