096052 Seminar

SoSe 16: Römisches Deliktsrecht

Cosima Möller

Hinweise für Studierende

In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier

Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen

Anmeldung zu der Veranstaltung

Keine selbständige Anmeldung über Campus Management! Bitte wenden Sie sich direkt an die/den Dozierenden bzw. die Kontaktperson!

Kommentar

Inhalt

Die Haftung für rechtswidrig zugefügten Schaden ist ein zentrales Regelungsproblem jeder Rechts¬ordnung. Im römischen Recht hat es dazu einen typischen Mix aus gesetzlichen Grundlagen, rechtswissenschaftlichen Konzeptionen und konkreten Fallentscheidungen gegeben. Die Nähe der im römischen Recht entwickelten Dogmatik zu den Grundstrukturen des heutigen deutschen Rechts – und der meisten europäischen Rechtsordnungen – begründet ein dreifaches Interesse an diesem Thema: man erlangt historische Einblicke, methodische Einsichten und konkreten Nutzen für ein fundiertes Verständnis des heutigen Rechts. Das Seminar ist als Modul „Thematische Vertiefung“ nach der SPO 2015 frei wählbar. Es ist mit Blick auf mögliche Schwerpunktbereiche besonders gut geeignet zur Vorbereitung auf die Studien¬abschlussarbeit im Unterschwerpunkt Römische Rechtsgeschichte im SB 1: Grundlagen des Rechts. Mit der Wahl dieses Seminars ist keine Festlegung auf einen Schwerpunktbereich oder auf einen Unterschwerpunkt verknüpft.

Themenliste:

  1. Das Deliktsrecht der XII-Tafeln – Körperverletzung und Diebstahl
  2. Haftung für Sachbeschädigung nach der lex Aquilia – ein Überblick aus politischer und wirtschaftlicher Perspektive
  3. Fragen der Kausalität – Haftung bei unmittelbarer und mittelbarer Tötung
  4. Von tatbestandlich konkreten Formen der Sachbeschädigung zu allgemeinem Verderben (corrumpere)
  5. Haftung bei Unterlassen –Verkehrspflichten von Baumschneidern und Fallenstellern
  6. Notwehr und Notstand – Überfälle, Feuersbrünste und Seenot
  7. Die Haftung bei Schuldunfähigkeit – von Minderjährigen und Schlafenden
  8. Die Haftung des Eigentümers für Delikte seiner Sklaven (Noxalhaftung I)
  9. Die Tierhalterhaftung (Noxalhaftung II)
  10. Das Übernahmeverschulden – Haftung für Mangel an Kraft und Erfahrung
  11. Einwilligung bei Sport und Spiel – Speerwerfer, Spaziergänger und Barbiere
  12. Die Haftung des Hausbewohners für Hinausgeworfenes und Hinausgegossenes – Gefährdungshaftung im römischen Recht
  13. Die Haftung für Beleidigung nach dem Edikt des Prätors – von der Ohrfeige bis zum Stalking
  14. Zum Umfang des Schadensersatzes nach der lex Aquilia – Sachwert oder Interesse?

Allgemeine Hinweise

Hinweise zur Anfertigung der Arbeit, zu Quellen und zur Sekundärliteratur werden in einem Leitfaden zur Verfügung gestellt und in individuell zu vereinbarenden Gesprächsterminen ergänzt. Lateinkenntnisse sind nützlich, aber nicht erforderlich, da die Quellen in moderner deutscher Übersetzung vorliegen.

Anmeldungen sind schon jetzt unter roemre@zedat.fu-berlin.de im Sekretariat (Frau Schlandt) oder bei meiner wissenschaftlichen Mitarbeiterin Frau von Bormann unter c.v.bormann@zedat.fu-berlin.de möglich. Die Themenvergabe findet in der Vorbesprechung statt. Schließen

2 Termine

Regelmäßige Termine der Lehrveranstaltung

Do, 07.07.2016 09:00 - 18:00

Dozenten:
Univ.-Prof. Dr. Cosima Möller

Räume:
203 Seminarraum in der Bibliothek (Vant-Hoff-Str. 8)

Fr, 08.07.2016 09:00 - 18:00

Dozenten:
Univ.-Prof. Dr. Cosima Möller

Räume:
203 Seminarraum in der Bibliothek (Vant-Hoff-Str. 8)

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