096052
Seminar
SoSe 16: Römisches Deliktsrecht
Cosima Möller
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Inhalt
Die Haftung für rechtswidrig zugefügten Schaden ist ein zentrales Regelungsproblem jeder Rechts¬ordnung. Im römischen Recht hat es dazu einen typischen Mix aus gesetzlichen Grundlagen, rechtswissenschaftlichen Konzeptionen und konkreten Fallentscheidungen gegeben. Die Nähe der im römischen Recht entwickelten Dogmatik zu den Grundstrukturen des heutigen deutschen Rechts – und der meisten europäischen Rechtsordnungen – begründet ein dreifaches Interesse an diesem Thema: man erlangt historische Einblicke, methodische Einsichten und konkreten Nutzen für ein fundiertes Verständnis des heutigen Rechts. Das Seminar ist als Modul „Thematische Vertiefung“ nach der SPO 2015 frei wählbar. Es ist mit Blick auf mögliche Schwerpunktbereiche besonders gut geeignet zur Vorbereitung auf die Studien¬abschlussarbeit im Unterschwerpunkt Römische Rechtsgeschichte im SB 1: Grundlagen des Rechts. Mit der Wahl dieses Seminars ist keine Festlegung auf einen Schwerpunktbereich oder auf einen Unterschwerpunkt verknüpft.Themenliste:
- Das Deliktsrecht der XII-Tafeln – Körperverletzung und Diebstahl
- Haftung für Sachbeschädigung nach der lex Aquilia – ein Überblick aus politischer und wirtschaftlicher Perspektive
- Fragen der Kausalität – Haftung bei unmittelbarer und mittelbarer Tötung
- Von tatbestandlich konkreten Formen der Sachbeschädigung zu allgemeinem Verderben (corrumpere)
- Haftung bei Unterlassen –Verkehrspflichten von Baumschneidern und Fallenstellern
- Notwehr und Notstand – Überfälle, Feuersbrünste und Seenot
- Die Haftung bei Schuldunfähigkeit – von Minderjährigen und Schlafenden
- Die Haftung des Eigentümers für Delikte seiner Sklaven (Noxalhaftung I)
- Die Tierhalterhaftung (Noxalhaftung II)
- Das Übernahmeverschulden – Haftung für Mangel an Kraft und Erfahrung
- Einwilligung bei Sport und Spiel – Speerwerfer, Spaziergänger und Barbiere
- Die Haftung des Hausbewohners für Hinausgeworfenes und Hinausgegossenes – Gefährdungshaftung im römischen Recht
- Die Haftung für Beleidigung nach dem Edikt des Prätors – von der Ohrfeige bis zum Stalking
- Zum Umfang des Schadensersatzes nach der lex Aquilia – Sachwert oder Interesse?
Allgemeine Hinweise
Hinweise zur Anfertigung der Arbeit, zu Quellen und zur Sekundärliteratur werden in einem Leitfaden zur Verfügung gestellt und in individuell zu vereinbarenden Gesprächsterminen ergänzt. Lateinkenntnisse sind nützlich, aber nicht erforderlich, da die Quellen in moderner deutscher Übersetzung vorliegen.Anmeldungen sind schon jetzt unter roemre@zedat.fu-berlin.de im Sekretariat (Frau Schlandt) oder bei meiner wissenschaftlichen Mitarbeiterin Frau von Bormann unter c.v.bormann@zedat.fu-berlin.de möglich. Die Themenvergabe findet in der Vorbesprechung statt. close
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Die Haftung für rechtswidrig zugefügten Schaden ist ein zentrales Regelungsproblem jeder Rechts¬ordnung. Im römischen Recht hat es dazu einen typischen Mix aus gesetzlichen ... read more