095531
Vorlesung
WiSe 21/22: Jugendstrafrecht
Michael Sommerfeld
Hinweise für Studierende
In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier
Kommentar
Inhalt und allgemeine Hinweise:
In der Vorlesung werden die spezifischen Gegenstände des Jugendstrafrechts, wie sie im Jugendgerichtsgesetz geregelt sind, in Abgrenzung zum Erwachsenenstrafrecht dargestellt. Zu diesen gehören insbesondere die Zielsetzung des Jugendstrafrechts, die Verfahrensbeteiligten einschließlich der Jugendgerichtshilfe, der Umgang mit Heranwachsenden, die besonderen Verfahrensvorschriften sowie schwerpunktmäßig die Sanktionierung. Hierbei wird die empirische Sanktionsforschung mit einbezogen. Weitere Inhalte werden die Geschichte des Jugendstrafrechts, das Lagebild der Jugendkriminalität und ein Überblick über die vorhandenen Erklärungsansätze sowie die Vollstreckung von ambulanten und stationären Sanktionen sein.Grundlage und zugleich Lektüreempfehlung sind die Lehrbücher von
OSTENDORF/DRENKHAHN (Jugendstrafrecht, 10. Aufl. [2020], Baden-Baden: Nomos) &
STRENG (Jugendstrafrecht, 5. Auflage [2020], Heidelberg: C.F. Müller).
(Grund-)Kenntnisse des allgemeinen Strafverfahrens- und Sanktionenrechts bzw. die Bereitschaft, sich diese in Bezug auf die jeweils behandelten Spezifika des Jugendstraf(verfahrens)rechts anzueignen, werden ebenso vorausgesetzt wie die grundsätzliche Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit!
Dr. Michael Sommerfeld
Regierungsdirektor (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
Oberstaatsanwalt a.D.
14 Termine
Regelmäßige Termine der Lehrveranstaltung
Mi, 27.10.2021 16:00 - 18:00
Mi, 03.11.2021 16:00 - 18:00
Mi, 10.11.2021 16:00 - 18:00
Mi, 17.11.2021 16:00 - 18:00
Mi, 24.11.2021 16:00 - 18:00
Mi, 01.12.2021 16:00 - 18:00
Mi, 08.12.2021 16:00 - 18:00
Mi, 15.12.2021 16:00 - 18:00
Mi, 05.01.2022 16:00 - 18:00
Mi, 12.01.2022 16:00 - 18:00
Mi, 19.01.2022 16:00 - 18:00
Mi, 26.01.2022 16:00 - 18:00
Mi, 09.02.2022 16:00 - 18:00
Mi, 16.02.2022 16:00 - 18:00
Inhalt und allgemeine Hinweise:
In der Vorlesung werden die spezifischen Gegenstände des Jugendstrafrechts, wie sie im Jugendgerichtsgesetz geregelt sind, in Abgrenzung zum ... Lesen Sie weiter