WiSe 20/21: Strafrecht im Zeitalter von Digitalisierung und Datafizierung (II)
Carsten Momsen
Hinweise für Studierende
In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier
Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen
Anmeldung zu der Veranstaltung
Keine selbständige Anmeldung über Campus Management! Bitte wenden Sie sich direkt an die/den Dozierenden bzw. die Kontaktperson!Kommentar
Allgemeine Hinweise
Digitalisierung und Datafizierung im Strafrecht (II) - Seminar mit der Universität ZürichWir bieten in auch diesem Semester ein Seminar zu den Auswirkungen der Digitalisierung im Strafrecht an.
Das diesjährige Seminar folgt inhaltlich auf das im WS 2019/2020 veranstaltete Seminar mit der Universität Zürich in Zürich.
Auch dieses Semester findet wieder eine Kooperation mit der dortigen Juristischen Fakultät (Lehrstuhl Prof. Meyer) statt.
In diesem Durchgang ist geplant, die Teilnehmer aus Zürich in Berlin zu begrüßen.
Die Vorträge der Referate werden in einer gemeinsamen Blockveranstaltung vorgestellt.
Geeignete Referate sollen wiederum in einem Sammelband der KriPoZ (JuP) veröffentlicht werden
(Zum letzten Band siehe https://kripoz.de/Kategorie/jup/).
Vorstellung der Referate und Diskussion findet am 29./30. April 2021 über Webex statt.
Themenliste
A. Chancen, Grenzen und Risiken von Big Data für die Strafrechtspflege- Chancen, Grenzen und Risiken von Big Data für die Strafrechtspflege im Überblick
- Wie kann der Einsatz von AI/Algorithmen in der Strafverfolgung kontrolliert werden? (Bedarf es spezifischer Verteidigungsrechte, Beweisantragsrechte, Rechtsmittel oder internationaler Sicherungsstandards bspw. Menschenrechte?)
- Privatisierung des Strafverfahrens durch den Einsatz von AI?
- Einsatzmöglichkeiten von Blockchain-Technologie für Verbrechensprävention und Strafverfolgung
- Herausforderungen und Chancen von E-Evidence
- Strafrechtliche Verantwortlichkeit bei fehlerhaften Ermittlungen infolge von fehlerhafter Datenanalyse/ Programmierung von Algorithmen
- Predictive Policing – Einsatzmöglichkeiten und Zulässigkeitsgrenzen
- Bodycams – Einsatzmöglichkeiten und Zulässigkeitsgrenzen
- Der Einsatz von Legal Tech in Geldwäsche- und Korruptionsbekämpfung (algorithmic compliance etc.)
- Big Data und die Bestrafung potenzieller künftiger „Täter“
- Einsatzmöglichkeiten und Zulässigkeitsgrenzen für Gesichtserkennungssoftware in der Verbrechensprävention
I. Ermittlung und Hauptverfahren
- Nutzung von Big Data und Algorithmus-basierter Datenanalyse - zum Nachweis eines Tatverdachts (Tatverdacht und predictive algorithms/Wahrscheinlichkeitsindikatoren)
- Beschlagnahme und Durchsuchung von E-Evidence (national und grenzüberschreitend, von Suchmaschinenabfragen/Browserverläufen oder Audiodateien)
- Nutzung von Big Data und Algorithmus-basierter Datenanalyse zur Wahrheitsermittlung im Strafverfahren
a) KI-gestützte forensische Untersuchungsmethoden
b) Nutzung von Big Data und Algorithmus-basierter Datenanalyse und Wahrheitsbegriff (z.B. zum Nachweis von Kausalität, Schaden oder Vorsatz) - Big Data und richterliche Überzeugungsbildung (Auswirkungen auf Struktur und Basis richterlicher Entscheidungsbegründung, Legitimation und Akzeptanz richterlicher Entscheidungsfindung)
- Rechtshilfe und Digital Evidence
- Datenanalyse bei Europol
- Nutzung von Big Data und Algorithmus-basierter Datenanalyse bei Begründung und Überprüfung von Untersuchungshaft
- Big Data, Algorithmen und Strafzumessung
- Big Data, Algorithmen und Bewährungsentscheidungen
- Verfahrensrechte: E-Evidence, KI, Big Data und Waffengleichheit
- Verfahrensrechte: E-Evidence, KI, Big Data und Unschuldsvermutung
- Verfahrensrechte: E-Evidence, KI, Big Data und rechtliches Gehör
- Materiell-grundrechtliche Grenzen im Überblick (Menschenwürde, Schutz der persönlichen Autonomie, Schutz der Privatsphäre, Diskriminierung)
- Datenschutz
Zusätzliche Termine
Do, 29.04.2021 09:00 - 18:00 Fr, 30.04.2021 09:00 - 18:00
Allgemeine Hinweise
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