WiSe 20/21: Risikovorsorge und Krisenmanagement im römischen Privatrecht
Cosima Möller
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Anmeldung zu der Veranstaltung
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Inhalt und organisatorische Hinweise
Das Seminar (Modul Thematische Vertiefung) findet als Blockseminar Ende Januar und Anfang Februar 2021 statt. Es soll nach Möglichkeit als Präsenzseminar realisiert werden.Die Vorbesprechung mit Themenvergabe findet statt in einer webex-Videokonferenz am Dienstag, den 14.7.2020 um 14 Uhr c.t. Bei Interesse an der Seminarteilnahme können Sie sich bereits vorab an meinen wissenschaftlichen Mitarbeiter, Herrn Haux, amadeushaux@zedat.fu-berlin.de wenden.
Das Seminar greift vor dem Hintergrund der aktuellen Krise Themen der Risikovorsorge und des Krisenmanagements in den Bereichen des Vertragsrechts, des Deliktsrechts, des Sachenrechts und des Personenrechts auf. Ausgehend von den Quellen des römischen Rechts und unter Auswertung von Sekundärliteratur soll damit ein historisch reflektierter Blick auf das Recht als Potential für Risikovorsorge wie auch für ein Krisenmanagement eröffnet und vertieft werden. Das Bewusstsein dafür, dass es sich dabei um dauerhafte Aufgaben des Rechts handelt, soll geschärft und Lösungsmöglichkeiten für aktuelle Probleme sollen mitbedacht werden.
Man trifft im römischen Recht auf eine vorausschauende Vertragsgestaltung oder auf die Notwendigkeit, die in der Rechtsordnung vorgehaltenen Regeln anzuwenden, wenn zum Beispiel die Kaufsache vor Übergabe untergeht oder die Ernte auf dem gepachteten Acker ausfällt, weil Stare eingefallen sind. Es geht darum, Verantwortungsbereiche festzustellen und dadurch zugleich zum Bereich des Zufalls (casus) oder der höheren Gewalt (vis maior) abzugrenzen. Für die Risikotragung ist als nützliche Formel casum sentit dominus – der Zufall trifft den Eigentümer überliefert. Für langfristige Verträge wie Pachtverträge oder Werkverträge sind besondere Instrumente vorgesehen, die Störungen abmildern sollen. Im Deliktsrecht geht es um die Abgrenzung von Gefährdungen, für die einzustehen ist, und solchen, die als schicksalhaft eingeordnet werden. Das Nachbarrecht bietet Beispiele für die Thematik, wenn man auf mögliche Maßnahmen bei der Gefährdung durch einsturzbedrohte Nachbarhäuser schaut oder auf Gefahren, die durch die Ableitung von Regenwasser entstehen können. Das Management zur Vorbeugung vor Trockenheit hebt einen anderen mit dem Wasser verknüpften Regelungsbereich ins Bewusstsein. Vorsorge war im Personenrecht finanziell geboten, wenn treuhänderischer Eigentümer ein Vormund oder der Ehemann war.
Das Spektrum der Themen ist breit und gut geeignet, um einen vertieften Einblick in das römische Privatrecht zu erhalten. Dies kann begleitend zum Schwerpunktbereichsstudium in der Römischen Rechtsgeschichte im SB 1 Grundlagen des Rechts geschehen oder auch unabhängig davon.
Themenliste
- Anwendungsfelder der stipulatio poenae (Vertragsstrafe)
- Gefahrtragung beim Kaufvertrag (emptio venditio)
- Hebt Verzug die Sorgfaltspflichten des Verkäufers auf? Das Beispiel des Weinkaufs
- Der Kauf einer Chance als Risikogeschäft
- Gefahrtragung bei der Miete
- Gefahrtragung bei der Pacht
- Der Lohnarbeitsvertrag – wer trägt das Lohnrisiko?
- Risikotragung beim Werkvertrag (locatio conductio operis)
- Gefahrtragung bei der Leihe (commodatum)
- Risikotragung beim Einsatz von Mauleseln – Unglück oder deliktische Haftung?
- Vorbeugung bei drohendem Gebäudeeinsturz (cautio damni infecti) und Haftungsfragen danach
- Die Abwehr von schädigendem Regenwasser (actio aquae pluviae arcendae)
- Vorkehrungen zur privaten Wasserversorgung, insb. die Wasserservituten
- Die Klage wegen der Grundstücksgröße (actio de modo agri) – Vorsorge bei Vermessung und Zuweisung
- Die Haftung des Ehemannes bei Herausgabe der Mitgift (dos)
- Die Haftung des Vormunds (actio tutelae)
Additional appointments
Tue, 2020-07-14 14:00 - 16:00
Inhalt und organisatorische Hinweise
Das Seminar (Modul Thematische Vertiefung) findet als Blockseminar Ende Januar und Anfang Februar 2021 statt. Es soll nach Möglichkeit als ... read more