096041- Seminar

SoSe 17: Haftung und Versicherung

Christian Armbrüster

Hinweise für Studierende

In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier

Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen

Anmeldung zu der Veranstaltung

Keine selbständige Anmeldung über Campus Management! Bitte wenden Sie sich direkt an die/den Dozierenden bzw. die Kontaktperson!

Kommentar

Allgemeine Hinweise zum Ablauf und Anfertigung der Seminararbeit

I. Abgabe eines Konzeptpapiers (max. 2 Seiten) bis zum 21. April 2017 per E-Mail an: c.armbruester@fu-berlin.de
  • In dem Konzeptpapier schildern Sie bitte die geplante Schwerpunktsetzung und den Aufbau der Arbeit, so wie er sich aus Ihrer bis dahin erfolgten Einarbeitung ergibt.
II. Struktur der Seminararbeit
  • Die Bezeichnung des Seminarthemas, Name, Vorname, Matrikelnummer, Semesterzahl dienen als Deckblatt;
  • Inhaltsverzeichnis;
  • Literaturverzeichnis (Autoren mit Namen, Vornamen, Titel, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr; bei Artikeln Anfangs- und/bis Schlussseite). Es ist darauf zu achten, dass die neueste Literatur Verwendung findet (siehe Anlage);
  • im Text (Fußnoten) kann eine Kurz-Zitierweise gewählt werden (z.B.: Wolf/Neuner S. 15);
  • Fußnoten (Schriftgrad 10) auf dieselbe Seite;
  • Länge pro Bearbeiter/in ca. 20-30 Seiten, 1/3 Rand, Schriftgrad 12.
Wichtig sind eine Einleitung, in der die Themenstellung klar umschrieben und abgegrenzt wird, sodann ein Hauptteil – möglichst mit abschnittsweisen knappen Zusammenfassungen am Ende einer Gedankenführung – und eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse am Ende.

Beachten Sie, dass alle im Text zitierten Arbeiten auch im Literaturverzeichnis auftauchen müssen und umgekehrt.

Machen Sie sich mit der wissenschaftlichen Zitierweise vertraut: Wozu dient ein Zitat? Wann benutze ich ein Zitat? Siehe dazu auch die gesonderten Hinweise zu den Formalien einer wissenschaftlichen Arbeit.

AIII. Organisatorische Hinweise zum Vortrag

Mit der Seminararbeit muss ein Thesenpapier (Umfang: eine Seite) vorgelegt werden. Dieses soll den wesentlichen Inhalt des Referats abdecken und diskussionsfähige Aussagen enthalten. Der mündliche Vortrag sollte nicht nur in einer Kurzform der schriftlichen Fassung bestehen. Technische Hilfsmittel sind möglich, aber keinesfalls erforderlich.

Seminararbeit und Thesenpapier sind in einfacher Ausfertigung im Sekretariat des Lehrstuhls abzugeben. Zudem ist die Übersendung einer pdf-Datei per E-Mail erforderlich. Beides hat bis zum 2. Juni 2017 zu erfolgen.

Das Seminar findet als Blockveranstaltung am 13. und 14. Juli 2017 von 10 bis 18 Uhr in Raum 2204 und 2213 statt.

Themenliste

    I. Haftungs- und schadensrechtliche Themen
  1. Verkehrssicherungspflichten – Dogmatische Grundlagen und praxisrelevante Beispiele
  2. Der Grundsatz der Naturalrestitution bei Kfz-Schäden
  3. Der Begriff des „Vermögensschadens“ – Grundlagen und Problemfälle
  4. Vorteilsausgleichung im Schadensrecht
    II. Haftpflichtversicherungsrechtliche Themen
  5. Das Erfüllungswahlrecht des Haftpflichtversicherers
  6. Folgen des Wegfalls des Anerkenntnisverbots durch die VVG-Reform
  7. Normativer Schutz des geschädigten Dritten in der freiwilligen Haftpflichtversicherung und in der Pflichthaftpflichtversicherung
  8. Der Regress des Kfz-Haftpflichtversicherers
    III. Gemischte Themen
  9. Die Ablösung der Kfz-Pflichthaftpflichtversicherung durch ein gesetzliches Unfallversicherungssystem
  10. Das Verhältnis von Gefährdungshaftung und Versicherungspflicht
  11. Haftung und Versicherung bei der klinischen Prüfung von Arzneimitteln
  12. Die Produkthaftpflicht pharmazeutischer Unternehmer und ihre Versicherung
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Zusätzliche Termine

Do, 13.07.2017 10:00 - 18:00

Dozenten:
Univ.-Prof. Dr. Christian Armbrüster

Räume:
2204 Seminarraum (Boltzmannstr. 3)

Fr, 14.07.2017 10:00 - 18:00

Dozenten:
Univ.-Prof. Dr. Christian Armbrüster

Räume:
2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)

Studienfächer A-Z