15054 Proseminar

SoSe 17: Rechtspolitik. Zum ambivalenten Verhaeltnis von Recht und Politik

Friederike Kuntz

Kommentar

Die Begriffe Recht und Politik beziehen sich auf soziale Ordnung. Dies zeigt sich bereits am Begriff des „Rechtsstaats“, der im Allgemeinen die rechtliche Grundlegung und Begrenzung politischer Macht durch die Verfassung meint. Verschiedene Autoren bestimmen jedoch nicht nur die Begriffe, sondern auch das Verhältnis von Recht und Politik unterschiedlich. Zumeist werden Recht und Politik konzeptionell gegeneinander abgegrenzt, wobei Recht als ein Komplex hierarchischer und durch Kodifizierung als verbindlich anerkannter (Rechts-)Normen gefasst wird, während Politik als ein Prozess des allgemein verbindlichen Entscheidens für ein Gemeinwesen beschrieben wird, der gekennzeichnet ist durch das Streben nach und den Kampf um Macht. Doch manche Autoren kritisieren eine solche Trennung von Recht und Politik dafür, dass sie die politische Dimension des Rechts ausspart. Damit meinen sie nicht den politischen Prozess der Gesetzgebung. Vielmehr geht es ihnen darum, die Vermachtetheit des Rechts zu betonen. Eine solche erkennen sie bspw. in einer postulierten Abhängigkeit des Rechts von sozioökonomischen Klassen; in einem nicht rechtsimmanenten Entscheiden über das Recht; oder in einem durch das Recht verfolgten westlichen Imperialismus. Ziel des Seminars ist es, einen Überblick über verschiedene wissenschaftliche Bestimmungen der Begriffe und des Verhältnisses von Recht und Politik anhand einer Auswahl einschlägiger deutsch- und englischsprachiger Texte zu vermitteln. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf solchen Beiträgen, die aus unterschiedlichen Perspektiven einen genuin politischen Charakter von nationalem und/oder internationalem Recht statt einer Trennung von Recht und Politik annehmen. Schließen

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