Abgesagt 095056 Seminar

WiSe 20/21: Rechtskritik

Florian Rödl

Hinweise für Studierende

In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier

Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen

Anmeldung zu der Veranstaltung

Keine selbständige Anmeldung über Campus Management! Bitte wenden Sie sich direkt an die/den Dozierenden bzw. die Kontaktperson!

Kommentar

Inhalt und organisatorische Hinweise

Im Wintersemester biete ich ein Seminar zur Rechtskritik an. In diesem Seminar interessieren wir uns nicht für die Kritik an dieser oder jener Rechtsregel. Wir interessieren uns für die Kritik am Recht schlechthin. Man sagt dazu auch: die Kritik des Rechts als Form, oder: Kritik der Rechtsform.

Unsere Rechtsordnung hat ihren logischen Ursprung im subjektiven privaten Recht. Darum steht bei der Kritik der Rechtsform meist die Kritik der Form des subjektiven Rechts im Mittelpunkt: Eigentum, Vertrag, aber (vielleicht) auch das Recht an der eigenen Person.

Das Seminar ist als Lektüreseminar angelegt. Wir behandeln nur wenige Autoren (darunter eine Autorin), die aber eingehend. In einem ersten Schritt wollen wir uns derklassischen Begründung der Rechtsform versichern, die bei Kant, Hegel und Fichte geleistet wurde. Sodann wenden wir uns der Kritik zu. Die erste fundamentale Kritik der Rechtsform hat Eugen Paschukanis unternommen in einem Werk mit dem Titel „Allgemeine Rechtslehre und Marxismus. Versuch einer Kritik der juristischen Grundbegriffe“ (1924). Dem stellen wir den Weimarer Rechtstheoretiker Franz Neumann zur Seite, dessen Aufsatz „Der Funktionswandel des Gesetzes im Recht der Bürgerlichen Gesellschaft“ (1937) das Verhältnis von subjektivem Recht und allgemeinem Gesetz zum souveränen Staat auslotet. Sodann schwenken wir in die Gegenwart. Christoph Menke beansprucht mit seinem Buch „Kritik der Rechte“(2018), eine grundlegende Kritik der Rechtsform neu zu formulieren. Schließlich wird uns Catharine MacKinnon beschäftigten mit ihrem (nur auf Englisch verfügbaren) Buch „Toward a Feminist Theory ofthe State“ (1989), das die Marx’sche Linie der Kritik ebenfalls aufgreift und feministisch wendet.

Da das Seminar nicht als Blockseminar mit Referate-Seriegehalten wird, findet keine gesonderte Vorbesprechung statt. Planungssitzung ist die erste Seminarsitzung im Wintersemester. Seminartermin ist Mittwoch, 18 Uhr. Anmeldung zum Seminar ist nicht zwingend, gleichwohl erbeten und sichert einen der begrenzten Plätze.

Die Seminararbeit kann seminarbegleitend oder im Anschluss verfasst werden. Thema und Fragestellung sollten am besten selbst entwickelt werden, gerneleisten wir dabei Unterstützung. Wer jedoch die Seminararbeit in der vorlesungsfreien Zeit nach dem laufenden Sommersemester schreiben will, meldet sich bitte bei Joost Beerwerth (jbeerwerth@zedat.fu-berlin.de).

Zum Einlesen haben wir ein paar Texte herausgesucht und in der FU.Box abgelegt. Den entsprechenden Link erhalten Sie auf Anfrage von Florian Paetow (fpaetow@zedat.fu-berlin.de).

Florian Rödl, in: Die Legitimität bürgerlicher Freiheit(englische Übersetzung in: UTLJ 69 (2018), 159-181)

Alex Gruber/Tobias Ofenbauer, Der Wert des Souveräns, in: Eugen Paschukanis, Allgemeine Rechtslehre und Marxismus, 2003, 7-27

Jürgen Bast, aus: Totalitärer Pluralismus (1999), Abschnitt: Elemente der Neumannschen Theorie des Rechtsstaats, 258-273

Christoph Menke, Subjektive Rechte. Zur Paradoxie der Form, in: ZfRSoz 29 (2008), 81-108

Catharine MacKinnon, Feminism, Marxism, Method, and the State: Toward Feminist Jurisprudence, in: Signs8(1983), 635-645 und655-658

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